04.05.2023

Bodenschutz: Die NGO AllRise reicht Klage gegen die Republik Österreich ein

Wegen unzulänglichem Bodenschutz verklagt die NGO AllRise die Republik Österreich und die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich.
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Pressekonferenz Bodenschutz
Foto: Ulrich Formann

Die NGO AllRise reichte heute eine Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof ein. Auch die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich werden verklagt. Der Grund dafür: Die Politik verstoße durch unzulänglichen Bodenschutz gegen unionsrechtliche Vorgaben.

“Seit Jahrzehnten verabsäumt es die österreichische Politik, heimische Böden zu schützen und damit das Klima, die heimische Lebensmittelproduktion sowie die Biodiversität. Mehrmals wurde die Republik bereits von der Europäischen Kommission auf fehlende Maßnahmen hingewiesen – bisher ohne Erfolg. Daher beschreiten wir nun den Rechtsweg und klagen”, sagt Johannes Wesemann, Initiator und Gründer von AllRise.

Jeden Tag werden in Österreich Flächen in der Größe von rund 16 Fußballfeldern verbaut. Fast ein Fünftel der bewohnbaren oder landwirtschaftlich geeigneten Fläche ist damit bereits versiegelt. Dabei hat sich Österreich vor ungefähr 20 Jahren das Ziel gesetzt, den täglichen Bodenverbrauch auf 2,5 Hektar zu begrenzen. Niederösterreich und Oberösterreich verbrauchen aktuell jeweils 2,5 bzw. 2,2 Hektar Boden pro Tag. Deshalb werden auch speziell diese Bundesländer von AllRise verklagt.

Die Bedeutung der Böden

“Erde ist nicht ein Haufen Dreck, sondern ein Ökosystem voller Leben. Die reichhaltige Biodiversität des Bodens ist für uns überlebenswichtig”, schilderte die emeritierte Klimawissenschafterin Helga Kromp-Kolb.

Die Wissenschafterin betonte, dass die Rolle der Böden oft übersehen würde. So seien Böden nicht nur eine wichtige Grundlage, auf der unsere Nahrung wächst, sondern auch ein Speicher von Wasser und Kohlenstoff und kühlender Faktor im Klimawandel.

Die nachträgliche Entsiegelung von Böden löse das Problem des Bodenverlustes nicht. Denn Boden braucht extrem lange bis er sich erholt hat. Außerdem verstärke der Bodenverbrauch auch die Klimakrise. Mit Bodenverbrauch geht in Summe immer ein erhöhter Ressourcenverbrauch einher, erklärt die Wissenschafterin. Jede gebaute Straße fördere mehr Autofahrten und damit oft eine Zunahme des CO2-Ausstosses.

Die Gründe für die Klagen

Die Klage stützt sich insbesondere auf die fehlende Umsetzung diverser EU-Richtlinien. Das sind beispielsweise die Wasserrahmenrichtlinie, die Nitratrichtlinie oder die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie. Begründet wird diese Klage mit dem individuellen Schaden, der für die Kläger:innen finanziell, aber gesundheitlich entsteht.

“Die Nicht-Umsetzung der genannten Richtlinien sowie die fehlende Abstimmung auf Bundesebene führte und führt zu immer neuen Genehmigungen und Bauvorhaben und überbordendem Bodenverbrauch”, schildert der Anwalt Wolfram Proksch, der die Klage gemeinsam mit seiner Kollegin Theresa Stachowitz formulierte.

Es gäbe eine Reihe von aktuellen Beispielen, die nicht genehmigungsfähig wären, würden sich Bund und Länder an die EU-Vorgaben halten. Der aktuelle Bodenverbrauch sei ein systemisches Versagen. Ein Problem sei in diesem Zusammenhang auch die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Aktuell wird ein neuer Finanzausgleich verhandelt, der im Herbst 2024 wirksam werden soll. Dieser regelt die finanzielle Beziehung zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden. Die EU-Kommission wies bereits darauf hin, dass hier ein einheitlicher Ansatz fehlt. “Wie schon in den Jahrzehnten zuvor wird dabei bei der Verteilung der Gelder ein Schlüssel verwendet, der die Ansiedlung in Ländern und Gemeinden belohnt und somit auch den Bodenverbrauch fördert”, so Wesemann.

Wie es weiter geht

Die NGO AllRise wurde gegründet, um Klimaschutzklagen einzubringen und den Kampf gegen die Klimakrise in die Gerichtshöfe zu bringen. “Es haben sich Menschen aus ganz Österreich bei uns gemeldet, die von neuen Bauprojekten betroffen sind, deren Mehrwert für die Region mehr als umstritten ist. Wir sind auch mit zahlreichen Bürgerinitiativen in Kontakt, um Synergien zu nutzen und gemeinsam für den Schutz der Böden in Österreich einzustehen”, so Wesemann.

