14.08.2017

Brisant: Stellungnahme der heimischen Kryptoszene zum Bundesverband für Digitale Währungen

Nach dem Launch des Bundesverbands für Digitale Währungen am Freitag folgte nun eine öffentliche Stellungnahme zahlreicher Szene-Vertreter, in der vor dem Verband gewarnt wird. Brisant: Verbands-Vorstandsmitglied Mathias Roch weiß auf Anfrage nichts von seiner neuen Position.
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Wie Der Brutkasten im Vorfeld berichtete versucht sich der neue Bundesverband für Digitale Währungen als ein neuer Player im Bereich der Interessensvertretungen für digitale Währungen und die Blockchain-Technologie in Österreich zu positionieren. Auf den zweiten Blick scheinen sich die relevanten und bereits etablierten Vereinigungen, Institutionen und Startups jedoch bereits gut vertreten zu fühlen, wie sie heute, Sonntag, in einem offenen Brief deutlich kommunizieren. Zudem liegen weitere, pikante Details zu diesem Thema vor.

Gegenwind zum Bundesverband für Digitale Währungen (BVDW)

”Wir (Österreichs Unternehmer und Vertreter aus dem Bereich Blockchain & digitale Währung) möchten Sie darüber informieren, dass der selbsternannte Bundesverband für digitale Währungen kein Unternehmen oder Startup aus unserer Branche vertritt oder je vertreten wird”, schreibt Eric Demuth, Co-CEO der Kryptowährungs-Tradingplattform Bitpanda im Begleitschreiben zum heute veröffentlichten offenen Brief.

Darin heißt es unter anderem: „Wir möchten in diesem Schreiben ausdrücklich betonen, dass wir keinen Bezug zu den selbsternannten Interessenvertretern haben. Es handelt sich hier für uns definitiv nicht um einen Bundes- oder Interessenverband. Keine relevante Firma oder Startup auf dem Gebiet Blockchain oder digitaler Währungen wurde im Vorfeld angesprochen oder eingebunden, geschweige denn hat jemals von den beteiligten Personen gehört.”

Weitere Key-Player schließen sich an

Ein klares Statement, das neben den Co-CEOs von Coinimal (und der Plattform bitpanda.com) Eric Demuth und Paul Klanschek, unter anderem von allen fünf Vorständen der Initiative Bitcoin Austria sowie Max Tertinegg (CEO Coinfinity GmbH), Magdalena Isbrandt (Geschäftsführerin House Of Nakamoto), Ralph Pichler (Ethereum Vienna; RIAT), Paul Rieger (NEM Vienna; RIAT), Markus Zimmermann (RIAT) und dem Obmann von Fintech Austria, Patrick Pöschl, unterschrieben wird. „Wir halten die Gruppierung für Trittbrettfahrer und werden jedenfalls weder beitreten noch mit ihnen zusammenarbeiten. Alle von ihnen bisher genannten Referenzen haben noch nie etwas davon gehört und das ist schon mal ein relativ eindeutiger Hinweis”, so Pöschl.

Ein Bundesverband für die breite Masse

Dem „Bundesverband sei es eine Herzensangelegenheit, das Thema für die Öffentlichkeit und breite Masse “leicht” verdaulich’ zu (re)präsentieren. „Wenn jemand der Meinung ist, das alles besser zu machen, please feel free to do so”, kommentierte Vorstandsmitglied Oliver Olbrich vergangenen Freitag in einer öffentlichen Diskussion im Newsfeed der Brutkasten Facebook-Page.

Der Verband will (moderate) Mitgliedsbeiträge einsammeln, Events veranstalten und Informationen verbreiten. „Es wird Services und Veranstaltungen geben, die für alle zugänglich sind und spezielle Angebote nur für zahlende Mitglieder“, sagt Olbrich im Interview mit dem Brutkasten. „Einen Teil der Mitgliedsbeiträge der Privatpersonen will der Verband überdies in Kryptowährungen anlegen, was wiederum den Verbandsmitgliedern zugute kommen soll“, so Olbrich weiter.

Vermeintliches Vorstandsmitglied Roch weiß nichts von seinem Glück

Ein klärendes Gespräch mit Mathias Roch, Eigentümer von House of Nakamoto, dem ersten Ladengeschäft für Bitcoins, und ebenfalls vermeintliches Vorstandsmitglied des selbsternannten Bundesverbands für Digitale Währungen, ergab erstaunliches. Roch, der mit Foto und Namen auf www.bvdw.at als ordentlicher Vorstand vorgestellt wird, habe sich nach eigenen Angaben mit Christian Gedeon und Oliver Olbrich zum Frühstück getroffen und über ihre geplanten Aktivitäten rund um den Verband gesprochen, doch eine Zusage zum Engagement als Vorstandsmitglied, habe es von seiner Seite nie gegeben. „Gedeon und Olbrich haben sich bei mir erkundigt, wie man zusammenarbeiten könnte und was ich von der Gründung eines solchen Verbandes halte. Ich habe geantwortet, dass es meines Wissens einen solchen Verband bereits in Österreich gibt, ich jedoch jede seriöse Initiative gerne unterstütze, da ich Aktivitäten in diesem Bereich grundsätzlich gut und wichtig finde. Das Gespräch hat rund 15 Minuten gedauert”, so Roch.

Keine Anfrage für die Vorstandsposition

Eine klare Anfrage, ob er tatsächlich Vorstand des geplanten Verbandes werden wollte, oder in diesem Zusammenhang offizielle Abmachungen und Vereinbarungen, habe es jedoch nie gegeben. Über seinen Auftritt auf der genannten Webpage, habe ihn erst Frau Isbrandt, die Geschäftsführerin von House of Nakamoto informiert. „Ich bin und war niemals Vorstand dieses Bundesverbandes für Digitale Währungen. Das ist eine unschöne Sache, auch wenn es ein Versehen war und ich bin sehr aufgewühlt deshalb. Selbst von einer ernstzunehmenden Anfrage hätte ich mich zwar im ersten Moment geschmeichelt und geehrt gefühlt, jedoch diese dankend abgelehnt, da ich nicht die Zeit hätte mich dort entsprechend einzubringen”, fasst Mathias Roch zusammen, der sich laut eigener Aussage schon „lange nicht mehr so geärgert” hat.

Ein offizielles Statement des BVDW ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ausständig und wird hier ergänzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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