20.03.2023

20 Mio.-Exit: Startup-Belegschaft ging trotz Mitarbeiterbeteiligung leer aus

Die Eigentümer:innen bekamen beim Exit des deutschen Startups bonify ihr Geld. Die Mitarbeiter:innen wurden trotz ESOP mit einem Grillfest abgespeist.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
(c) Adobe Stock - photo 5000

Sie wird aus verschiedenen Gründen nicht als optimale Lösung angesehen, ist bei Startups aber dennoch üblich, um budget-bedingt niedrige Gehälter auszugleichen: die Mitarbeiterbeteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan). Dabei handelt es sich um eine virtuelle Beteiligung. Die Mitarbeiter:innen sind nicht als Anteilseigner:innen eingetragen, sondern bekommen einen Sondervertrag, der im Fall eines Exits schlagend wird. Wenn also beispielsweise das Startup für 20 Millionen Euro verkauft wird und eine Mitarbeiter:in eine ESOP-Beteiligung von 0,1 Prozent hat, erhält sie 20.000 Euro (vor Steuern und Abgaben). Oder doch nur ein paar gegrillte Würstchen, wie der Fall des Berliner Startups bonify nun zeigt.

“In Anbetracht der Bedingungen wird es leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder geben”

Denn wie das deutsche Magazin Finance Forward berichtet, sind die Mitarbeiter:innen des FinTechs nach dessen 20 Millionen Euro-Exit an die Auskunftei Schufa im vergangenen Dezember leer ausgegangen. Einen Monat nach dem Deal ging eine Mail an die rund 30-köpfige Belegschaft, in der der Exit zunächst als “very exciting move” bezeichnet wurde, um dann weiter unten die schlechten Nachrichten zu übermitteln: “Wir wenden uns heute an euch, um euch über eure ESOP-Beteiligung im Rahmen dieser Transaktion zu informieren: Leider mussten wir zu Beginn der Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 eine Finanzierungsrunde zu sehr ungünstigen Bedingungen für Mitarbeiter und Gründer durchführen. In Anbetracht der Bedingungen des ESOP […] wird es daher leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder im Rahmen dieser Transaktion geben”. Und noch weiter unten in der Mail: “Um uns für euren Beitrag zu bedanken, werden wir für alle aktuellen und ehemaligen Bonifyer ein kleines Grillfest und eine Party im Sommer organisieren”.

Bonify rechtfertigt sich mit Liquidationspräferenzen

Doch sind Würstchen statt des vertraglich zugesagten Geldbetrags zulässig? Ja, aufgrund der sogenannten Liquidationspräferenzen, rechtfertigt sich bonify. Diese legen die Rangfolge der Auszahlung im Fall des Exits fest. Die Mitarbeiter:innen mit ESOP stehen in dieser Rangfolge ganz unten und gehen wegen der schlechten Bedingungen in der oben erwähnten Finanzierungsrunde 2020 leer aus, weil nach anderen Parteien zugesicherten Beträgen nichts mehr übrig ist. Für die Belegschaft ist das natürlich bitter, dient der ESOP in Startups doch als Ausgleich für vergleichsweise niedrige Gehälter und Überstunden.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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