05.05.2021

Bluecode: Früherer Klarna-Manager neuer COO bei Payment-Fintech

Der frühere Klarna- und Deutsche-Handelsbank-Manager Daniel Koller verantwortet seit Anfang April die Bereiche Operations, Tech-Integration sowie das Projektmanagement.
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Daniel Koller ist seit April COO bei Bluecode.
Daniel Koller ist seit April COO bei Bluecode. | Foto: Bluecode

Das Payment-Fintech Bluecode hat in der Vorwoche mit einer 20 Mio. Euro schweren Finanzierungsrunde für Aufsehen gesorgt. Nun kommunizierte das Unternehmen, das seinen operativen Sitz in Wien hat, eine neue Personalie: Der Deutsche Daniel Koller hat mit Anfang April 2021 die Rolle des Chief Operating Officer (COO) übernommen. Er verantwortet die Bereiche Bereiche Operations, Tech-Integration sowie das Projektmanagement.

Der 42-Jährige war zuvor für mehr als vier Jahre als COO bei der Deutschen Handelsbank tätig. Davor hatte er für Klarna als Director Merchant Development, SME Sales & Commercial Operations für den DACH-Raum gearbeitet. Zuvor war er bei der ebenfalls zur Klarna Group gehörenden Sofort GmbH COO gewesen. Dort hatte er die „Sofortüberweisung“ zum führenden europäischen Direktüberweisungsverfahren entwickelt – gemeinsam mit Jens Lütcke, der damals Geschäftsführer des Unternehmens war und nun als „Deputy CEO“ ebenfalls bei Bluecode tätig ist. Insgesamt hat Koller mehr als 15 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen Führungspositionen in der Payment- und E-Commerce-Branche.

Einbindung neuer Partner

Koller wird sich bei Bluecode nun unter anderem der Einbindung neuer Partner in das Bluecode-System widmen. In den vergangenen Monaten sind unter anderem der Jö-Bonusclub in Österreich oder die Drogeriekette Rossmann in Deutschland dazugekommen. Weitere Partner im Bereich Handel, Technologie und Banken stehen laut Bluecode bereits in den Startlöchern. „Mein Ziel ist es, die kommenden Partner rasch anzubinden, die dahinterliegenden Wachstumsprozesse weiter zu verbessern und Bluecode ‚ready to scale‘ zu machen“, sagt Koller.

Zahlungen über Barcode in Smartphone-App

Bluecode entwickelt eine europäische Plattform für Zahlungen über das Smartphone. Diese funktionieren über einen einmalig gültigen Barcode, der in der App generiert und an der Kassa gescannt wird. Der Rechnungsbetrag wird dann vom Konto des Kunden abgebucht – bei Partnerbanken direkt und bei allen anderen über ein Lastschriftverfahren.

In Österreich gehören 300 Banken zu den Partnern, in 85 Prozent des Lebensmittel-Einzelhandels werden Bluecode-Zahlungen akzeptiert. Neben der Payment-Funktion kann Bluecode auch zur Kundenbindung, etwa über Bonuskarten und Gutscheine, genutzt werden. Bluecode ist formal ein Schweizer Unternehmen, der operative Firmensitz befindet sich jedoch in Wien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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