12.09.2023

BMW: 750 Millionen Dollar Investment in britische E-Mini Produktion

Die Zukunft der britischen Autoindustrie ist elektrisch. Nach einigen Investments britischer Hersteller in die heimische Produktion von Elektro-Autos zeichnet sich, nach mehreren Niederschlägen seit 2015, ein leichter Aufwärtstrend ab. Ob damit aber auch die langfristige Zukunft der Branche gesichert ist, bleibt unklar.
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Eine Reihe an halb gefertigten Autos in einer Fabrik
(c) vadimalekcandr - stock.adobe.com

Die britische Autoindustrie erholt sich leicht. Nachdem sich die Anzahl der regional gefertigten Autos zwischen 2015 und 2022 in etwa halbiert hat, ist die Produktion in den ersten sieben Monaten 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen. Im Juli kündigte die Tata Group, Muttergesellschaft von Jaguar Land Rover, an, vier Milliarden Pfund in ein Werk zur Batteriefertigung im Westen Englands zu investieren. Auch der Opel-Mutterkonzern Stellantis investierte kürzlich 100 Millionen Pfund in ein Werk nahe Liverpool zur Produktion von E-Vans.

Zwei neue E-Modelle

Das am Montag veröffentlichte Statement von BMW, 600 Millionen Pfund (750 Millionen Dollar) in die Fertigung elektrischer Mini Cooper zu stecken, schließt also an einen (vorsichtigen) Aufwärtstrend der britischen Autoproduktion an. Laut Aussage von BMW wurde das Investment von der britischen Regierung „unterstützt“ – das Unternehmen gab aber keine Details bekannt. Im Oxforder Werk sollen zwei elektrische Modelle hergestellt werden: Eine dreitürige Mini Cooper Limousine und ein kompakter SUV mit dem Namen Mini Aceman.

BMW hat derzeit einen Teil der E-Mini Produktion nach China ausgelagert. Nach Eigenaussagen werden die zwei neuen Modelle durch eine Kooperation mit Great Wall Motor ab 2024 von China exportiert. Planmäßig sollten die Modelle dann ab 2026 in Großbritannien hergestellt werden.

Immer Ärger mit dem Brexit

Einige der weltgrößten Autohersteller haben im Mai die britische Regierung dazu angehalten, sie betreffende Brexit Regelungen neu zu verhandeln. Das Trade Cooperation Agreement (TCA) wurde bereits 2020 unterzeichnet. Es besagt unter anderem, dass mindestens 40 Prozent der Teile eines E-Autos aus der EU oder dem Vereinigten Königreich stammen müssen, um der Zollpflicht zu entgehen.

Dieses Mindestmaß erhöht sich nächstes Jahr auf 45 Prozent, 2027 sogar auf 50 Prozent. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung werden Zollzahlungen in Höhe eines Zehntels fällig. Stellantis kritisiert diese Regelung. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Europa stünden keine ausreichenden Kapazitäten zur Batteriefertigung zur Verfügung, um die Ziele des TCAs erreichen zu können.

Ein E-Auto namens Falco

Der österreichische Markt für Produktion von Elektromobilität ist dünn besiedelt. 2021 sorgte ein Rieder Startup für Aufsehen, indem sie ein in Österreich herzustellendes E-Auto namens Alveri Falco angekündigt haben (brutkasten berichtete). Noch im Dezember letzten Jahres meinte der Alveri-CEO Ehsan Zadmard, die Präsentation würde im Herbst 2023 stattfinden. Ein klein bisschen Zeit bleibt hier also noch.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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