07.04.2023

Brickwise: Grazer Plattform für Immobilien-Investments plant Millionengeschäft in Deutschland

Brickwise plant mit seiner Plattform für Immobilien-Investments Ende des zweiten Quartals 2023 den Eintritt in den deutschen Markt. Karl Alexander Häfele, Managing Director Real Estate bei Brickwise, hat uns mehr zu den Expansionsplänen erzählt.
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Karl Alexander Häfele verstärkt das Management-Team von Brickwise | (c) Brickwise

Das Grazer Startup Brickwise wagt den Sprung nach Deutschland. Mit Karl Alexander Häfele, der seit 1. März das Management-Team verstärkt, soll der erste Sprung ins Ausland für die digitale Handelsplattform gelingen.

Deutschlands Größe ist für Brickwise Trumpf

“Der deutsche Markt übertrifft in seiner Größe und Möglichkeiten den österreichischen natürlich um eine Vielzahl. Die Fülle an interessanten Ballungsräumen bietet uns eine ideale Grundvoraussetzung für unsere geplante Expansion”, sagt Häfele im brutkasten-Gespräch. Der 39-jährige studierte Betriebswirt hat zunächst als Immobilienkaufmann gearbeitet und sich aufgrund der derzeit angespannten Situation am Markt Brickwise angeschlossen. Nun verantwortet er bei Brickwise als Managing Director die Geschäftsentwicklung im Bereich Real Estate sowie die Vermarktung der White-Label Lösung in Deutschland 

Brickwise-Gründer Marco Neumayer sieht in Häfele “einen erfahrenen Experten der deutschen Immobilienwirtschaft, dessen strategisches Know-how eine zentrale Rolle” bei der Expansion einnehmen soll. Geplant ist der Markteintritt mit Ablauf des zweiten Quartals.

Brickwise hat zudem sein Geschäftsfeld um B2B-Lösungen erweitert. So unterstützt Brickwise die Immobilienwirtschaft bei der Tokenisierung von Immobilien und bietet eine White-Label-Partnerschaft an, die nun auch in Deutschland auf großes Interesse stoßen soll.

Bis dahin zählt es nun zu den Aufgaben von Häfele Immobilien anzukaufen und diese auf der Plattform von Brickwise zu listen. “Momentan führen wir bereits viele Gespräche mit unterschiedlichsten Affiliates, Immobilienmakler, Finanzdienstleistern, Bestandshalter und Projektentwicklern”, so Häfele. Nebenbei gilt es auch den Fokus auf den Aufbau der Marke Brickwise zu legen. Zum Marktstart möchte Brickwise ein Volumen von rund fünf Millionen Euro an deutschen Immobilien auf der Plattform listen. Die notwendigen regulatorischen und rechtlichen Anforderungen für den Markteintritt hätte man bereits erfüllt, sagt Häfele.

Weitere Expansionen nicht ausgeschlossen

Natürlich gebe es in Deutschland teilweise unterschiedliche rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen, die gelöst werden mussten. Aber diese Herausforderung ist uns sehr gut gelungen. So musste beispielsweise eine für Deutschland gültige Alternative zum österreichischen Teilschuldverschreibungskuratorengesetz gefunden werden. Diese dient zur Absicherung eines indirekten Immobilieninvestments im Grundbuch.  

Die derzeit unsichere Lage am Immobilienmarkt bewertet Häfele als “Fluch und Segen”. Auch wenn derzeit viele Projekte aufgrund der hohen Baukosten und gestiegenen Zinsen aufgeschoben würden, seien Immobilien nach wie vor für viele Investoren eine beliebte Kapitalanlage. Und da die Immobilien auf dem Brickwise Marktplatz bis dato ohne Fremdfinanzierung auskommen, sei die Rendite für unsere Investoren im Vergleich zum klassischen Immobilienkauf weiterhin sehr attraktiv. Durch die Gewinnung neuer White-Label Partner sowie den bevorstehenden Deutschlandstart werden in Kürze Immobilien mit einem Volumen im zweistelligen Millionenbereich gelistet werden, sagt Häfele.

“Unser Produkt ist nicht auf Ländergrenzen beschränkt. Eine Expansion ins europäische oder außereuropäische Ausland wollen wir nicht ausschließen”, sagt Häfele.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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