13.02.2023

US-Börsenaufsicht geht gegen nächste Kryptofirma vor

Die US-Börsenaufsicht hat die Kryptobranche im Visier. Nach dem jüngsten Vorgehen gegen das Staking-Angebot der Kryptobörse Kraken droht nun Paxos wegen des Stablecoins Binance USD Ungemach.
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Washington DC, USA - October 12, 2018: US United States Securities and Exchange Commission SEC entrance architecture modern building closeup sign, logo, glass windows
Foto: Kristina Blokhin - stock.adobe.com

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat erst in der Vorwoche die Krypto-Branche geschockt: Die US-Kryptobörse Kraken muss 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen und ihr Staking-Angebot in den USA komplett einstellen. Darauf einigte sich die Behörde in einem Vergleich mit der Börse.

Jetzt folgt schon der nächste Schritt – und der Hintergrund ist ein ganz ähnlicher: Die SEC hatte Kraken vorgeworfen, dass sein Staking-Angebot gemäß US-Recht als Wertpapierangebot einzustuften sei. Und daher einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen hätten müssen.

Einen ähnlichen Vorwurf macht die SEC nun dem Krypto-Unternehmen Paxos, berichtet das Wall Street Journal unter Verweis auf Insider. Der Stablecoin der Kryptobörse Binance (Binance USD) sei als Wertpapier einzustufen und hätte ebenfalls einen Registrierungsprozess bei der Börsenaufsicht durchlaufen müssen, heißt es in dem Bericht. Paxos gibt den Stablecoin für Binance heraus. Er ist 1:1 an den US-Dollar gekoppelt und aktuell der drittgrößte Stablecoin gemessen an der Marktkapitalisierung.

Paxos gibt BUSD für Binance heraus

Paxos habe bereits eine sogenannte „Wells Notice“ erhalten, schreibt das Wall Street Journal weiter. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Behörde übermittelt, um rechtliche Schritte anzukündigen. Empfänger:innen haben dann 30 Tage Zeit, um darzulegen, warum diese nicht eingeleitet werden sollen.

Die Börsenaufsicht wollte den Bericht gegenüber dem Wall Street Journal nicht kommentieren. Auch Paxos gab keine Stellungnahme ab. Ein Sprecher von Binance wiederum verwies gegenüber der Zeitung darauf, dass Binance USD (BUSD) von Paxos herausgegeben und besessen habe. Binance würde nur seine Marke für den Stablecoin lizensieren. Man werde die Situation aber weiter im Auge behalten.

Grundsätzlich könnte Paxos, ähnlich wie Kraken, ebenfalls einen Vergleich mit der US-Börsenaufsicht eingehen. Geschieht dies nicht, geht der Fall vor Gericht. Diesen Weg hat beispielsweise Ripple gewählt, das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Die US-Börsenaufsicht wirft Ripple ebenfalls vor, dass XRP rechtlich gesehen ein unregistriertes Wertpapier sei. Der Rechtsstreit dauert nun bereits mehr als zwei Jahre an. Auch die Kryptobörse Coinbase hat angekündigt, vor Gericht ziehen zu wollen, sollte die Börsenaufsicht gegen ihr Staking-Angebot vorgehen.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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