18.08.2023

Bookbot: Tschechisches Startup expandiert mit Secondhand-Buchhandel nach Österreich

Als größter Secondhand-Buchhandel der Tschechischen Republik hat sich Bookbot in unserem Nachbarland bereits einen Namen gemacht. Nun expandiert das Unternehmen nach Österreich.
/artikel/bookbot
Dominik Gazdoš, Gründer und CEO von Bookbot (Credit: Bookbot)

Bookbot (in Tschechien bekannt als Knihobot.cz) ist der größte tschechische Secondhand-Buchhändler und wurde 2019 von CEO Dominik Gazdoš gegründet. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verkaufsplattformen übernimmt das Unternehmen laut eigenen Angaben den gesamten Verkaufs- und Versandprozess – angefangen beim professionellen Abfotografieren der Bücher bis hin zur Ermittlung eines Preises sowie der Kommunikation mit potenziellen Käufer:innen. Verkäufer:innen schicken lediglich ihre Buchschätze an Bookbot und warten, bis diese neue Besitzer:innen finden und ihnen das Entgelt dafür überwiesen wird. 

2022 erzielte Bookbot einen Umsatz von 7,5 Millionen Euro

Und das Konzept funktioniert: Allein im Jahr 2022 hat Bookbot 1,16 Millionen Bücher verkauft und einen Umsatz von 182 Millionen CZK, was über 7,5 Millionen Euro entspricht, erzielt. Im Monatsschnitt haben dieses Jahr mehr als 130.000 Bücher über Bookbot neue Besitzer:innen gefunden. Das Onlineangebot wird täglich um etwa 5.000 Bücher erweitert. Der internationale Dreh- und Angelpunkt ist das 4.000 m2 große Lager in Prag. Dort wird die gesamte Literatur von Experten gesammelt, gereinigt, fotografiert und sortiert, bevor sie wieder in Umlauf gebracht wird. 

Bookbot expandiert nach Österreich

Neben Tschechin ist das Startup auch in der Slowakei und in Deutschland aktiv. Als neuer Markt folgt nun Österreich, wie das Startup in einer Aussendung bekannt gab. „Österreich hat eine reiche literarische Tradition und eine leidenschaftliche Leserschaft. Der Markteintritt hierzulande war auch aufgrund der geographischen Nähe zu Tschechien für uns der nächste logische Schritt“, so Gazdoš, CEO von Bookbot.

Zudem bietet das Startup in Wien mit Booktaxi auch einen neuen Service an. Booktaxi ermöglicht es dabei Wiener:innen, gebrauchte Bücher bequem von zu Hause abholen zu lassen, um sie für den Verkauf vorzubereiten. Nach dem Start am 30. Juni wurden in der ersten Woche bereits über 1.500 Bücher abgeholt, katalogisiert und für den Verkauf inseriert, so das Startup. Das Booktaxi kann übrigens online über die Website gebucht werden und steht derzeit an drei Tagen der Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) mit je fünf zweistündigen frei wählbaren Zeit-Slots zu Verfügung.

Der Markt für Re-Commerce

„Re-Commerce hat bereits einen Anteil von zehn Prozent am gesamten Handel in Europa und wird weiterwachsen. Das beweist, dass es sich nicht nur um eine lokale Nische handelt, sondern dass Re-Commerce eine der wichtigsten Wachstumskomponenten im gesamten E-Commerce Bereich ist“, so Gazdoš über den Wachstumsmarkt

Ein Grund dafür sei die angespannte Wirtschaftslage, aber auch das steigende Nachhaltigkeitsbewusstsein und der immer bessere Zustand gebrauchter Waren. „Wir freuen uns über das kontinuierliche Wachstum und sind stolz auf unseren Erfolg bisher. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in Österreich Großes erreichen werden. Für 2024 streben wir den Verkauf von zwei Millionen Büchern auf dem deutschsprachigen Markt an“, so Gazdoš abschließend. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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