20.03.2023

20 Mio.-Exit: Startup-Belegschaft ging trotz Mitarbeiterbeteiligung leer aus

Die Eigentümer:innen bekamen beim Exit des deutschen Startups bonify ihr Geld. Die Mitarbeiter:innen wurden trotz ESOP mit einem Grillfest abgespeist.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
(c) Adobe Stock - photo 5000

Sie wird aus verschiedenen Gründen nicht als optimale Lösung angesehen, ist bei Startups aber dennoch üblich, um budget-bedingt niedrige Gehälter auszugleichen: die Mitarbeiterbeteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan). Dabei handelt es sich um eine virtuelle Beteiligung. Die Mitarbeiter:innen sind nicht als Anteilseigner:innen eingetragen, sondern bekommen einen Sondervertrag, der im Fall eines Exits schlagend wird. Wenn also beispielsweise das Startup für 20 Millionen Euro verkauft wird und eine Mitarbeiter:in eine ESOP-Beteiligung von 0,1 Prozent hat, erhält sie 20.000 Euro (vor Steuern und Abgaben). Oder doch nur ein paar gegrillte Würstchen, wie der Fall des Berliner Startups bonify nun zeigt.

„In Anbetracht der Bedingungen wird es leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder geben“

Denn wie das deutsche Magazin Finance Forward berichtet, sind die Mitarbeiter:innen des FinTechs nach dessen 20 Millionen Euro-Exit an die Auskunftei Schufa im vergangenen Dezember leer ausgegangen. Einen Monat nach dem Deal ging eine Mail an die rund 30-köpfige Belegschaft, in der der Exit zunächst als „very exciting move“ bezeichnet wurde, um dann weiter unten die schlechten Nachrichten zu übermitteln: „Wir wenden uns heute an euch, um euch über eure ESOP-Beteiligung im Rahmen dieser Transaktion zu informieren: Leider mussten wir zu Beginn der Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 eine Finanzierungsrunde zu sehr ungünstigen Bedingungen für Mitarbeiter und Gründer durchführen. In Anbetracht der Bedingungen des ESOP […] wird es daher leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder im Rahmen dieser Transaktion geben“. Und noch weiter unten in der Mail: „Um uns für euren Beitrag zu bedanken, werden wir für alle aktuellen und ehemaligen Bonifyer ein kleines Grillfest und eine Party im Sommer organisieren“.

Bonify rechtfertigt sich mit Liquidationspräferenzen

Doch sind Würstchen statt des vertraglich zugesagten Geldbetrags zulässig? Ja, aufgrund der sogenannten Liquidationspräferenzen, rechtfertigt sich bonify. Diese legen die Rangfolge der Auszahlung im Fall des Exits fest. Die Mitarbeiter:innen mit ESOP stehen in dieser Rangfolge ganz unten und gehen wegen der schlechten Bedingungen in der oben erwähnten Finanzierungsrunde 2020 leer aus, weil nach anderen Parteien zugesicherten Beträgen nichts mehr übrig ist. Für die Belegschaft ist das natürlich bitter, dient der ESOP in Startups doch als Ausgleich für vergleichsweise niedrige Gehälter und Überstunden.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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