01.04.2025
INSOLVENZ

Blue Danube Robotics: Konkurs für Wiener Scaleup trotz Kunden wie VW und BMW

Mit seinem Sicherheits-System Airskin konnte Blue Danube Robotics eine ganze Reihe namhafter Kunden gewinnen. Nun meldete das Scaleup aber Konkurs an - mit unterschiedlichen Darstellungen über den Hergang.
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"Airskin" im Einsatz | (c) Blue Danube Robotics

Edit: Der Artikel ging ursprünglich am 1. April online. Nachdem sich weitere Personen bei brutkasten meldeten, wurde dieser am 4. April bearbeitet.

VW, BMW, Mercedes-Benz, Ford, Boeing, thyssenkrupp, Magna – die Liste der Referenzen auf der Homepage des Wiener Scaleups Blue Danube Robotics ist beachtlich und ließe sich noch weiter fortführen. Bereits 2013 als TU-Wien-Spin-off gegründet und im INiTS-Inkubator aufgebaut, konnte das Unternehmen schon in frühen Jahren (Achtungs-)Erfolge erzielen. So wurde es etwa 2018 als „Born Global Champion“ ausgezeichnet, wie brutkasten berichtete. Damals hatte das Startup bereits rund 30 Mitarbeiter:innen und Kunden unter anderem in Kanada, Israel und Südkorea.

Blue Danube Robotics: „Airskin“ erspart Industriebetrieben Sicherheits-Zäune und damit Platz

Denn das Produkt verspricht Industriebetrieben einige große Vorteile. Die patentierte „Airskin“ von Blue Danube Robotics ist eine „fühlende Haut“ für Industrieroboter. Sie reagiert unmittelbar auf Berührung und soll so ein neues Level an Sicherheit für Arbeiter:innen bringen. Mit dem System erspare man sich auch Umzäunungen und somit viel wertvollen Platz, so eines der Hauptargumente.

Konkursantrag: „Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen“

Und die Argumente konnten – wie oben angeführt – durchaus überzeugen. Dennoch brachte Blue Danube Robotics nun einen Konkursantrag ein, wie unter anderem beim Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) ersichtlich ist. Das Unternehmen soll nicht fortgeführt werden. 99 Gläubiger:innen und 34 Dienstnehmer:innen sind betroffen. Die Höhe der Schulden ist noch nicht bekannt. Die Aktiva betragen rund 380.000 Euro.

Die offizielle Begründung laut AKV:

„Die gesetzten Unternehmensziele wurden nicht erreicht. Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen. Auch wesentliche zukünftige Kundenaufträge wurden so kalkuliert, dass sie zu negativen Deckungsbeiträgen führen werden.“

Anonyme Quelle und ehemaliger Geschäftsführer mit unterschiedlichen Darstellungen

Eine mit dem Unternehmen vertraute Person, die anonym bleiben will, führt die beim Konkursantrag dargelegte Begründung gegenüber brutkasten weiter aus und erhebt dabei Vorwürfe – vor allem gegen einen ehemaligen Geschäftsführer. Dieser äußert sich gegenüber brutkasten zu den Vorwürfen und bestreitet diese teilweise klar.

Vorwurf der „jahrelangen Misswirtschaft“ klar abgestritten

Es habe „jahrelange Misswirtschaft“ gegeben, so die anonyme Quelle. „Projekte sind so kalkuliert worden, dass das Unternehmen am Ende 30 Prozent auf die Projektsumme draufgezahlt hat. Produkte sind mit stark negativem Deckungsbeitrag verkauft worden. Auf große Airskins hat Blue Danube Robotics rund 10.000 Euro draufgezahlt. Es war Jahre lang komplett unprofessionell.“

Der ehemalige Geschäftsführer widerspricht gegenüber brutkasten klar. „Das ist falsch und das lässt sich recht einfach beweisen, wenn man in die Buchhaltung schaut. Wir haben 90 Prozent der Produkte mit Gewinn verkauft – teilweise mit Margen von 40 Prozent.“ Negativ sei man lediglich bei einzelnen ganz neuen Produkten gewesen, bevor diese in die Skalierung gegangen seien. „Da ging es aber um 3.000 Euro Minus, nicht um 10.000“, so der Ex-Geschäftsführer. „Wir hatten auch über all die Jahre ein monatliches Reporting an sämtliche Eigentümer mit allen Zahlen. Eine ‚jahrelange Misswirtschaft‘, wie behauptet, wäre da wohl früher aufgefallen.“

