24.01.2024

Bold Founders: Neuer Ö-Accelerator für migrantische Gründer:innen mit Kohansal als Chairman

Der Accelerator Bold Founders von Alireza Sohrabian und Kambis Kohansal Vajargah will Gründer:innen aus dem Ausland beim Start in Österreich unterstützen.
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Kambis Kohansal Varjargah und Alireza Sohrabian haben Bold Founders gegründet | (c) Bold Founders
Kambis Kohansal Varjargah und Alireza Sohrabian haben Bold Founders gegründet.

Wie brutkasten-Leser:innen wissen, ist ein Startup zu gründen per se nicht immer ein leichtes Unterfangen. Noch schwieriger kann es werden, wenn man es im Ausland tut. Tatsächlich haben aber laut Austrian Startup Monitor 2022 rund ein Viertel der österreichischen Startup-Gründer:innen Migrationshintergrund. Auf diese Gruppe spezialisiert sich der neue Accelerator Bold Founders.

Bold Founders: Zwei Accelerator-Gründer mit einschlägigen Erfahrungen

Gründer von Bold Founders ist der Unternehmer Alireza Sohrabian. Mit WKÖ Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah holte er sich einen in der heimischen Startup-Szene gut vernetzten Akteur als Chairman an Bord. Beide haben selbst Migrationshintergrund und in Österreich Erfahrungen als Gründer gesammelt.

Enorme Möglichkeiten treffen große Herausforderungen

„Der Accelerator widmet sich der Förderung von internationalen und migrantischen Gründern, wobei der Schwerpunkt auf der Erleichterung ihres Eintritts in den österreichischen Markt und den Markt der Europäischen Union liegt“, heißt es in einer Aussendung. Denn in Österreich und der EU gebe es enorme Möglichkeiten, aber auch große Herausforderungen für migrantische Gründer:innen.

Bold Founders will bei Gründung begleiten, vernetzen und vielleicht auch investieren

Konkret richtet sich das Programm, das online abgewickelt wird, an Personen, die ein Startup in Österreich gründen wollen (Anm. d. Red.: streng genommen wäre also „Inkubator“ treffender als „Accelerator“). Sie sollen Schritt für Schritt im Gründungsprozess unterstützt werden und Einblicke in die österreichische Arbeitskultur und das heimische Wirtschaftsrecht bekommen. Einen hohen Stellenwert habe auch die Vernetzung u.a. mit erfahrenen Investor:innen, heißt es von Bold Founders. Auch mögliche direkte Investments in die Startups werden in Aussicht gestellt.

„Nicht nur ein Accelerator, sondern ein strategisches Mindset“

„Bold Founders ist nicht nur ein Accelerator, sondern ein strategisches Mindset und eine Initiative, die sich mit den realen Herausforderungen befasst, mit denen internationale Unternehmer:innen bei der Gründung von Startups konfrontiert sind“, kommentiert Gründer Sohrabian. Man wolle eine neue Generation von Unternehmer:innen mit globaler Wirkung schaffen. Das Programm könne „die Startup-Landschaft in Österreich und Europa verändern“, meint auch Kohansal Vajargah.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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