01.03.2017

„Boiler Room Sales Workout“ – das CrossFit für den Telefonverkauf

Wie besiegt man beim Telefon-Vertrieb am besten den „inneren Schweinehund“ und verliert dabei keine Zeit mit Theorie und Trockentrainings? Drei Wiener Gründer haben mit ihren BOILER ROOM Sales Workouts eine praxisorientierte Trainingsmethode für den Telefon-Vertrieb entwickelt.
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Das Gründerteam v.l.n.r Philipp Altmann, Christian Weilharter and Ondrej Gandel. (c) Gioia Zloczower.
kooperation

8 von 10 Gründern oder Selbständigen kennen das Problem: Kundenakquise über das Telefon – auch „Cold Calling“ genannt – wird gehasst und gemieden wie kaum eine andere Tätigkeit im Business-Alltag. Doch auf der anderen Seite finden noch immer „mehr als 90% aller Kunden-Interaktionen über das Telefon statt„.

15 Telefonate für 2 Leads

„Ich verkaufe App-Lösungen für den Event- und Messe-Bereich. Ich führe im Schnitt 15 Telefonate, um zwei gute Sales-Leads zu bekommen“, erzählt Philipp Altmann, einer der Gründer von BOILER ROOM. „Natürlich nutzen wir auch Online-Kanäle, aber da operiere ich mit einer Black Box. Ich weiß nicht exakt, warum Kunden reagieren, wie sie reagieren, warum sie auf „anmelden“ oder „mehr erfahren“ klicken. Aber genau das sind die wichtigsten Informationen für mich als Gründer und Verkäufer. Deswegen sagen wir: „back to basics” – wir müssen wieder den Hörer in die Hand nehmen!“

Intensives Sales-Bootcamp

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Ein Boiler Room Teilnehmer. (c) Gioia Zloczower

BOILER ROOM funktioniert wie CrossFit für den Vertrieb. Ein Sales Workout ist eine sehr intensive 3-Stunden-Einheit. Die Teilnehmer machen dabei so viele echte Telefonate mit Ihren Ziel-Kunden wie möglich. Jedes Workout findet in einer Gruppe von 5-10 Personen statt. „Gründer und Selbstständige haben keine Zeit zu verlieren. Wir müssen schnell Ergebnisse vorweisen. Das bedeutet für den Vertrieb: Praxis. Praxis. Praxis. Selbstvertrauen. Selbstvertrauen. Selbstvertrauen!“ so Philipp Altmann.


BOILER ROOM Sales Workouts finden regelmäßig in Wien statt – im März zum ersten Mal auch in Innsbruck. Weitere Städte sollen folgen.


„Wir müssen wieder den Hörer in die Hand nehmen.“

Sales-Coaching mittels App

Das Startup wurde in den 5starts Incubator des sektor5 aufgenommen. Dort wird jetzt die „BOILER“ App entwickelt. Sie soll Nutzern erlauben jederzeit und überall Sales Workouts zu machen und so Ihre Sales-Skills zu optimieren. „AI und Chat-Bots bieten ganz neue Möglichkeiten, individualisierte und datenbasierte Sales-Coachings bereitzustellen. Da liegt ein riesiges Potenzial. Genau da wollen wir hin!“, so Ondrej Gandel, Mit-Gründer und CTO.

Das nächste BOILER ROOM Sales Workout findet am 7. März im sektor5 in Wien statt.

HIER gibts noch Tickets

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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