15.09.2023

Bookkeepr: Sechsstelliges Investment für Villacher Buchhaltungs-Startup

Der auf regionale Investments spezialisierte Carinthian Venture Fonds (CVF) steigt mit einer nicht genannten sechsstelligen Summe bei Bookkeepr ein.
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Die Bookkeepr-Gründer Sanjin Kreibich und Lorenz Kromer | (c) Bookkeepr
Die Bookkeepr-Gründer Sanjin Kreibich und Lorenz Kromer | (c) Bookkeepr

Es ist ein Versprechen, mit dem nicht erst ein Startup an den Start gegangen ist: Die Buchhaltung dank Digitalisierung erleichtern. Bookkeepr aus Villach wählt mit seiner Buchhaltungsapp eine recht enge, aber gar nicht kleine Zielgruppe: Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinunternehmen wie etwa Early-Stage-Startups. Groß ist auch das Versprechen auf der Website: “Keine Ahnung von Buchhaltung? Kein Problem!” – die App soll User:innen “an der Hand nehmen” und dabei auch teure Steuerberatungen ersetzen.

Künftig Steuererklärung in der Bookkeepr-App erledigen

Dabei steht das Startup der Gründer Sanjin Kreibich und Lorenz Kromer noch relativ am Anfang und hat einiges vor. “Die aktuelle App-Version von Bookkeepr dient in erster Linie dazu, Belege zu sammeln, die entweder als Fotos oder Dokumente hochgeladen werden können. In Zukunft plant das Unternehmen, eine direkte Anbindung an Finanzonline zu implementieren, um Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre gesamte Steuererklärung bequem in der App zu erledigen”, heißt es in einer aktuellen Aussendung. Entscheidendes Ziel sei es, dass die Sache für Nutzer:innen unter 500 Euro pro Jahr kostet.

Carinthian Venture Fonds steigt sechsstellig ein

Nun schloss Bookkeepr eine sechsstellige Investmentrunde ab. Dabei stieg der auf regionale Investments spezialisierte Kärntner Landes-VC Carinthian Venture Fonds (CVF) ein. Das Geld soll in die Erweiterung des Teams, die Forschung und Entwicklung von KI-Funktionen und die Erweiterung der Marktposition fließen. “

Diese Investition wird es uns ermöglichen, unsere Vision einer intelligenten und nutzerfreundlichen Buchhaltungs-App weiter voranzutreiben”, so Geschäftsführer Kreibich. Und CVF-Investmentmanager René Ratz kommentiert: “Diese Investition ist nicht nur ein großer Erfolg für Bookkeepr, sondern auch ein weiterer Schritt für den CVF, da wir unser regionales Portfolio erweitern und den Kärntner Standort für weitere Startups attraktiv machen.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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