19.04.2018

Kilobaser: Grazer Startup geht mit „DNA-Nespresso-Maschine“ an den Markt

Nach vier Jahren Entwicklung und mit 1,6 Millionen Euro Kapital im Hintergrund beliefert das Grazer Startup Briefcase Biotec erste Kunden mit seinen DNA-Printern.
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Briefcase Biotec: Grazer bauen ersten DNA-Printer Kilobaser, Mabeal, Malaysia, Monkurs, Insolvent
© Kilobaser - Das Gründer-Team Martin Jost, Alexander Murer und Bernhard Tittelbach.

Der Code des Lebens ist synthetisch – zumindest in den meisten Forschungslaboren der Welt. Denn dort wird künstlich hergestellte DNA eingesetzt, um Zellen zu analysieren, zu programmieren und Wirkstoffe zu entwickeln. „Heute wird diese synthetische DNA von wenigen, großen Firmen zentral hergestellt“, sagt Briefcase Biotec-Gründer Alex Murer und erklärt: „Das möchten wir mit dem Kilobaser ändern.“

Die erklärt Mission des Grazer Startups: Ein günstiges und handliches System soll jedem Forschungslabor die DNA-Synthese vor Ort ermöglichen. Diesem Ziel ist Briefcase Biotec seit April 2018 deutlich nähergekommen: Die ersten drei Prototypen des DNA-Printers Kilobaser sind hergestellt und werden bald mit Partnerfirmen im laufenden Betrieb getestet.

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DNA-Primer aus der Nespresso-Maschine

DNA-Primer – kurze DNA-Stränge – sind die wichtigsten Ausgangspunkte für die Forschung mit DNA. Aber die Maschinen, die notwendig sind, um Primer herzustellen, sind teuer. Jedes Jahr werden weltweit nicht mehr als 300 davon verkauft – und das meist nicht an die Labore selbst. Primer müssen also in den meisten Fällen extern hergestellt und geliefert werden. Das führt, laut Briefcase Biotec, zu Wartezeiten zwischen 2 und 6 Tagen und bremst die Arbeit der Labore erheblich. 

Mit dem DNA-Printer Kilobaser sollen Primer zukünftig wesentlich günstiger und schneller von den Laboren selbst hergestellt werden. 1.000 Kilobaser will Briefcase Biotec ab 2019 pro Jahr weltweit verkaufen. Und 50.000 Kartuschen. Denn der Kilobaser setzt neben dem Grundgerät auf Einweg-Kartuschen. Murer vergleicht ihn daher auch gerne mit einer Nespresso-Maschine. 

Briefcase Biotec: Grazer Startup baut ersten DNA-Printer Kilobaser
© Briefcase Biotec | Der Kilobaser stellt mithilfe von Einweg-Kartuschen kurze DNA-Stränge her.

Kilobaser: Zur Serie 0 in vier Jahren

„Wir haben heute die ersten drei Kilobaser der Serie 0 vor uns.“ Ein großer Moment für die Gründer Martin Jost, Alex Murer und Bernhard Tittelbach. Nach vier Jahren Forschungsarbeit funktioniert der Kilobaser wie er soll und erzeugt DNA in der geplanten Qualität. „Letzte Woche haben wir unser Gerät auf der internationalen ‚Analytica‘ Fachmesse für Labortechnik zum ersten Mal vor Publikum ausgestellt“, erzählt Murer.

2014 gründete er sein Startup gemeinsam mit Martin Jost als COO und Bernhard Tittelbach als CTO. Murer begann sich bereits während seines Studiums der Molekularbiologie für Laborautomatisierungen zu interessieren. Vor Briefcase Biotec entwickelte er mit seinen heutigen Co-Gründern Bioreaktoren und gründete das Open Biolab Graz – ein Verein, der sich für offene, fachübergreifende Forschung nach Open-Source-Prinzipien einsetzt.

In drei Jahren profitabel

1,6 Millionen Euro wurden bis heute in die Entwicklung des Kilobaser gesteckt – etwa 500.000 davon vom US-amerikanischen SOSVentures, der Rest kam vom FFG. Für die Aufstockung des Teams, Serienproduktion und internationale Skalierung bereiten Jost, Murer und Tittelbach heute eine Series A Runde vor. Die Wunschsumme: 3 Millionen Euro. In drei Jahren soll das Kilobaser-System dann für Gewinne sorgen.

Das Business Modell des Grazer Startups sieht vor, die Kilobaser Grundsysteme einerseits zu verkaufen, andererseits zu vermieten – wenige hundert Euro im Monat sollen sie dann die Labore kosten. Gewinne möchte Briefcase Biotec dann mittel- und langfristig mit dem Verkauf der Einweg-Kartuschen machen.

⇒ Zur Website von Briefcase Biotec

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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