23.03.2022

1,4 Milliarden Euro: Ausschreibung für zweite Breitbandmilliarde startet

Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger gab am Mittwoch den Startschuss für die Auszahlung der zweiten Breitbandmilliarde in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bekannt. Ab 23. März können die Förderanträge bei der FFG gestellt werden.
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(c) BLRT

Die österreichische Bundesregierung hat sich bis zum Jahr 2030 den flächendeckenden Breitbandausbau zum Ziel gesetzt. Um den Prozess zu beschleunigen stehen insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die erste Breibandmilliarde wurde bereits ausgezahlt. Nun folgt die zweite Tranche, wobei seit heute, 23. März, Anträge für die zweite Breitbandmilliarde (1,4 Milliarden Euro) gestellt werden können. Sie setzt sich aus Mitteln Resilienzfonds der EU (891 Millionen Euro), Erlösen aus der Frequenzvergabe (389 Millionen Euro) und dem Konjunkturpaket (166 Millionen Euro) zusammen.

Die vier Förderprogramme

Die 1,4 Milliarden Euro werden nun im Rahmen von vier Förderprogrammen ausgezahlt. Dazu zählen “Open Net” (450 Millionen Euro) und “Access” (150 Millionen Euro) für Infrastruktur und Telekommunikationsbetriebe, Landesgesellschaften oder Gemeinden. Beide Ausschreibungen laufen bis 23. März 2020.

Das Programm “Connect” (48 Millionen Euro) richtet sich hingegen an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Hierfür sind laufend Einreichungen möglich. Zudem werden im Programm “Giga-App” (9,3 Millionen Euro) Förderungen für 5G-Anwendungen für alle Anwender:innen vergeben. Die Ausschreibung hierfür endet am 27. September 2022.


Alle Details zur zweiten Breitbandmilliarde

  1. Access | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Access strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.
  • Im Vordergrund steht das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. OpenNet | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich ebenfalls an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Den Förderungswerbern wird ermöglicht größere Projekte zu planen und umzusetzen. Dies bewirkt eine höhere finanzielle Dotierung und damit die Möglichkeit, diese Mittel mit Mitteln aus dem Kapitalmarkt oder aus Europäischen Finanzierungsschienen zu hebeln.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. Connect | laufende Einreichungen
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe.
  • Unterstützt wird der nachfrageorientierte Glasfaserausbau im gesamten Bundesgebiet. Die unmittelbare Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch Connect sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses reduziert werden.
  • Kurze Projektlaufzeit von maximal 12+6 Monaten um sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.
  • Die Förderungen des Bundes betragen im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90 Prozent erhöht werden. 
  1. GigaApp | Ausschreibungsende 27. September 2022
  • Mit dem Programm GigaApp werden 5G Anwendungen für alle Anwender gefördert.
  • Ziel ist daher die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähige Netzen.
  • Dadurch die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach Gigabit-fähigen Internetzugängen stimuliert werden.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten

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Der KastlGreissler in Tulbing im Tullnerfeld
Der KastlGreissler in Tulbing im Tullnerfeld | Foto: KastlGreissler

Der Alpenländische Kreditorenverband (akv) gab bekannt, dass über KastlGreissler ein Konkursverfahren beim Landesgericht Krems an der Donau eröffnet wurde. Als Ursache wurde laut akv ein zu langsames Wachstum genannt und dass zu wenig Franchiseverträge abgeschlossen wurden. Vor allem sei es 2022 durch steigende Energiekosten zu einem Umsatzeinbruch gekommen.

Das 2020 gegründete Nahversorgungskonzept mit Nachhaltigkeits-Fokus KastlGreissler hatte den bis 2023 den ehemaligen “2 Minuten 2 Millionen”-Investor Martin Rohla an Board und kündigte 2021 die Expansion auf den deutschen Markt an. (brutkasten berichtete). Laut eigenen Angaben lief das Konzept von KastlGreissler unter dem Namen KistenKrämern an vier Standorten in Deutschland.

Das Versorgungskonzept war, dass in den sogenannten “Kastln” auf 15 Quadratmetern Fläche rund 450 unterschiedliche Produkte untergebracht werden. Mindestens 50 Prozent der Waren müssen dabei aus höchstens 30 Kilometer Entfernung kommen. Nach Angaben des Startups lag der reale Anteil an manchen Standorten sogar bei 70 bis 80 Prozent.

Standorte bleiben erhalten

Laut eigener Aussage hat die Insolvenz der KastlGreissler GmbH jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die einzelnen KastlGreissler Standorte. Sie bleiben weiterhin bestehen. Am Ende war jedoch das Wachstum des Franchising nicht ausreichend schnell.

“Das Expansionstempo war deutlich unter Plan und somit nicht mehr kostendeckend. Daher kann sie ihre vielfältigen Beratungs- und Dienstleistungen für die KastlGreissler:innen nicht mehr anbieten”, so Lena Harml, Kommunikation & Franchinse-Betreuung KastlGreissler.

Offen bleibt die Frage bezüglich der Verwendung des Markennamens, diese wird das eröffnete Insolvenzverfahren entscheiden.

Keine Fortführung geplant

Nach Angaben des akv sind vom Insolvenzverfahren 26 Standorte in Österreich und zehn Franchisenehmer betroffen. Eine Fortführung des Unternehmens ist keine geplant.

Laut Firmenbuchauszug hielt Martin Rohla mit seiner Goodshares Beteiligungs- und Beratungs GmbH rund 38 Prozent Anteil am Unternehmen, bis er im August 2023 ausstieg. Im Anschluss daran hielt Geschäftsführer Christoph Mayer mit seiner Gutta GmbH mit 75 Prozent den Großteil der Anteile. Die Alpex Beteiligungs GmbH hielt weitere 19 Prozent und Gerald Gross die verbleibenden knappen sechs Prozent.

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