02.12.2024
10 JAHRE BRUTKASTEN

brutkasten-Magazin: Die Jubiläumsausgabe ist da!

Wir feiern 10 Jahre brutkasten. Auch die neue Ausgabe unseres Printmagazins steht im Zeichen des Jubiläums. Am Cover: Hansi Hansmann.
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Hansi Hansmann am Cover der brutkasten-Jubiläumsausgabe
Hansi Hansmann am Cover der brutkasten-Jubiläumsausgabe

Das brutkasten-Printmagazin ist auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


10 Jahre brutkasten: Das ist eine lange Zeit, insbesondere im Innovations-Ecosystem. Grund genug, dies ausgiebig zu feiern – das haben wir am 14. November im Wiener MAK mit mehr als 500 Gästen getan. Aber auch diese Ausgabe wollen wir unserem Jubiläum widmen: In einem eigenen Teil im Heft blicken wir zurück auf unsere Geschichte. Dabei haben wir auch einige Anekdoten auf Lager und unser Gründer Dejan Jovicevic gibt Einblicke in die Entstehungsgeschichte von brutkasten.

Schon von Beginn an war es unser Anspruch, Gründer:innen, Investor:innen und andere wichtige Akteure des Innovations-Ecosystems vor den Vorhang zu holen und sichtbar zu machen. In diesem Sinne haben wir uns nie in einer passiven Beobachterrolle gesehen, sondern vielmehr als Wegbereiter für das Ecosystem.

Insofern ist auch die Wahl des Covers dieser Ausgabe eine geradezu logische. Denn auch Hansi Hansmann ist ein Wegbereiter – und zwar in mehrerer Hinsicht: für seine Portfolio-Companys, für Business Angels in Österreich und ganz generell für die gesamte heimische Startup-Szene. Für diese Ausgabe empfing uns Hansmann in seiner Wohnung in Wien zu einem ausführlichen Interview, in dem er sowohl auf seinen eigenen Werdegang als auch auf die Entwicklung des österreichischen Startup-Ecosystems zurückblickt. Hansmann gibt aber auch Einblicke in die Zukunft seiner Hans(wo)men Group und erläutert, welche Maßnahmen die heimische Szene dringend bräuchte.

Vormerken lassen!

Du bist Gründer:in, Investor:in oder Teil des Innovations-Ökosystems, aber hast das brutkasten-Printmagazin nicht zugestellt bekommen? Lass dich hier vormerken für die künftigen Ausgaben des Magazins!

Eine davon: ein Dachfonds, der in bestehende Venture-Capital-Fonds investiert. Dieses Thema haben wir im Interview mit Speedinvest-Partner und invest.austria-Vorstandsmitglied Markus Lang vertieft. Mit der dänischen Femtech-Pionierin Ida Tin haben wir besprochen, warum es Europa ihrer Ansicht nach an einer Vision fehlt. Mit Lukas Püspök und Laurenz Simbruner von Push Ventures wiederum haben wir erläutert, was es braucht, damit Europa im Energiebereich Technologiesouveränität erreicht.

Wie immer haben wir aber auch praktische Tipps im Heft: Julia Kruslin, die Klagenfurter Co-Founderin des Münchner Startups beatvest, erklärt, worauf man bei ETFs und Geldanlage generell achtgeben sollte; Arbeitsmedizinerin Sadeta Čović spricht darüber, worauf Startup-Gründer:innen achten müssen, um körperlich gesund zu bleiben – und Event-Expertin Magdalena Hankus erläutert rechtzeitig vor der Weihnachtszeit, wie die perfekte Firmenfeier gelingt.

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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