02.10.2019

25 Millionen Dollar Investment für Challenger Bank mit Speedinvest-Beteiligung

Die Challenger-Bank Bnext gilt in Spanien als größter Konkurrent für Anbieter wie N26 und Revolut. Nun hat das FinTech 25 Millionen Dollar in einer neuen Finanzierungsrunde eingesammelt, von Speedinvest flossen insgesamt schon drei Millionen Euro in das Startup.
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Bnext
(c) Bnext

Das spanische FinTech-Startup Bnext hat in einer aktuellen Finanzierungsrunde 25 Millionen Dollar eingesammelt. Die Runde wird angeführt von DN Capital, Redalpine und der aus Österreich stammenden Speedinvest. Ebenfalls an Bord sind die bestehenden Investoren Founders Future und Cometa, sowie Enern, USM und Conexo.

+++zum FinTech-Channel des brutkasten+++

Auf Nachfrage des brutkasten heißt es seitens Speedinvest, dass man nun über zehn Prozent an Bnext halte. Speedinvest hat bereits vor circa einem Jahr in Bnext investiert, insgesamt beläuft sich das Investment von Speedinvest in Bnext auf drei Millionen Euro.

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Auch in der aktuellen Runde hat Speedinvest das spanische FinTech beim Fundraising unterstützt. Zudem hat Speedinvest einen Board Seat übernommen und wird die Challenger Bank aktiv unterstützen – insbesondere im Fundraising und bei der internationalen Expansion. Bnext plant auch eine Expansion nach Lateinamerika, beginnend mit Mexiko, im Laufe dieses Jahres.

Challenger Bank Bnext als Konkurrent zu N26 und Revolut

Bnext ist eine Challenger Bank, die laut einem Artikel von TechCrunch derzeit auf 300.000 aktive Nutzer kommt und jeden Monat Transaktionen in Höhe von 100 Millionen Euro durchführt. Laut Angaben von Speedinnvest ist Bnext die Nummer 1 unter den Challenger Banken in Spanien – noch vor anderen bekannten Anbietern wie N26 oder Revolut.

Dabei sind Bnext-Konten technisch gesehen gar keine Bankkonten: Das Unternehmen hat eine E-Geld-Lizenz und ermöglicht es, Geld auf eine Karte zu laden – mit der Karte wiederum kann weltweit Geld ausgegeben werden, ohne dass Bankgebühren gezahlt werden müssen.

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Auch ist es möglich, die Bnext-App mit traditionellen Bankkonten zu verknüpfen, so dass User ihre gesamten Finanzen in einer App verwalten können. Die Intergration geht noch einen Schritt weiter, indem Bnext Finanzprodukte von Drittanbietern inkludiert – sei es etwa die Beantragung eines Kredits, das Abschließen einer Versicherung, das Investieren in Aktien und ETFs oder die gezielte Vergabe von Krediten an KMU.

In Bezug auf die mögliche Beantragung einer echten Banklizenz sagt Mitbegründer und CEO Guillermo Vicandi: „Nach aktuellem Stand werden wir an der E-Geld-Lizenz festhalten, da unsere internationalen Expansionspläne eine mögliche Portierung von Banklizenzen erschweren könnten.“ Man müsse vorerst evaluieren, „in welchen Ländern es sinnvoller ist, eine Banklizenz zu erhalten“. Erst dann werde man diesbezüglich eine Entscheidung treffen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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