23.03.2022

1,4 Milliarden Euro: Ausschreibung für zweite Breitbandmilliarde startet

Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger gab am Mittwoch den Startschuss für die Auszahlung der zweiten Breitbandmilliarde in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bekannt. Ab 23. März können die Förderanträge bei der FFG gestellt werden.
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(c) BLRT

Die österreichische Bundesregierung hat sich bis zum Jahr 2030 den flächendeckenden Breitbandausbau zum Ziel gesetzt. Um den Prozess zu beschleunigen stehen insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die erste Breibandmilliarde wurde bereits ausgezahlt. Nun folgt die zweite Tranche, wobei seit heute, 23. März, Anträge für die zweite Breitbandmilliarde (1,4 Milliarden Euro) gestellt werden können. Sie setzt sich aus Mitteln Resilienzfonds der EU (891 Millionen Euro), Erlösen aus der Frequenzvergabe (389 Millionen Euro) und dem Konjunkturpaket (166 Millionen Euro) zusammen.

Die vier Förderprogramme

Die 1,4 Milliarden Euro werden nun im Rahmen von vier Förderprogrammen ausgezahlt. Dazu zählen „Open Net“ (450 Millionen Euro) und „Access“ (150 Millionen Euro) für Infrastruktur und Telekommunikationsbetriebe, Landesgesellschaften oder Gemeinden. Beide Ausschreibungen laufen bis 23. März 2020.

Das Programm „Connect“ (48 Millionen Euro) richtet sich hingegen an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Hierfür sind laufend Einreichungen möglich. Zudem werden im Programm „Giga-App“ (9,3 Millionen Euro) Förderungen für 5G-Anwendungen für alle Anwender:innen vergeben. Die Ausschreibung hierfür endet am 27. September 2022.


Alle Details zur zweiten Breitbandmilliarde

  1. Access | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Access strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.
  • Im Vordergrund steht das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. OpenNet | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich ebenfalls an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Den Förderungswerbern wird ermöglicht größere Projekte zu planen und umzusetzen. Dies bewirkt eine höhere finanzielle Dotierung und damit die Möglichkeit, diese Mittel mit Mitteln aus dem Kapitalmarkt oder aus Europäischen Finanzierungsschienen zu hebeln.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. Connect | laufende Einreichungen
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe.
  • Unterstützt wird der nachfrageorientierte Glasfaserausbau im gesamten Bundesgebiet. Die unmittelbare Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch Connect sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses reduziert werden.
  • Kurze Projektlaufzeit von maximal 12+6 Monaten um sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.
  • Die Förderungen des Bundes betragen im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90 Prozent erhöht werden. 
  1. GigaApp | Ausschreibungsende 27. September 2022
  • Mit dem Programm GigaApp werden 5G Anwendungen für alle Anwender gefördert.
  • Ziel ist daher die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähige Netzen.
  • Dadurch die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach Gigabit-fähigen Internetzugängen stimuliert werden.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten

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GoStudent
© brutkasten - Felix Ohswald, Gründer GoStudent.

GoStudent verfolgt weiter seine Offline-Strategie. Bereits 2022 hatte man Studienkreis übernommen – brutkasten berichtete. Der bereits 1974 gegründete Studienkreis galt als Deutschlands größtes Nachhilfeunternehmen mit bundesweit über 1.000 Lernzentren.

Im Mai 2025 vermeldete das Unicorn dann die Erweiterung seines Geschäftsmodells und den Plan, künftig verstärkt auf stationäre Nachhilfestandorte zu setzen – siehe hier.

GoStudent erweitert sich

„Das Franchise-Modell mit stationären Nachhilfestandorten, das wir in Deutschland übernommen haben, hat sich äußerst positiv entwickelt. Deshalb ist es für uns ein logischer nächster Schritt, dieses erfolgreiche Modell nun auf weitere europäische Länder auszuweiten, in denen wir bereits mit unserer personalisierten Online-Einzelnachhilfe aktiv sind“, erklärte damals eine Sprecherin des EdTechs die Gründe für diesen Schritt.

Heute schrieb GoStudent-Gründer Felix Ohswald per LinkedIn-Post, dass man bereits am 28. August den Kaufvertrag mit der Berlitz Corporation für die Berlitz Deutschland GmbH unterzeichnet habe und sich damit nun 50 Sprachzentren in ganz Deutschland, öffentlich geförderte Integrations- und berufliche Qualifizierungsprogramme, das Geschäft mit öffentlichen Institutionen, Sprachprüfungen und Zertifizierungen, ein breites Portfolio an Präsenzkursen für Privatkunden, die Rekrutierung internationaler Fachkräfte sowie Programme für Kinder und Jugendliche einverleibt habe.

Sprachkenntnisse im Fokus

Während Berlitz das Geschäft mit Unternehmenskunden und das Online-Sprachtraining weiterführt, ist die Berlitz Deutschland GmbH seit 1. September in einem separaten Unternehmen organisiert. Die Berlitz Deutschland GmbH bleibt dabei unter der Marke Berlitz und als Franchise-Partner der Berlitz Corporation bestehen. Der Abschluss der Transaktion wird bis zum Jahresende erwartet.

