15.09.2023

Bookkeepr: Sechsstelliges Investment für Villacher Buchhaltungs-Startup

Der auf regionale Investments spezialisierte Carinthian Venture Fonds (CVF) steigt mit einer nicht genannten sechsstelligen Summe bei Bookkeepr ein.
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Die Bookkeepr-Gründer Sanjin Kreibich und Lorenz Kromer | (c) Bookkeepr
Die Bookkeepr-Gründer Sanjin Kreibich und Lorenz Kromer | (c) Bookkeepr

Es ist ein Versprechen, mit dem nicht erst ein Startup an den Start gegangen ist: Die Buchhaltung dank Digitalisierung erleichtern. Bookkeepr aus Villach wählt mit seiner Buchhaltungsapp eine recht enge, aber gar nicht kleine Zielgruppe: Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinunternehmen wie etwa Early-Stage-Startups. Groß ist auch das Versprechen auf der Website: „Keine Ahnung von Buchhaltung? Kein Problem!“ – die App soll User:innen „an der Hand nehmen“ und dabei auch teure Steuerberatungen ersetzen.

Künftig Steuererklärung in der Bookkeepr-App erledigen

Dabei steht das Startup der Gründer Sanjin Kreibich und Lorenz Kromer noch relativ am Anfang und hat einiges vor. „Die aktuelle App-Version von Bookkeepr dient in erster Linie dazu, Belege zu sammeln, die entweder als Fotos oder Dokumente hochgeladen werden können. In Zukunft plant das Unternehmen, eine direkte Anbindung an Finanzonline zu implementieren, um Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre gesamte Steuererklärung bequem in der App zu erledigen“, heißt es in einer aktuellen Aussendung. Entscheidendes Ziel sei es, dass die Sache für Nutzer:innen unter 500 Euro pro Jahr kostet.

Carinthian Venture Fonds steigt sechsstellig ein

Nun schloss Bookkeepr eine sechsstellige Investmentrunde ab. Dabei stieg der auf regionale Investments spezialisierte Kärntner Landes-VC Carinthian Venture Fonds (CVF) ein. Das Geld soll in die Erweiterung des Teams, die Forschung und Entwicklung von KI-Funktionen und die Erweiterung der Marktposition fließen. „

Diese Investition wird es uns ermöglichen, unsere Vision einer intelligenten und nutzerfreundlichen Buchhaltungs-App weiter voranzutreiben“, so Geschäftsführer Kreibich. Und CVF-Investmentmanager René Ratz kommentiert: „Diese Investition ist nicht nur ein großer Erfolg für Bookkeepr, sondern auch ein weiterer Schritt für den CVF, da wir unser regionales Portfolio erweitern und den Kärntner Standort für weitere Startups attraktiv machen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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