Weitere Klagen könnten also folgen. Denn laut Johannes Wesemann, Initiator und Gründer von AllRise, setze die Politik im Kampf gegen die Klimakrise zu oft auf Freiwilligkeit und nicht fertig entwickelte Technologien.

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Eine Person in einem Anzug hält ein Dokument in der Hand und überreicht einer anderen Person ein kleines, quadratisches Geschenk, das in rosa Papier eingewickelt und mit einem weißen Band verziert ist. Die Szene findet in einem Büro statt und beide Personen sind nur teilweise sichtbar.
Regelungen zur Geschenkannahme zählen zu Compliance-Richtlinien. (c) Adobe Stock/Pixel-Shot

Mehr als ein Drittel der Angestellten wäre bereit, sich in der Arbeit unethisch zu verhalten, wenn sie eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter dazu auffordern würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY, die sich unter Angestellten, Vorstands- und Geschäftsleitungsmitgliedern in 53 Ländern zum Thema Compliance umgehört hat.

Immer genauere Compliance-Richtlinien

Bestechung, Manipulation oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Compliance-Regeln sollen all diese Arten von unethischem Verhalten einschränken und verhindern. Viele Unternehmen haben ihre Richtlinien in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und detaillierter verfasst. Der Global Integrity Report von EY hat nachgefragt, wie solche Richtlinien innerhalb von Unternehmen wahrgenommen werden. Das Ergebnis: Für knapp die Hälfte der Befragten haben sich die Integritätsstandards in ihren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren verbessert.

Die größten internen Risikofaktoren für die Integrität eines Unternehmens sind für 47 Prozent der befragten Angestellten die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens selbst. Hier zeigt sich aber ein Widerspruch: Neun von zehn Befragten sind nämlich gleichzeitig zuversichtlich, dass ihre Kolleg:innen sich an Gesetze, Verhaltensregeln und Branchenvorschriften halten. Bei dieser Einschätzung haben auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mitgestimmt. Die Wahrnehmung geht offenbar zwischen den Mitarbeiterebenen auseinander.

Nicht alle werden gleich geahndet

Ein Unterschied wird auch bei Verstößen gegen Integritätsstandards wahrgenommen. 31 Prozent der Befragten gaben an, dass unethisches Verhalten im eigenen Unternehmen toleriert werde, wenn es sich bei den Beteiligten um leitende Angestellte oder besonders erfolgreiche Kolleg:innen handle. Das habe aber Folgen für das ganze Unternehmen, warnt Andreas Frohner, der die Abteilung Forensic & Integrity Services bei EY Österreich leitet: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Versuchung groß sein, über Fehlverhalten im eigenen Unternehmen hinwegzusehen, wenn Top-Mitarbeiter:innen daran beteiligt waren. Die Botschaft, die ein solches Vorgehen ins Unternehmen sendet, ist allerdings verheerend und untergräbt alle Integritätsbemühungen.“

Die Integrität von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen müsse derzeit nicht nur internem, sondern auch externem Druck standhalten, erklärt Frohner. Für die Befragten sind vor allem die Bereiche Cybersecurity, Gesundheitskrisen, Erwartungen an die finanziellen Ergebnisse und Lieferkettenunterbrechungen externe Bedrohungen, die Compliance-Verstöße provozieren könnten. Intern sind für fast die Hälfte der Befragten die eigenen Mitarbeiter:innen ein Risikofaktor. Mit etwas Abstand folgen eine hohe Angestelltenfluktuation, fehlende Ressourcen und Druck seitens des Managements.

Whistleblower und ihre Bedenken

Ein Teil von Compliance-Richtlinien sind auch Whistleblowing-Hotlines, die in vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren etabliert wurden. 40 Prozent der befragten Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass Mitarbeiter:innen dadurch einfacher ihre Bedenken melden könnten. Dem stimmen allerdings nur 26 Prozent der befragten Angestellten zu.

Von den Befragten, die eine solche Whistleblowing-Hotline bereits genutzt haben, geben außerdem 54 Prozent an, dass sie Druck aus dem eigenen Unternehmen verspüren würden, sich dort nicht zu melden. Derartige Anlaufstellen würden nur in einer intakten Unternehmenskultur funktionieren, sagt Andreas Frohner: “Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Integritätsmaßnahmen alle Mitarbeiter:innen erreichen und ihnen das Vertrauen vermitteln, dass sie sicher sind, wenn sie Bedenken zu bestimmten Vorgängen im Unternehmen äußern – ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.”

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