10.03.2022

Break Stuff: Leichtgemacht.at-Gründer startet Sammelkarten-Marktplatz

Break Stuff ist ein globaler Marktplatz von Michael Schneider für Trading Cards und Sports Memorabilia. Mit einer AI-App, die es ermöglich will, den Value und das "Grading" von Sammelkarten in Echtzeit durchzuführen.
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Break Stuff, Sammekarten, Trading Cards, NBA, Micky Mantle,
(c) Break Stuff - Break Stuff-Gründer Michael Schneider konnte bereits zwei Exits hinlegen.

Michael Schneider ist Mehrfachgründer und konnte bereits zwei seiner Unternehmen erfolgreich verkaufen. Darunter leichtgemacht.at, ein Preisvergleichsportal für Umzug und Wohnen, an Mietguru. Nun hat er gemeinsam mit Dragan Milovanović die Break Stuff-App, ein AI-Blockchain-basierender One-Stop-Shop für Trading Cards, entwickelt. Seine Idee vereint soziales Netzwerk, Marktplatz und AI-Grading (Bewertung von Sammelkarten) in einem, wie er erzählt.

„Ich habe Break Stuff aus meiner Leidenschaft für den US-Sport, speziell für die NBA, heraus gegründet“, so Schneider. „In den 90er Jahren war das ein Hobby von mir, das ich etwas aus den Augen verloren habe. Doch in den letzten Jahren bin ich wieder auf das Thema ‚Sammelkarten‘ gestoßen und war verwundert, dass es noch existiert. Allerdings mit vielen Problemen. Es war sehr ’nischig‘ und kostspielig etwa seine Karten bewerten zu lassen. Doch Corona hat frischen Wind in die Szene gebracht. Sie ist im Main-Stream angekommen und die Leute haben begonnen, Sammelkarten als alternatives Investment zu sehen.“

Break Stuff mit Pre-Seed von Fil Rouge Capital

So funktioniert Break Stuff: Der User scannt per App seine Karte ein, erhält eine digitale Bewertung, die auch als NFT verfügbar ist. Schneiders Business-Modell ist einerseits auf b2c fokussiert – sein Unternehmen finanziert sich über Abo-Gebühren – , aber auch auf b2b, wo Partnern eine API angeboten wird. Das Startup hat im Juli 2021 in einer Pre-Seed-Rund 50.000 Euro Kapital von der Investment Company „Fil Rouge Capital“ erhalten.

Ihren Sitz hat die Firma in Zagreb, weil die dortige Grundlage besser war. „Und Gesellschaftsgründungen dort einfacher sind“, erklärt Schneider. „Zudem haben wir auch direkt in den USA, Delaware, Break Stuff Inc. gegründet, um die Zahlungsabwicklung per Stripe zu vereinfachen und weil die Vereinigten Staaten in unserem Metier einfach der Zielmarkt sind. Europäische Unternehmen sind dort im Nachteil, das wollen wir damit abfedern.“

Seit 90er Jahren aktiv

Schneider als leidenschaftlicher Basketball-Karten Sammler möchte nun sein Insider-Wissen weitergeben und den Leuten den (Wieder)Einstieg ins Hobby erleichtern, wie der Gründer auf seinem YouTube-Kanal erklärt.

Im Laufe des Aprils soll die App, die einen Marktplatz, ein soziales Netzwerk und eine AI-Sammelkarten-Bewertung in Echtzeit anbietet, online gehen. Davor wird es eine kurze „closed Betaphase“ geben. Interessierte können sich auf die „Waiting List“ setzen lassen.


Wer mehr darüber erfahren möchte, hat am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“ die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: ambicion, Beyond DNA, New 4 Heroes und Vereinsplaner.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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