22.11.2023

Brücke zwischen Österreich und Nahost: Austrian Venture Club launcht in Dubai

Vor einer Woche wurde der Austrian Venture Club in Dubai gelauncht. Der Club soll die Investorenvernetzung zwischen dem Nahen Osten und Österreich stärken.
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Austrian Venture Week Dubai 2024
Verbindungen zur Metropole im Nahen Osten werden gestärkt (c) Adobe Stock

Brücken bauen geht auch Übersee: Mit der Gründung des Austrian Venture Clubs (AVC) vergangenen Mittwoch wurde genau das im Polo Resort Al Habtoor in Dubai zelebriert, der unter Leitung des Oberösterreichers Lukas Tremmel steht. Die Etablierung des Austrian Venture Clubs soll „die wirtschaftliche und persönliche Verbundenheit“ zwischen Österreich und der dubaiischen Unternehmerfamilie unterstreichen. Ziel des Clubs sei es indes, Investor:innen im Nahen Osten intensiver mit Österreich und Europa zu vernetzen.

Eine gewisse Verbundenheit der beiden Nationen besteht unter anderem schon seit 2016: Al Habtoor Investment, der Investmentzweig der Al Habtoor Group aus den Vereinigten arabischen Emiraten, hat das Wiener Hotel Imperial Wien um 79 Milliarden US-Dollar gekauft.

Club-Launch im Al Habtoor Polo Resort

Der Austrian Venture Club soll als Venture Arm des Austrian Business Councils in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten. Auf Einladung von Pascal Haider, CEO der Rix Group, versammelten sich rund 60 österreichische Expatriats für den Launch des AVC im Al Habtoor Polo Resort. Als Vertreter der Unternehmerfamilie Al Habtoor war unter anderem Mohammad Sultan Al Habtoor vor Ort: „Als Unternehmer unterstütze ich natürlich gerne Unternehmer – die Idee des Austrian Venture Clubs hat mir in diesem Zusammenhang sofort gefallen und es uns eine Ehre für diesen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu dürfen.“

Zahlreiche Österreich-Expats als Speaker:innen vor Ort

Vor Ort vertreten waren unter anderem der österreichische Botschafter in den Vereinigten Arabischen Emiraten Etienne Berchtold sowie Wirtschaftsdelegierter im AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich in Abu Dhabi Johannes Brunner. Auch Vertreter des Austrian Business Councils wohnten dem Launch bei. Im Zuge dessen wurde auch das bald zehn Jahre bestehende World Venture Forum (WVF) von Venionaire Capital vorgestellt.

Als Redner:innen am Gründungevent vor Ort waren Venionaire Capital CEO Berthold Baurek-Karlic, Yvonne Winter von Flynow, Camillo Schobesberger von G42 und Sandstorm VC sowie Pascal Haider von Cheeer.com, Philipp Peischl von PKE Gulf WLL Abu Dhabi, Markus Raiser der International Free Zone Authority (IFZA) und Jakob Kisser, Managing Partner bei Strohal Legal Consultants in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Als Ambassador des Austrian Venture Clubs soll Berthold Baurek-Karlic in Österreich fungieren.

Nahost und Österreich nutzen Synergien

Neben der intensiven Vernetzung von Investor:innen im Nahen Osten und Europa soll der Austrian Venture Club Synergien nutzen und das europäische Startup-Ökosystem vorantreiben. Die Gründung des AVC markiere einen Schritt in der Förderung von Geschäftsmöglichkeiten zwischen Österreich und dem Nahen Osten. Als Bindeglied zwischen beiden Regionen sollen damit neue Wege der Zusammenarbeit erschlossen werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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