Mehrheitseigentümer soll „Prüfer“ geschickt haben – Geschäftsführer sei „ohne Übergabe gegangen“

Der größte Investor und mit rund 65 Prozent Mehrheitseigentümer AVV Investment GmbH habe über die Jahre etwa 30 Millionen Euro investiert – teilweise als eigenkapitalersetzende Darlehen, so die anonyme Quelle weiter. Nach Erstellung des Budgets für dieses Jahr, das weiterhin mehrere Millionen Euro Kapitalbedarf enthielt, habe die Beteiligungsgesellschaft einen Prüfer geschickt. „Dabei ist vieles ans Licht gekommen“, so die Quelle. Der verantwortliche Co-Founder und Geschäftsführer habe daraufhin „alles hingeschmissen“ und habe ohne Übergabe alle Funktionen niedergelegt.

Hier widerspricht der Ex-Geschäftsführer der Darstellung vehement. Es sei kein „Prüfer“ geschickt worden, sondern der zuständige Beteiligungsmanager des Mehrheitseigentümers habe in einem Standardprozedere Geschäftszahlen durchleuchtet. „Der hat sich auch die Margen angesehen und festgehalten, dass wir bei den meisten Produkten positive Margen hatten und es zwei Projekte gab, bei denen wir leicht daneben waren“, so der Ex-Geschäftsführer. Auch ein externer Berater habe die Projekte über Jahre hinweg regelmäßig geprüft und positive Margen festgestellt.

Der Vorwurf, dass er „alles hingeschmissen“ habe und ohne Übergabe gegangen sei, tue ihm besonders weh, sagt er. Tatsächlich habe er nach einer Strategieänderung ab Ende 2024 eine Meinungsverschiedenheit mit Mehrheitseigentümer AVV gehabt. Das verbunden mit persönlichen Gründen habe ihn zur Kündigung bewogen. „Und ich habe mehrfach gesagt, dass ich natürlich für die Übergabe bereit stehe. Das wurde allerdings nicht wahrgenommen“, so der Ex-Geschäftsführer. „Ich bin immer noch Miteigentümer und sehe mich verantwortlich für die Mitarbeiter. Ich will, dass das Unternehmen gut läuft – auch ohne mich.“

Kein weiteres Investorengeld für Blue Danube Robotics

Doch bekanntlich kam es zum Konkursantrag. Der Hergang laut anonymer Quelle: Nach dem Abgang des Geschäftsführers hätten ein neu erstellter Budgetplan, neue Kalkulationen, neue Preise und Gespräche mit Kunden ergeben, dass Blue Danube Robotics durchaus profitabel werden könnte und viele Kunden auch bereit wären, den höheren Preis zu zahlen. „Aber es lässt sich nicht von Heute auf Morgen drehen“, so die Quelle. Der Mehrheitseigentümer sei nicht mehr bereit gewesen, die laut neuem Plan notwendigen fünf bis acht Millionen Euro zu investieren. Das sei direkt auf das vorangegangene „Missmanagement“ zurückzuführen. „Ein tolles, hochinnovatives Technologieunternehmen wurde aufgrund von Unfähigkeit in den Boden gerammt“, meint die Quelle.

Laut dem Ex-Geschäftsführer nahm die Entwicklung dagegen ihren Ausgang in besagtem Strategie-Wechsel ab Herbst 2024. Durch diesen seien Aufträge im Umfang mehrerer Millionen Euro hereingekommen. „Wir hatten dadurch einen hohen Bedarf für Vorfinanzierung, den der Haupteigentümer nicht decken wollte.“ Dieses fehlende Kapital sei „einer der Hauptgründe“ für die nunmehrige Insolvenz. „Ich habe zwölf Jahre in das Unternehmen investiert und glaube weiterhin voll an die Airskin-Technologie und dass sich diese am Markt durchsetzen kann und wird. Die Reaktionen, die ich nach der Insolvenz bekommen habe, unterstreichen das“, schließt er.

Patente, Anlagen und Co könnten aus Konkursmasse gekauft werden

Wie immer im Konkursfall besteht die Möglichkeit, Patente und Anlagen aus der Konkursmasse herauszukaufen. Das Ende der GmbH besiegelt also nicht zwingend das Ende des Produkts. Dieses könnte von einem anderen Unternehmen oder auch in einer neu gegründeten Gesellschaft fortgeführt werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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