Sie wird aus verschiedenen Gründen nicht als optimale Lösung angesehen, ist bei Startups aber dennoch üblich, um budget-bedingt niedrige Gehälter auszugleichen: die Mitarbeiterbeteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan). Dabei handelt es sich um eine virtuelle Beteiligung. Die Mitarbeiter:innen sind nicht als Anteilseigner:innen eingetragen, sondern bekommen einen Sondervertrag, der im Fall eines Exits schlagend wird. Wenn also beispielsweise das Startup für 20 Millionen Euro verkauft wird und eine Mitarbeiter:in eine ESOP-Beteiligung von 0,1 Prozent hat, erhält sie 20.000 Euro (vor Steuern und Abgaben). Oder doch nur ein paar gegrillte Würstchen, wie der Fall des Berliner Startups bonify nun zeigt.

“In Anbetracht der Bedingungen wird es leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder geben”

Denn wie das deutsche Magazin Finance Forward berichtet, sind die Mitarbeiter:innen des FinTechs nach dessen 20 Millionen Euro-Exit an die Auskunftei Schufa im vergangenen Dezember leer ausgegangen. Einen Monat nach dem Deal ging eine Mail an die rund 30-köpfige Belegschaft, in der der Exit zunächst als “very exciting move” bezeichnet wurde, um dann weiter unten die schlechten Nachrichten zu übermitteln: “Wir wenden uns heute an euch, um euch über eure ESOP-Beteiligung im Rahmen dieser Transaktion zu informieren: Leider mussten wir zu Beginn der Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 eine Finanzierungsrunde zu sehr ungünstigen Bedingungen für Mitarbeiter und Gründer durchführen. In Anbetracht der Bedingungen des ESOP […] wird es daher leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder im Rahmen dieser Transaktion geben”. Und noch weiter unten in der Mail: “Um uns für euren Beitrag zu bedanken, werden wir für alle aktuellen und ehemaligen Bonifyer ein kleines Grillfest und eine Party im Sommer organisieren”.

Bonify rechtfertigt sich mit Liquidationspräferenzen

Doch sind Würstchen statt des vertraglich zugesagten Geldbetrags zulässig? Ja, aufgrund der sogenannten Liquidationspräferenzen, rechtfertigt sich bonify. Diese legen die Rangfolge der Auszahlung im Fall des Exits fest. Die Mitarbeiter:innen mit ESOP stehen in dieser Rangfolge ganz unten und gehen wegen der schlechten Bedingungen in der oben erwähnten Finanzierungsrunde 2020 leer aus, weil nach anderen Parteien zugesicherten Beträgen nichts mehr übrig ist. Für die Belegschaft ist das natürlich bitter, dient der ESOP in Startups doch als Ausgleich für vergleichsweise niedrige Gehälter und Überstunden.