10.09.2024
LEADERSHIP BAROMETER

Börsennotierte Unternehmen: Nie mehr als eine Frau im Vorstand

Der Anteil von Frauen im Vorstand börsennotierter Unternehmen steigt, allerdings sehr langsam. Nur 11,9 Prozent der Vorstandsmitglieder sind Frauen. Kein einziges der 56 Unternehmen im Wiener Börse Index hat mehr als eine Frau im Vorstand.
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(c) Adobe Stock

Die Vorstände der an der Wiener Börse gelisteten österreichischen Unternehmen bleiben weiterhin männlich dominiert: Nur 23 der 194 Vorstandsmitglieder sind weiblich, das sind 11,9 Prozent. In 59 Prozent der an der Wiener Börse notierten Unternehmen ist der Vorstand sogar rein männlich. Nur ein weibliches Vorstandsmitglied ist auch CEO, die anderen Frauen haben operative Funktionen. Das zeigt das Mixed Leadership Barometer der Unternehmensberatung EY, das halbjährlich die Strukturen von Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen analysiert.

Noch lang kein 50:50 Geschlechterverhältnis

Im Langzeitvergleich wird ein Anstieg der Frauen im Vorstand deutlich, allerdings auf sehr niedrigem Niveau: Waren 2015 nur 4,1 Prozent der Vorstandsmitglieder Frauen, sind es mit 1. August 2024 immerhin 11,9 Prozent. Angenommen, der Frauenanteil wächst mit der gleichen Geschwindigkeit weiter, würde es knapp 21 Jahre dauern – also bis zum Jahr 2045 – bis das Geschlechterverhältnis in den Vorständen ausgeglichen bei 50:50 liegt.

Während sich die Zahl der Frauen im Vorstand in den vergangenen neun Jahren um sieben Personen erhöht hat, stieg die Zahl der Männer um 23 Personen. In insgesamt 33 von 56 Unternehmen des Wiener Börse-Index (WBI) gibt es einen rein männlich besetzten Vorstand. Kein einziges der 56 Unternehmen hat mehr als eine Frau im Vorstand. Zu Jahresbeginn 2024 gab es noch zwei weibliche CEOs in den Vorständen. Heute ist es mit Immofinanz-Co-CEO Radka Doehring nur noch eine. Die meisten Frauen in den Vorständen arbeiten als CFOs und in operativen Funktionen.

Gesellschaft wird nicht abgebildet

Helen Pelzmann, EY-Law-Partnerin, kritisiert diese Langsamkeit: „Der Anteil von weiblichen Vorstandsmitgliedern hat zwar einen historischen Höchststand erreicht, aber zum Feiern ist es dennoch viel zu früh. Es bewegt sich zwar etwas, aber äußerst langsam. Dass nur jede neunte Person im Leitungsorgan dieser Unternehmen eine Frau ist und der Großteil der Unternehmen tatsächlich ausschließlich von Männern geführt wird, bildet nun mal nicht unsere Gesellschaft ab.“

Damit würden Unternehmen die Chance verpassen, auf den zunehmenden Transformationsdruck und gesellschaftliche Veränderungen passend zu reagieren. Geschlechtergleichheit in Führungspositionen würde außerdem zu Verbesserungen im Unternehmen führen: „Verschiedene Studien belegen, dass verstärkte Geschlechtergleichheit in Führungspositionen zu einer verstärkten ökologischen Verantwortung durch nachhaltige Investitionen, verbesserter sozialer Performance, erhöhter Mitarbeiter:innenzufriedenheit sowie Chancengleichheit führt.“

Immobilienbranche liegt vorne

Den höchsten Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder gibt es mit 21,4 Prozent in der Immobilienbranche. Danach folgen die Rohstoff-, Finanz- und Energiebranche. In der Industrie, Automobilbranche, Telekommunikation, Transport und Logistik sind kaum bzw. keine Frauen im Vorstand. In den Aufsichtsgremien ist der Frauenanteil mit 38,8 Prozent in der Finanzbranche am höchsten. Danach folgen mit einem ähnlichen Anteil die Transport- und Logistikbranche (37 Prozent), die IT-Branche (34,9 Prozent) und die Energiebranche (33,9 Prozent).

Insgesamt lässt sich erkennen, dass sich der Anteil an Vorständinnen „dynamischer entwickelt“ hat als der Anteil der Aufsichtsrätinnen, wie EY in einer Aussendung schreibt. Das sei allerdings dem niedrigen Ausgangsniveau geschuldet. So hat sich der Anteil von Frauen im Vorstand in den vergangenen neun Jahren von 4,1 Prozent auf 11,9 Prozent verdreifacht. Bei weiblichen Aufsichtsräten lag der Anteil allerdings bereits 2015 bei 17,1 Prozent. Seitdem hat er sich etwas weniger als verdoppelt: Heute sind 31,5 Prozent der Aufsichtsratmitglieder Frauen. In 68 Prozent der Aufsichtsräte gibt es mindestens zwei Frauen, während in keinem Vorstand mehr als eine Frau Mitglied ist.

Quote wirkt

Seit 1. Jänner 2018 gibt es eine gesetzliche Genderquote von 30 Prozent in den Kontrollgremien der WBI-notierten Unternehmen. Und die Quote wirkt: Lag der Anteil im Dezember noch bei 19,7 Prozent, liegt er heute bei fast 32 Prozent.

Pelzmann lobt die Regelung: „Dass die Quotenregelung gut und richtig war, um die Chancengleichheit zu erhöhen, ist evident. Die knappe Erfüllung der Quote zeigt, dass es eine solche braucht, um die Genderdiversität in Führungsgremien voranzutreiben und ohne eine solche kaum ein Veränderungswille der derzeit männlich beherrschten Strukturen vorhanden ist.“

Zusätzlich brauche es aber auch tiefgreifende gesellschaftliche Maßnahmen wie Frauenförderung, Gehaltstransparenz und eine Kinderbetreuungsreform – und die Einbeziehung von Männern in Vereinbarkeitsmaßnahmen. Auch die ab 2026 geltende EU-Quote, dass 40 Prozent der Sitze im Aufsichtsrat oder 33 Prozent der Sitze im Vorstand- und Aufsichtsrat für das unterrepräsentierte Geschlecht reserviert sein sollen, könnte zu einem zusätzlichen Boost führen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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