13.02.2023

US-Börsenaufsicht geht gegen nächste Kryptofirma vor

Die US-Börsenaufsicht hat die Kryptobranche im Visier. Nach dem jüngsten Vorgehen gegen das Staking-Angebot der Kryptobörse Kraken droht nun Paxos wegen des Stablecoins Binance USD Ungemach.
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Washington DC, USA - October 12, 2018: US United States Securities and Exchange Commission SEC entrance architecture modern building closeup sign, logo, glass windows
Foto: Kristina Blokhin - stock.adobe.com

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat erst in der Vorwoche die Krypto-Branche geschockt: Die US-Kryptobörse Kraken muss 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen und ihr Staking-Angebot in den USA komplett einstellen. Darauf einigte sich die Behörde in einem Vergleich mit der Börse.

Jetzt folgt schon der nächste Schritt – und der Hintergrund ist ein ganz ähnlicher: Die SEC hatte Kraken vorgeworfen, dass sein Staking-Angebot gemäß US-Recht als Wertpapierangebot einzustuften sei. Und daher einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen hätten müssen.

Einen ähnlichen Vorwurf macht die SEC nun dem Krypto-Unternehmen Paxos, berichtet das Wall Street Journal unter Verweis auf Insider. Der Stablecoin der Kryptobörse Binance (Binance USD) sei als Wertpapier einzustufen und hätte ebenfalls einen Registrierungsprozess bei der Börsenaufsicht durchlaufen müssen, heißt es in dem Bericht. Paxos gibt den Stablecoin für Binance heraus. Er ist 1:1 an den US-Dollar gekoppelt und aktuell der drittgrößte Stablecoin gemessen an der Marktkapitalisierung.

Paxos gibt BUSD für Binance heraus

Paxos habe bereits eine sogenannte „Wells Notice“ erhalten, schreibt das Wall Street Journal weiter. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Behörde übermittelt, um rechtliche Schritte anzukündigen. Empfänger:innen haben dann 30 Tage Zeit, um darzulegen, warum diese nicht eingeleitet werden sollen.

Die Börsenaufsicht wollte den Bericht gegenüber dem Wall Street Journal nicht kommentieren. Auch Paxos gab keine Stellungnahme ab. Ein Sprecher von Binance wiederum verwies gegenüber der Zeitung darauf, dass Binance USD (BUSD) von Paxos herausgegeben und besessen habe. Binance würde nur seine Marke für den Stablecoin lizensieren. Man werde die Situation aber weiter im Auge behalten.

Grundsätzlich könnte Paxos, ähnlich wie Kraken, ebenfalls einen Vergleich mit der US-Börsenaufsicht eingehen. Geschieht dies nicht, geht der Fall vor Gericht. Diesen Weg hat beispielsweise Ripple gewählt, das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Die US-Börsenaufsicht wirft Ripple ebenfalls vor, dass XRP rechtlich gesehen ein unregistriertes Wertpapier sei. Der Rechtsstreit dauert nun bereits mehr als zwei Jahre an. Auch die Kryptobörse Coinbase hat angekündigt, vor Gericht ziehen zu wollen, sollte die Börsenaufsicht gegen ihr Staking-Angebot vorgehen.

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EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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