24.06.2025
TRAVELTECH

BookBetterDirect: Startup von Salzburgerin luchst booking.com direkt auf der Seite Kund:innen ab

Hohe Provisionen für Anbieter wie booking.com sind vielen in der Hotelbranche ein Dorn im Auge. BookBetterDirect will Hoteliers mit seiner Anwendung zur "Revolution" verhelfen.
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Sabine Holtkamp | (c) BookBetterDirect
Sabine Holtkamp | (c) BookBetterDirect

Wenn ein Startup in einer Presseaussendung den Begriff „Revolution“ verwendet, dann im Normalfall im selben Wortsinn wie etwa im Begriff „industrielle Revolution“. Anders ist das beim Startup BookBetterDirect, wenn es eine „Revolution gegen OTA-Provisionen“ ankündigt. Hier wird der Begriff im Wortsinn von „französische Revolution“ eingesetzt.

„Booking.com ist kaum mehr als ein Durchlaufposten geworden“

OTA steht für Online Travel Agents, also für Unternehmen wie booking.com oder Expedia. Diese sind längst global zur ersten Anlaufstelle für Hotelbuchungen geworden und würden laut Branchenstudien auch rund 75 Prozent aller Hotelsuchen im Internet „abfangen“, heißt es von BookBetterDirect. Mit Provisionen von oftmals 15 bis 35 Prozent sei der Deal dann am Ende aber häufig weder für die Hoteliers noch für die Gäste gut. „Booking.com ist kaum mehr als ein Durchlaufposten geworden. Das Unternehmen zahlt effektiv Milliarden, um die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen – und verkauft diese dann teuer an die Unterkünfte weiter“, sagt BookBetterDirect-Gründerin Sabine Holtkamp.

BookBetterDirect-Gründerin Holtkamp mit Hotel- und Startup-Erfahrung

Sie betrieb in der Vergangenheit selbst jahrelang ein Hotel und hat bereits mehrere Unternehmen im Digital-Bereich gegründet. 2023 startete sie von Saalbach Hinterglemm in Salzburg aus BookBetterDirect – der formelle Sitz ist im Vereinigten Königreich. Nun will Holtkamp Hoteliers die Kontrolle über ihre Buchungen zurückbringen.

Über booking.com suchen und BookBetterDirect finden

Doch wie können Gäste direkt angesprochen werden, wenn die Hotelsuche fast unvermeidbar über booking.com, Tripadvisor und Co. läuft und diese sogar in der Google-Suche direkt mit dem Hotelnamen dominieren? Die Antwort bei BookBetterDirect lautet: Eben genau dort. Das Startup wagt sich mit seiner Anwendung quasi direkt in die Höhle des Löwen.

Ein Popup macht auf das direkte Angebot aufmerksam | (c) BookBetterDirect
Ein Popup macht auf das direkte Angebot aufmerksam | (c) BookBetterDirect

Endnutzer:innen können kostenlos eine Browser-Erweiterung bzw. eine App installieren. Wenn sie dann auf booking.com oder einer der anderen großen Seiten ein Hotel finden, das Kunde bei BookBetterDirect ist, erscheint automatisch ein Popup mit dem direkten Kontakt und etwaigen Angeboten. Hotels wiederum zahlen dafür keine Provisionen, sondern einen Fixbetrag und bekommen dazu noch eine eigene SEO- und KI-Suche-optimierte Seite auf der Plattform, um auch in der Google- bzw. ChatGPT-Suche sichtbar zu werden. Und das Angebot wird angenommen: Man stehe aktuell bei einer Million Direktbuchungslinks in 132 Ländern, heißt es vom Startup.

Günstigere Preise und bessere Bedingungen für Gäste

Für Gäste ließen sich so teilweise mehr als 35 Prozent gegenüber OTA-Preisen sparen, heißt es von BookBetterDirect. „Zusätzlich profitieren Direktbucher häufig von besseren Stornierungsbedingungen, exklusiven Angeboten oder der direkten Kommunikation mit dem Hotel.“

Mehr Geld für Hoteliers

Noch stärker betont Gründerin Holtkamp die Vorteile für Hoteliers. Ihren Schätzungen zufolge würde allein aus der österreichischen Hotellerie jährlich mehr als eine Milliarde Euro an OTA-Provisionen ins Ausland fließen. „Wenn wir es gemeinsam schaffen, nur zehn Prozent der Buchungen zurück auf den Direktweg zu holen, spart die österreichische Hotellerie jährlich mindestens 100 Millionen Euro“, meint die Gründerin. BookBetterDirect leiste damit „einen konkreten Beitrag für mehr wirtschaftliche Nachhaltigkeit im Tourismus“.

BookBetterDirect in Finale von internationalem Wettbewerb

Damit überzeugte BookBetterDirect nun auch bei einem internationalen Wettbewerb. Der Hotelverband Deutschland (IHA) vergibt Ende Juni beim upnxt Hospitality Festival in München seine Branchenawards. In der Kategorie Startups ist das Saalbach Hinterglemmer Unternehmen einer von vier Finalisten und muss die Festivalteilnehmer überzeugen , um sich den Award zu holen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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