Hintergrund des Deals ist die Bedeutung von Sprachkenntnissen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Rund die Hälfte aller Arbeitgeber verlangt laut dem Unternehmen mindestens Deutschkenntnisse auf B2-Niveau. Die für öffentlich geförderte Sprachprogramme notwendigen Akkreditierungen wurden über zwei Jahrzehnte aufgebaut. Die operative Führung der Berlitz Deutschland GmbH bleibt bei Mattias Schwarz und dem bestehenden Team.

Drei Beobachtungen

Den Grund für diesen Schritt erläutert Ohswald aus drei Beobachtungen und zwei Hypothesen heraus: Erstens sei Deutsch das meistgebuchte Fach in der Nachhilfe: In der Grundschule werde Deutsch sogar häufiger gebucht als Mathematik – und das gelte für Kinder aller Herkünfte.

Zweitens zeige sich ein Zusammenhang mit der Demografie: In Städten und Kreisen, in denen viele Familien zu Hause mehr als eine Sprache sprechen, sei Deutsch häufiger Bestandteil der Nachhilfeverträge. Gleichzeitig würden Familien mit Zuwanderungsgeschichte laut Bildungsforschung seltener Nachhilfe in Anspruch nehmen, obwohl der Bedarf höher wäre.

Drittens zeige sich die Bedeutung von Sprachkompetenz auch in der Mathematik: Bei der zentralen Prüfung am Ende der zehnten Klasse in Nordrhein-Westfalen würde Sprachkompetenz 14 Prozent der Unterschiede in der Mathematikleistung erklären, während es bei sozialer Herkunft und Migrationshintergrund jeweils ein bis drei Prozent seien. Zwischen dem sprachlich schwächsten und stärksten Drittel der Schüler lag dabei mehr als eine Schulnote.

„Aus diesen Beobachtungen sind zwei Hypothesen geworden, und aus den Hypothesen eine Entscheidung. Sie fällt in einen Markt, dessen Etat der Bund 2027 fast halbieren will, und in Wochen, in denen der Bundestag genau darüber berät. Man kann das den falschen Moment nennen. Wir halten es für den richtigen und erklären, warum“, beschreibt Ohswald seine Gedanken.

Hypothese 1: „Die Arbeitswelt sortiert nach Sprache, bevor sie nach Qualifikation sortiert“

Die erste Sortierung beginne Ohswald zufolge bereits in der Schule. „2021 sprachen noch 62 Prozent der Viertklässler zu Hause immer Deutsch, zehn Jahre davor 84. Jedes vierte Kind verließ die Grundschule, ohne so lesen zu können, wie es die weiterführende Schule voraussetzt. Ein Kind, das zu Hause nie Deutsch spricht, liegt im Lesen 36 Punkte zurück, auch im Vergleich mit Kindern gleicher sozialer Herkunft. Ein Teil des Rückstands ist Armut. Ein Teil ist Sprache. Der zweite Teil ist der, den Bildung beheben kann“, betont Ohswald.

Die zweite Sortierung würde an der Tür zum Arbeitsmarkt stattfinden. Sie treffe Erwachsene, die neu kommen: „Die Hälfte der Betriebe verlangt bei Einstellungen immer mindestens B2, in Gesundheit, Bildung und Finanzen drei Viertel und mehr. Die andere Hälfte stellt auch darunter ein, im Gastgewerbe, in Lager und Verkehr, in der Leiharbeit. Die Sprachschwelle entscheidet nicht, ob jemand arbeitet. Sie entscheidet, in welchem Segment. In den reglementierten Berufen ist sie Zulassungsbedingung: Ärztinnen und Ärzte brauchen überall B2 und eine Fachsprachprüfung auf C1, Pflegekräfte B2, obwohl viele mit B1 einreisen“, erklärt der GoStudent-Gründer.

Als Beispiel führt Ohswald an, dass 72 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine über einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss verfügen, doch nur fünf Prozent bei ihrer Ankunft gut Deutsch sprechen würden. Laut Studien seien es bessere Sprachkenntnisse, die die Einstellungsbereitschaft deutlich erhöhen, während fehlende Kinderbetreuung und nicht anerkannte Abschlüsse weitere Hürden darstellen. Sprache sei damit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass vorhandene Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sichtbar und nutzbar werden, so Ohswald.

Hypothese 2: Sprache hört nicht bei B1 auf

Der Integrationskurs – um auf seine zweite These zu kommen – zielt auf B1 ab. Für viele berufliche Wege seien jedoch weitergehende Sprachkenntnisse erforderlich, was für Ohswald bedeutet, dass auch nach dem Spracherwerb berufliche Weiterbildung schlicht ein wichtiger Schritt bleibe.

„Das IAB hat bei Geflüchteten gemessen, was nach dem Sprachkurs wirkt: Ein Sprachkurs mit Aktivierung bringt nach fünf bis sechs Jahren rund 3,5 Prozentpunkte mehr Beschäftigung“, zeigt sich der Founder auf LinkedIn überzeugt. „Eine geförderte Weiterbildung bringt rund 13 Prozentpunkte und etwa 800 Euro mehr Monatsbrutto. Sprache öffnet die Tür. Qualifikation bringt durch.“

All dies im Hinterkopf, scheint nun klar, was GoStudent mit der Berlitz-Übernahme möchte: Seine beiden Hypothesen in die Praxis übersetzen: Sprache als Schlüssel für Bildung und Arbeitsmarkt – und als Ausgangspunkt für den nächsten Schritt, die berufliche Qualifizierung, und sich weiter als stationärer Anbieter verfestigen.

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