13.07.2021

Bruna-Gründerin Helena Milchrahm über ihre Arbeit mit Zitronen und Influencerin Hanna Hofinger

Helena Milchrahm, Gründerin des Schmucklabels Bruna, ließ uns in ihren Kopf blicken und erklärte den Entwicklungsprozess ihrer neuen Kollektion. Und was Küsten, Keramik und Zitronen damit zu tun hatten. Unterstützt wurde sie dabei von der oberösterreichischen Influencerin Hanna Hofinger, die mitgestalten dufte.
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Bruna, Hanna Hofinger,
(c) Bruna the Label - Helena Milchrahm erläutert ihren Arbeitsprozess für die neue Kollektion und wie sie Influencerin Hanna Hofinger dabei involviert hat.

Salerno 2020. Eine italienische Provinz in der Region Kampanien. Die dortige Kleinstadt Amalfi dient für Bruna-Gründerin Helena Milchrahm und ihrem Team als „Worktation“-Hort. Das Ziel ist es eine neue Kollektion für ihr Schmucklabel zu entwerfen, das es bereits in den Anfängen nach Hollywood geschafft hat. Das Startup bringt einmal im Jahr neue Designs heraus, die in einem langwierigen Prozess entstehen und nicht einfach zu Papier gebracht werden. Milchrahm führt da eine eigene Philosophie, wie sie beschreibt.

Denn, neun Monate später ist der Designprozess abgeschlossen. So lange braucht es, bis Bruna kreiert. Konkret wurde erst vor wenigen Tagen das letzte Schmuckstück fertig – kurz vor dem Launch am 18. Juli. Wer sich jetzt wundert und denkt, für eine Schmuck-Kreation brauche es bloß Idee, Stift und Zettel, muss der jungen Frau nur zuhören, um zu merken, dass da einiges „Mehr“ an Gedankenarbeit dahinter steckt.

Bruna und die Inspiration

„Wir überlegen uns das Thema der Kollektion, bestimmen, welche ‚Key Pieces‘ im Zentrum stehen; bei uns Edelsteine, Jade, Amazonit und Perlen, und arbeiten uns Stück für Stück weiter“, erklärt Milchrahm. Dieses „Stück für Stück“ ist geprägt von der Inspiration des Umfeldes, wie beim aktuellen Launch ersichtlich wird. An der italienischen Amalfiküste war der sommerliche Touch der Gegend der Taktgeber bei der Ideenentwicklung.

„Die Küste, das Keramik und die Küche unseres Wohnortes, inspirierten uns. Auch die dort wachsenden Zitronen, gelbe Farben der Umgebung, das zarte Grün. So begann unser Konzept. Wir stellen uns auch stets die Frage, was fehlt in unserer Kollektion. Heuer gab es zum Beispiel eine starke Nachfrage nach ‚earcuffs‘. Alles in allem dauert das Ganze rund neun Monate“, so Milchrahm.

Kooperation mit Influencerin Hanna Hofinger

Für die aktuelle Amalfikollektion griff die Gründerin diesmal auf eine heimische Influencerin zurück: Hanna Hofinger verfügt über 116.000 Abonnenten auf Instagram und nennt sich „sunkid“. Die Kooperation mit der Oberösterreicherin gipfelte in einer gemeinsamen Entwicklung von Schmuckstücken, die seit dem vierten Juli bereits erhältlich sind.

(c) Bruna the Label – Influencerin Hanna Hofinger entwickelte eine Kollektion mit.

Zu den Gründen auf Netz-Bekanntheiten zurückzugreifen ist nicht viel zu sagen. Reichweite und Promotion sind da die primären Vorteile einer solchen Kooperation. In diesem Fall aber scheint Hofinger mit ihrer Philosophie als „Sonnenkind“ eine ideale Ergänzung für Bruna gewesen zu sein, wie man aus den Worten von Milchrahm heraushören kann.

Mehr als Candice Swanepool und Emily Ratajkowski

Der oben beschrieben Arbeitsprozess ist mit Influencern natürlich ein anderer und dauert keine neun Monate. Muss aber dennoch einige Phasen durchlaufen, um zur Gestaltung zu kommen. Hofingers Instagram-Profil zeigt einen sommerlichen Grundtenor, sie singt über Sommerwinde und bewirbt ihren Stil auf einem großen Online-Shop. Und reiht sich jetzt nicht nur in eine Reihe von Werbeträgern ein – wie etwa Victoria’s Secret Angel Candice Swanepool und Emily Ratajkowski, die den Schmuck auf Social Media herzeigen, sondern durfte mitgestalten.

„Wir haben uns mit ihr als Co-Creator zusammengesetzt und das Thema für die Kollektion besprochen, um herauszufinden, was sie sich vorstellt. Hanna ist sehr sonnig und naturverbunden. Sie wollte ihre Lieblingselemente widerspiegeln, Wasser und Feuer. Wärme und Sonne sind elementar in ihrem Leben, auch ihr Wohnort, am Mondsee“, erklärt die Gründerin den Koop-Modus mit der Influencerin.

„Bei der Entwicklung mit ihr stellten wir uns die Frage, was passt rund um die Sonne herum. Wie kann man es ‚layern’`? Was passt gut, was nicht? Wie erfasst man den Lebensstil von Hanna? Dann ‚reviewen‘ wir das Ganze in mehreren Schleifen und haben schlussendlich ein Rahmenkonzept.“ Für Interessierte: Heraus kamen Armschmuck Ohrringe, Ear-Cuffs, Charms und neue Ringe.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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