16.01.2025
BEZAHLEN IM AUTO

Bluecode und ryd starten Kooperation für digitales Bezahlen an der Zapfsäule

Digitales Bezahlen kann jetzt auch an der Tankstelle passieren, ohne auszusteigen. Dafür kooperieren jetzt die Unternehmen Bluecode und ryd.
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An 5000 Tankstellen kann man jetzt digital vom Handy aus zahlen (c) Bluecode

Das FinTech-Startup Bluecode mit operativen Sitz in Wien vermeldet Neuigkeiten: Gemeinsam mit dem Münchner In-Car-Payment-Spezialisten ryd hat das Unternehmen rund um Gründer Christian Pirkner eine Zusammenarbeit angekündigt, um das Bezahlen an Tankstellen in Deutschland und Österreich weiter zu digitalisieren. Erst im April des Vorjahres ging das FinTech eine Partnerschaft mit der cloudabsierten Neobank Viva ein – brutkasten berichtete.

Ab sofort sollen Autofahrer:innen ihren Tankvorgang an teilnehmenden Tankstellen direkt über die Bluecode-App bezahlen können. Dies sei bald auch über andere Apps, die sich als Bluecode-fähig erweisen, möglich. Die Abbuchung erfolgt vom verknüpften Bankkonto, ohne dass während der Transaktion sensible Daten übertragen werden.

Über 5000 Tankstellen

Umgesetzt wird die neue Bezahlmethode an ingesamt mehr als 5.000 Standorten in Österreich und Deutschland. Dazu zählen die Tankstellen Aral, Esso, HEM, Q1 und bft. Um den Service von ryd und Bluecode zu nutzen, sollen Tankende in der App die gewünschte Tankstelle und Zapfsäule auswählen und per Scan oder NFC bezahlen. Die Fahrt kann anschließend direkt fortgesetzt werden, heißt es von Bluecode. Zusätzlich lassen sich auch eine Übersicht über teilnehmende Tankstellen sowie Treibstoffpreise abrufen.

Bargeldloses Bezahlen noch zugänglicher

Für Banken und andere App-Anbieter bietet diese Kooperation die Möglichkeit, ihren Kund:innen eine weitere digitale Bezahlmethode zur Verfügung zu stellen, heißt es. Insgesamt sei es möglich, den Bluecode-Service in bestehende Banking- oder Kunden-Apps zu integrieren. „Unsere Partnerschaft mit ryd ist ein weiterer Schritt, um bargeldloses Bezahlen im Alltag noch einfacher und zugänglicher zu machen“, sagt Christian Pirkner, CEO von Bluecode. Das Ziel sei es überdies, digitale Bezahlmethoden sicherer und effizienter zu gestalten.

„Digitales Ökosystem erweitern“

Uli Kiendl, CEO von ryd, sagt zur neuen Kooperation: „Die Einbindung unserer Technologie in die Bluecode-Plattform ermöglicht es noch mehr Autofahrern, schnell und bequem direkt aus dem Auto zu bezahlen. Eine komfortable Lösung ist die Grundlage für zufriedene Autofahrer, besonders bei alltäglichen, aber notwendigen Aufgaben wie dem Tanken.“

Langfristig sollen weitere Funktionen hinzukommen: Neben dem klassischen Tankvorgang planen Bluecode und ryd auch Angebote für E-Charging und Autowäsche. Damit wollen beide Unternehmen ihr digitales Ökosystem erweitern, heißt es.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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