22.04.2022

brutkasten Earth ist für den Austrian SDG-Award nominiert & feiert ersten Geburtstag

In eigener Sache: Vor genau einem Jahr ging brutkasten Earth an den Start, um die Berichterstattung zur Klimakrise und Innovation auszubauen. Nun wurde das neue Vertical für den Austrian SDG-Award in der Kategorie "Medien/Journalismus" nominiert, der am 9. Mai im Parlament in der Wiener Hofburg vergeben wird.
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brutkasten Earth
Die Redaktion des brutkasten | (c) brutkasten /zogmann
In eigener Sache

brutkasten Earth feiert heute am Earth Day seinen ersten Geburtstag. Genau vor einem Jahr, am 22. April 2021, launchte Österreichs führendes Innovationsmedium das neue Ressort zur Klimakrise. Im Zuge der multimedialen Berichterstattung präsentiert brutkasten Earth seitdem verstärkt Technologien und Innovationen, die branchenübergreifend einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise leisten – angefangen von Mobilität über Energie bis zur Ernährung & Landwirtschaft.

Mehrjährige Expertise

Klimaschutz ist für den brutkasten kein Trendthema. Bereits von 2017 bis 2019 hat das brutkasten Team den greenstart Inkubator des Klima- und Energiefonds umgesetzt und zahlreiche Impact-Programme medial begleitet. Im Zentrum stand dabei immer der enge Austausch mit der innovativen Gründer:innen-Community. Zudem wird auch ein Fokus auf Innovationen von Corporates und Mittelstand gelegt, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag in der europäischen ClimateTech-Community leisten.

“Community-Building ist ein Schlüsselelement, um die negativen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise abzuschwächen und gemeinsam Awareness zu schaffen. Im vergangen Jahr sind wir noch stärker in Austausch getreten und haben zudem unseren Ansatz eines lösungsorientierten Klimajournalismus weiter ausgebaut”, so Martin Pacher, Chefredakteur von brutkasten Earth.

brutkasten Earth für SDG-Award nominiert

Pünktlich zum ersten Geburtstag und dem Earth Day gibt es nun erfreuliche News in eigener Sache. brutkasten Earth wurde in der Kategorie „Medien/Journalismus“ für den Austrian SDG-Award nominiert. Die Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft hat sich bereits seit mehreren Jahren zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) auszuzeichnen. Der SDG-Award wird dabei in insgesamt vier Kategorien vergeben. Dazu zählen neben „Medien/Journalismus“ auch die Kategorien „Unternehmen“, „Jugend/Bildung“ und „Gemeinden“.

Auch heuer wurden von der Jury, bestehend aus dem Ethik-Beirat, Quality Austria sowie planetYes, aus den zahlreichen Nachhaltigkeitsprojekten wieder 54 Bewerber:innen nominiert. 29 Nominierungen gehen an die Kategorie Unternehmen, unterteilt in große, mittlere und kleine Unternehmen sowie Startups, jeweils zehn Nominierungen an die Kategorien „Jugend/Bildung“ und „Medien/Journalismus sowie fünf Nominierungen an die Kategorie „Gemeinden“.

SDG-Gala am 9. Mai im Parlament in der Wiener Hofburg

Die Bekanntgabe und Prämierung der Gewinner:innen des diesjährigen SDG-Awards findet im Rahmen der vom Senat der Wirtschaft gemeinsam mit dem Partner und Gastgeber, Wolfgang Sobotka, Präsident des österreichischen Nationalrats, organisierten SDG-Gala am 9. Mai im Parlament in der Wiener Hofburg statt. Der Preis wird dieses Jahr nun zum vierten Mal vergeben.

„Um die SDGs zu erreichen, brauchen wir rasches, kollektives Handeln, die Schaffung von Problembewusstsein sowie innovative Lösungen für eine enkeltaugliche Zukunft. In diesem Sinne möchte der Senat der Wirtschaft gemeinsam mit seinem Ethik-Beirat Hidden Champions aus der österreichischen Unternehmenslandschaft, aus Gemeinden, Initiativen von und für Jugend sowie Medien und Journalist:innen vor den Vorhang holen, die sich den SDGs verschrieben haben“, so Hans Harrer, Vorstandvorsitzender des Senats der Wirtschaft. Ab dem 9. Mai 2022 ist die Einreichung für den nächsten SDG-Award 2023 möglich.



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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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