07.11.2018

Blue Danube lässt Menschen und Roboter global zusammenrücken

Die Sicherheitshaut des aws geförderten Wiener Startups Blue Danube Robotics reagiert auf jede Berührung. Sie soll Roboter in der Interaktion mit dem Menschen sicherer machen.
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Roboter sollen bei Berührung sofort reagieren. - Blue Danube Robotics
© Blue Danube Robotics
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Das Wiener Startup Blue Danube Robotics bringt Industrierobotern das Fühlen bei. Als weltweit erstes Unternehmen entwickelte das vor drei Jahren als GmbH eingetragene Startup eine Sicherheitshaut, die eine nahe Zusammenarbeit von Mensch und Maschine ermöglicht. Jetzt möchte das Unternehmen noch globaler werden und Märkte in Japan, Südkorea und China, Mexiko und Australien erobern.

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AirSkin heißt das Produkt – und wird heute von zehn Industriepartnern auf der ganzen Welt, von Toronto bis Europa über Tel Aviv bis Südkorea, eingesetzt. Die Idee dahinter: Mit AirSkin überzogene Roboter reagieren sofort, wenn sie auf einen Widerstand stoßen und stoppen quasi im selben Augenblick ihre Bewegung. So werden Unfälle in der Produktion verhindert.

Blue Danube wollen für Platz und Sicherheit sorgen

In Produktionsstätten, in denen AirSkin nicht eingesetzt wird, müssen Roboter in Sicherheitskäfigen oder überhaupt vollkommen außer Reichweite des Personals betrieben werden. Damit brauchen Sie einerseits viel Platz, andererseits können sie schlechter mit ihren menschlichen Kollegen zusammenarbeiten.

Dieses Problem möchte Walter Wohlkinger mit Blue Danube Robotos in den Griff bekommen. Begonnen hatte dabei alles mit der Idee für einen Pflegeroboter, der mit Feingefühl seine Klientinnen und Klienten betreut.

Industrie braucht sichere Mensch-Roboter-Interaktion

Der Kontakt mit dem Markt zeigte aber: Wohlkingers Idee vom einfühlsamen Roboter war in der Industrie noch weit mehr gefragt und so entschied man sich dafür die AirSkin-Roboterhaut als separates Produkt auf den Markt zu bringen.

Experten rechnen damit, dass selbst intensiv Roboter-gestützte Produktionen, wie etwa jene der Automobilindustrie noch viele Jahrzehnte nicht ohne menschliche Arbeitskräfte auskommen werden. Im Gegenteil: Die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschinen soll immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Mit einer Starthilfe von aws PreSeed schaffte man 2014 schließlich den Sprung von der Idee zum Produkt und kam mit ersten Partnern ins Geschäft. Wohlkinger dazu: „aws PreSeed ist eine der besten Förderungen in Österreich, speziell für frühe High-Tech Startups. Wir konnten damit unseren ersten Prototypen fertigstellen und erstmals Testkunden im Markt bedienen und dadurch wertvolle Rückmeldungen frühzeitig in das Produkt einarbeiten. Die Einbettung in eine Gesamtförderstrategie mit aws Seed, aws Management auf Zeit, aws DoubleEquity macht diese aws Pre-Seed Förderung nochmals interessanter.“

Schaum mit Luftdruckmessung vom Reinraum in unser Zuhause

Blue Danube stattet Industrieroboter oder selbstfahrende Transportsysteme in Produktionshallen mit einem frei formbaren, berührungssensitiven Kunstschaum aus. Die Technik: Eine luftgefüllte Membran gibt kleinste Veränderungen im Druck an Drucksensoren weiter.

„Aktuell verwenden wir die Airskin in einfachen Anwendungsszenarien wie schrauben, palettieren und zusammenfügen“, erklärt Gründer Wohlkinger. Die nächsten Ziele seien nun, das System für hochsensible Reinräume, etwa jene der Pharmaindustrie oder in der Chip-Produktion einsetzbar zu machen.

Das Team arbeite auch daran, die Sicherheitshaut hitzebeständig zu machen, damit die Blue Danube Roboter auch in der Fertigung von Metallteilen, etwa beim Schweissen eingesetzt werden können.

Der nächste Schritt soll Wohlkinger und sein Team dann in den Consumer Bereich führen – die Roboter sollen es mit der Sicherheitshaut leichter haben, in alltägliche Situationen integriert zu werden.

2019: Von Japan bis Mexiko

Heute beschäftigen die Co-Gründern von Blue Danube, Walter Wohlkinger, Michael Zillich, Andreas Baldinger und Tobias Ferner, denen knapp 80% des Unternehmens gehören, fast 30 Mitarbeiter.

Wohlkinger zum Fokus für das kommende Jahr: „Wir expandieren in die nächsten Märkte. Ende 2018 steht Kanada und USA auf dem Programm, 2019 kommen Japan, Südkorea und China hinzu sowie Mexiko, Australien und der restliche asiatische Markt.“ Auf Produktseite gehe die Reise in den nächsten 2-3 Jahren in Richtung „kollaborative Schwerlastrobotik mit bis zu 200kg Nutzlast“, erklärt der Gründer.

→ Hier geht’s zur Website des Startups

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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