28.03.2023

Bei BlühWerk Papeterie werden aus Grüßen Pflanzen

Bei BlühWerk Papeterie agieren zwei Gründerinnen, die der Wunsch nach Selbstständigkeit gepackt hat. Und die dabei sehr stark auf Nachhaltigkeit achten.
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BlühWerk Papeterie, Grußkarten, einfplanzbares Saatgut aus Papier, Papiersamen
(c) zVg. - Nadine Burschil und Ronja Etzel (r.) von Blühwerk Papeterie.

Oft ist es der Fall, dass eine Gründerin oder ein Gründer vor ihrem Weg ins Unternehmertum ein Problem entdecken, von einer Lösung wissen und dann ein Startup gründen. Bei Ronja Etzel und Nadine Burschil war dies anders. Sie hatten einst den einfachen Wunsch, sich selbstständig zu machen. So entstand BlühWerk Papeterie.

BlühWerk Papeterie aus Ottakring

Die beiden Frauen kennen einander bereits seit dem Studium der „Internationalen Entwicklung“ auf der Uni Wien. Danach haben beide gemeinsam in der Eventbranche gearbeitet. Seit vergangenem Sommer stellen sie einpflanzbares Saatpapier her und verarbeiten es weiter zu Papeterie, also zu Grußkarten oder Einladungen. Und achten dabei besonders auf Nachhaltigkeit.

„Wir stellen das Papier in Ottakring selber her“, erklärt Etzel. „Die Samen stammen aus Österreich, einzig der Rohstoff kommt aus Spanien, den gab es in Österreich leider nicht.“

Die Gründerinnen designen die Grußkarten selbst und bedrucken das Papier ebenfalls in Eigenarbeit. Auch individuelle Wünsche sind möglich und produzierbar. Erhält man so eine Grußkarte mit eingearbeiteten Blumensamen, so kann man sie in Erde vergraben und gießen. Anschlißend wächst aus den Glückwünschen eine Pflanze.

Paper-Washing

„Wir haben bei unserer Recherche gemerkt, sobald man sich in der Papierbranche zuliefern lässt, sieht die ganze Sache bei genauerer Nachfrage relativ wild aus“, so Etzel weiter. „Häufig findet nur die Verarbeitung von Papier in Europa statt, die Bestandteile kommen aus sogenannten gängigen Weltmarktquellen. Oft fehlt es bei den Lieferketten an Transparenz. Das war unbefriedigend.“

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(c) BlühWerk Papeterie – Die Designs der einpflanzbaren Grußkarten sind selbstgemacht.

So stellen beide Founderinnen im 16. Wiener Gemeindebezirk handgeschöpftes Büttenpapier selbst her, benutzen dafür Hanffasern, die gemahlen und in ein großes, hölzernes wannenartiges Gefäß namens Bütte zu einem breiigen Gemisch verarbeitet werden. Anschließend wird diese Pulpe per Schöpfrahmen geschöpft, gepresst und gedruckt.

BlühWerk Papeterie bleibt lokal

Etzel und Burschil haben BlühWerk Papeterie selbst finanziert und haben den Anspruch weiterhin lokal zu produzieren. „Uns gibt es seit August 2022 und wir konnten bereits zu Weihnachten ’schwarze Zahlen‘ schreiben. Eine Auslagerung, trotz dieses Erfolges, widerspricht unserer Einstellung von Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und dem Zero-Waste-Gedanken“, betont Etzel.

Aktuell ist BlühWerk Papeterie mit seinen Grußkarten im eigenen Onlineshop und in den Läden Carpe Diem, Ludiana, Galerie Handwerk und Genussmensch erhältlich. Zeitnah möchte man in weitere Wiener Geschäfte und auch in Deutschland das einpflanzbare Saatpapier vertreiben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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