20.03.2023

20 Mio.-Exit: Startup-Belegschaft ging trotz Mitarbeiterbeteiligung leer aus

Die Eigentümer:innen bekamen beim Exit des deutschen Startups bonify ihr Geld. Die Mitarbeiter:innen wurden trotz ESOP mit einem Grillfest abgespeist.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
(c) Adobe Stock - photo 5000

Sie wird aus verschiedenen Gründen nicht als optimale Lösung angesehen, ist bei Startups aber dennoch üblich, um budget-bedingt niedrige Gehälter auszugleichen: die Mitarbeiterbeteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan). Dabei handelt es sich um eine virtuelle Beteiligung. Die Mitarbeiter:innen sind nicht als Anteilseigner:innen eingetragen, sondern bekommen einen Sondervertrag, der im Fall eines Exits schlagend wird. Wenn also beispielsweise das Startup für 20 Millionen Euro verkauft wird und eine Mitarbeiter:in eine ESOP-Beteiligung von 0,1 Prozent hat, erhält sie 20.000 Euro (vor Steuern und Abgaben). Oder doch nur ein paar gegrillte Würstchen, wie der Fall des Berliner Startups bonify nun zeigt.

“In Anbetracht der Bedingungen wird es leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder geben”

Denn wie das deutsche Magazin Finance Forward berichtet, sind die Mitarbeiter:innen des FinTechs nach dessen 20 Millionen Euro-Exit an die Auskunftei Schufa im vergangenen Dezember leer ausgegangen. Einen Monat nach dem Deal ging eine Mail an die rund 30-köpfige Belegschaft, in der der Exit zunächst als “very exciting move” bezeichnet wurde, um dann weiter unten die schlechten Nachrichten zu übermitteln: “Wir wenden uns heute an euch, um euch über eure ESOP-Beteiligung im Rahmen dieser Transaktion zu informieren: Leider mussten wir zu Beginn der Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 eine Finanzierungsrunde zu sehr ungünstigen Bedingungen für Mitarbeiter und Gründer durchführen. In Anbetracht der Bedingungen des ESOP […] wird es daher leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder im Rahmen dieser Transaktion geben”. Und noch weiter unten in der Mail: “Um uns für euren Beitrag zu bedanken, werden wir für alle aktuellen und ehemaligen Bonifyer ein kleines Grillfest und eine Party im Sommer organisieren”.

Bonify rechtfertigt sich mit Liquidationspräferenzen

Doch sind Würstchen statt des vertraglich zugesagten Geldbetrags zulässig? Ja, aufgrund der sogenannten Liquidationspräferenzen, rechtfertigt sich bonify. Diese legen die Rangfolge der Auszahlung im Fall des Exits fest. Die Mitarbeiter:innen mit ESOP stehen in dieser Rangfolge ganz unten und gehen wegen der schlechten Bedingungen in der oben erwähnten Finanzierungsrunde 2020 leer aus, weil nach anderen Parteien zugesicherten Beträgen nichts mehr übrig ist. Für die Belegschaft ist das natürlich bitter, dient der ESOP in Startups doch als Ausgleich für vergleichsweise niedrige Gehälter und Überstunden.

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Martin Madlo, Digital Realty
Martin Madlo, Managing Director Digital Realty Österreich | Foto: Digital Realty

Vor über einem Vierteljahrhundert begann ich, mich intensiv mit der Planung, Entwicklung und dem Betrieb von Rechenzentren auseinanderzusetzen. Jede Ära brachte ihre eigenen Herausforderungen mit sich. Doch stets ging es darum, den Blick nach vorne zu richten, für die Zukunft zu planen und diese möglichst präzise abzubilden. Damals war es nicht allzu schwer, Vorhersagen zu treffen – die Technologien waren bekannt, ihre Funktionsweise vertraut, und die kommenden Standards absehbar.

Planung im Zeitalter der Ungewissheit

Heute jedoch, im Zeitalter des rasanten Aufstiegs der Künstlichen Intelligenz (KI), hat sich vieles verändert. Wir planen unter vielen Unsicherheiten und betreten damit eine neue Ära: das Zeitalter der Ungewissheit. Bei der Planung unseres neuen Rechenzentrums lautet die Devise: „Best Guess“. Was wird High Performance Computing in Zukunft erfordern? Welche Standards werden maßgeblich sein? Wie viel traditionelle IT-Systeme werden noch benötigt? Die entscheidende Frage dabei: Wie kann ich heute ein Rechenzentrum bauen, das in zwei Jahren den geforderten Ansprüchen gerecht wird? Die Antwort ist simpel und doch anspruchsvoll: Flexibilität.

Eines ist sicher: Um uns auf die Unsicherheiten der Zukunft vorzubereiten, müssen wir größtmögliche Flexibilität schaffen. Doch Flexibilität hat ihren Preis. Und das in einer Zeit, in der uns zusätzliche Herausforderungen wie das Energieeffizienzgesetz auferlegt werden.

Wir müssen Rechenzentren sowohl extrem flexibel als auch maximal nachhaltig gestalten. Gleichzeitig stehen wir vor einem weiteren Problem: Es fehlen klare Standortkonzepte vonseiten der öffentlichen Hand für neue Rechenzentrums-Projekte.

Rechenzentren können stark von KI profitieren

Doch das soll kein düsteres Bild zeichnen. Es gibt auch gute Nachrichten: Rechenzentren können stark von der KI profitieren. Zum einen im Bereich der Kühlung und Energieeffizienz. Mit Hilfe von KI lassen sich Rechenzentren wie ein Smart Home intelligent steuern, um den Energieverbrauch zu optimieren.

Zum anderen kann KI die Wartungskosten erheblich senken. Viele Wartungsarbeiten der Vergangenheit waren reine Routineinspektionen. Obwohl diese sinnvoll sind, bedeutete das oft auch unnötigen Aufwand. Dank KI können Wartungen endlich bedarfsorientiert und nicht mehr kalendarisch durchgeführt werden. Das macht sie nicht nur kostengünstiger, sondern auch besser planbar. Für uns als Planer und Betreiber von Rechenzentren ist KI daher nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine enorme Erleichterung – ihr Nutzen ist deutlich spürbar.

In der Zukunft, diesem Zeitalter der Ungewissheit, wird Flexibilität nicht nur angeboten, sondern auch verlangt werden. Das betrifft sowohl ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen als auch die Standortplanung. Hier sind die Gesetzgeber in Brüssel und in Wien gefordert.


Über den Autor

Martin Madlo ist Managing Director von Digital Realty Österreich.


Teil 1 der Serie “Digital Realty – Digital Reality. Einblicke in die wahre Welt der Rechenzentren”.

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