30.03.2022

Bluecode: Neuer CEO für das Payment-Scaleup

Ein Jahr nach dem Millionen-Investment soll ein neuer CEO Bluecode in die nächste Wachstumsphase führen.
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Führungswechsel bei Bluecode: Christian Pirkner gibt die Rolle des CEO an Anton Stadelmann ab © BlueCode
Führungswechsel bei Bluecode: Christian Pirkner gibt die Rolle des CEO an Anton Stadelmann ab © BlueCode

Das ursprünglich in Österreich gegründete Startup Bluecode ermöglicht Zahlungen über das Smartphone und sieht sich als europäische Alternative zu US-Lösungen wie Apple Pay oder Google Pay. Bluecode hat seinen Sitz mittlerweile in der Schweiz und holt nun für den nächsten Wachstumsschritt einen neuen CEO: Anton Stadelmann löst damit Langzeit-CEO Christian Pirkner ab, der an der Spitze des Verwaltungsrats der AG bleibt. Pirkner wird sich künftig auch stärker auf seine Rolle als Chairman der European Mobile Payment Systems Association (EMPSA) konzentrieren, die die europäische Payment-Interoperabilität vorantreibt.

Erfahrener Payment-Manager

Anton Stadelmann sei ein Pionier des europäischen Payment-Systems, schreibt Bluecode über den Wechsel an der Spitze. Stadelmann hat zuletzt die Schweizer Payment-Lösung TWINT als Vizechef mitaufgebaut und war zuvor sechs Jahr bei UBS unter anderem im Corporate Development. Bis zuletzt war Stadelmann auch EMPSA-Chairman, wo ihn umgekehrt nun Pirkner beerben dürfte. „Der Ausbau von Bluecode zur führenden Mobile Payment-Lösung, welche gemeinsam mit den Banken und dem Handel ein tolles Kundenerlebnis schafft, ist mir ein Anliegen. Ich freue mich sehr über diese neue Aufgabe“, sagt Stadelmann.

Bluecode mit mehr als 100 Mio. Euro bewertet

Bluecode sicherte sich vor fast einem Jahr ein Investment über 20 Millionen Euro. Lead-Investor war das Familiy Office Hopp rund um den Sohn des SAP-Gründers Dietmar Hopp, Daniel Hopp. Die Bewertung liege damit bei mehr als 100 Millionen Euro, sagte Pirkner zum brutkasten. Das Ziel von Bluecode ist es, in Europa ein unabhängiges Zahlungssystem aufzubauen. Zahlungen mit Bluecode funktionieren über einen einmalig gültigen Barcode, der in der Mobil-App generiert und direkt vom Kassenpersonal gescannt wird. Der Rechnungsbetrag wird dann vom Konto des Kunden abgebucht – bei Partnerbanken erfolgt dies direkt vom verbundenen Konto. Ist eine Bank kein Partner, kann der Dienst ebenfalls genutzt werden – allerdings ist dann dazu ein Lastschriftverfahren nötig. Über 300 Finanzinstitute in Österreich hat das Mobile-Payment-Fintech Bluecode in seinem Netzwerk.

„Es freut mich enorm, dass wir Anton Stadelmann für Bluecode gewinnen konnten. Er verfügt über viel Erfahrung im europäischen Zahlungsverkehr und hat mit seiner überzeugenden Arbeit und seinem umfassenden Netzwerk ein mobiles Zahlsystem zum Marktführer entwickelt. Dieses Know-how bringt er nun zu Bluecode, und gemeinsam werden wir Bluecode in die nächste Phase des Wachstums führen“, sagt Pirkner über den Führungswechsel.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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