23.03.2022

1,4 Milliarden Euro: Ausschreibung für zweite Breitbandmilliarde startet

Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger gab am Mittwoch den Startschuss für die Auszahlung der zweiten Breitbandmilliarde in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bekannt. Ab 23. März können die Förderanträge bei der FFG gestellt werden.
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(c) BLRT

Die österreichische Bundesregierung hat sich bis zum Jahr 2030 den flächendeckenden Breitbandausbau zum Ziel gesetzt. Um den Prozess zu beschleunigen stehen insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die erste Breibandmilliarde wurde bereits ausgezahlt. Nun folgt die zweite Tranche, wobei seit heute, 23. März, Anträge für die zweite Breitbandmilliarde (1,4 Milliarden Euro) gestellt werden können. Sie setzt sich aus Mitteln Resilienzfonds der EU (891 Millionen Euro), Erlösen aus der Frequenzvergabe (389 Millionen Euro) und dem Konjunkturpaket (166 Millionen Euro) zusammen.

Die vier Förderprogramme

Die 1,4 Milliarden Euro werden nun im Rahmen von vier Förderprogrammen ausgezahlt. Dazu zählen „Open Net“ (450 Millionen Euro) und „Access“ (150 Millionen Euro) für Infrastruktur und Telekommunikationsbetriebe, Landesgesellschaften oder Gemeinden. Beide Ausschreibungen laufen bis 23. März 2020.

Das Programm „Connect“ (48 Millionen Euro) richtet sich hingegen an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Hierfür sind laufend Einreichungen möglich. Zudem werden im Programm „Giga-App“ (9,3 Millionen Euro) Förderungen für 5G-Anwendungen für alle Anwender:innen vergeben. Die Ausschreibung hierfür endet am 27. September 2022.


Alle Details zur zweiten Breitbandmilliarde

  1. Access | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Access strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.
  • Im Vordergrund steht das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. OpenNet | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich ebenfalls an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Den Förderungswerbern wird ermöglicht größere Projekte zu planen und umzusetzen. Dies bewirkt eine höhere finanzielle Dotierung und damit die Möglichkeit, diese Mittel mit Mitteln aus dem Kapitalmarkt oder aus Europäischen Finanzierungsschienen zu hebeln.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. Connect | laufende Einreichungen
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe.
  • Unterstützt wird der nachfrageorientierte Glasfaserausbau im gesamten Bundesgebiet. Die unmittelbare Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch Connect sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses reduziert werden.
  • Kurze Projektlaufzeit von maximal 12+6 Monaten um sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.
  • Die Förderungen des Bundes betragen im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90 Prozent erhöht werden. 
  1. GigaApp | Ausschreibungsende 27. September 2022
  • Mit dem Programm GigaApp werden 5G Anwendungen für alle Anwender gefördert.
  • Ziel ist daher die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähige Netzen.
  • Dadurch die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach Gigabit-fähigen Internetzugängen stimuliert werden.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten

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Das Gründungs-Trio von AYB: Dominik Jöbstl, Robert Haidl und Fabio Steiner (v.l.) © AYB

„Ausgewaschene Baumwollunterhosen fühlen sich mit der Zeit an wie so ein 40er Schleifpapier“, zumindest, wenn es nach Fabio Steiner, Dominik Jöbstl und Robert Haidl geht. Die drei Grazer wollten sich mit diesem Problem nicht länger abfinden und begannen so an der „perfekten Boxershorts“ zu tüfteln. Daraus geworden ist im November 2025 die AYB Underwear GmbH. AYB steht hier für „About Your Balls“. Seit Mitte Juli 2026 kann man sich vom Website-Claim „kein Zwicken. kein Kratzen.“ nun selbst überzeugen.

Zwei Jahre Materialsuche

Rund zwei Jahre arbeiteten die Gründer mit der Grazer Schneiderin Sarah Kohlendorfer zusammen, testeten laut eigenen Angaben mehr als 30 Stoffe und zwölf Prototypen, ehe die Wahl auf Tencel Modal Micro der oberösterreichischen Lenzing AG fiel.

Auch der Schnitt wurde mehrfach überarbeitet: An der Hüfte, „dort ist der Punkt, wo die Unterhose am meisten spannt“, wie Steiner im Interview erklärt, verzichtet AYB auf eine Naht. Stattdessen verlaufen die Nähte vorne und hinten. Daraus ergeben sich zwei zusätzliche Nähte, dafür aber ohne Druckstellen an der empfindlichsten Zone, wie die Gründer ausführen.

Made in China

Produziert wird in einer Partnerfirma im chinesischen Guangdong. Dort würden laut Steiner „90 Prozent aller Unterhosen der Welt produziert“, die Lieferketten seien entsprechend eingespielt. Eine Produktion in Europa hätte man laut Steiner deutlich teurer kalkulieren müssen: „Wir hätten das Dreifache verlangen müssen.“

Preislich positioniert sich AYB zwischen Billiganbietern und Premiummarken, ein Dreierset kostet 44,90 Euro. Über die genaue Marge wollten die Gründer keine Angaben machen, sie sei aber „für das Textilgeschäft üblich“, erwähnt man im Interview.

Verkaufszahlen übertreffen die eigenen Erwartungen

Die ersten Pre-Sale Bestellungen von AYB wurden selbst ausgeliefert. © AYB

Mitte Juli 2026 ging AYB mit einer ersten Bestellung von 1.000 3er-Sets in den regulären Verkauf. Ursprünglich hatten die Gründer mit 50 verkauften Sets pro Monat kalkuliert „und jetzt haben wir halt einfach mehr als das Zehnfache verkauft“, sagt Steiner.

Rund 600 Dreiersets wurden bislang abgesetzt, eine zweite Bestellung über 2.000 weitere Sets ist bereits unterwegs. Finanziert wird sie aus dem laufenden Cashflow: „Es läuft aktuell in einem positiven Cashflow, was uns sehr happy stimmt“, bestätigt Steiner gegenüber brutkasten. Auf Investor:innen verzichten die drei laut eigenen Angaben bewusst. Man wolle es soweit wie möglich bootstrappen.

Vom Marketingbüro zum Boxershort-Business

Steiner und Jöbstl betreiben parallel eine eigene Marketingagentur, aus deren Einnahmen unter anderem die GmbH-Gründung über 12.000 Euro von AYB mitfinanziert wurde. Aktuell laufen beide Geschäfte parallel. „Um auch zu schauen, was funktioniert am Ende des Tages einfach besser“, meint Steiner. Bis man sich bei AYB etwas auszahlen könne „dauert sicher noch zwei, drei Jahre“, fügt er hinzu.

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