01.04.2025
INSOLVENZ

Blue Danube Robotics: Konkurs für Wiener Scaleup trotz Kunden wie VW und BMW

Mit seinem Sicherheits-System Airskin konnte Blue Danube Robotics eine ganze Reihe namhafter Kunden gewinnen. Nun meldete das Scaleup aber Konkurs an - mit unterschiedlichen Darstellungen über den Hergang.
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"Airskin" im Einsatz | (c) Blue Danube Robotics

Edit: Der Artikel ging ursprünglich am 1. April online. Nachdem sich weitere Personen bei brutkasten meldeten, wurde dieser am 4. April bearbeitet.

VW, BMW, Mercedes-Benz, Ford, Boeing, thyssenkrupp, Magna – die Liste der Referenzen auf der Homepage des Wiener Scaleups Blue Danube Robotics ist beachtlich und ließe sich noch weiter fortführen. Bereits 2013 als TU-Wien-Spin-off gegründet und im INiTS-Inkubator aufgebaut, konnte das Unternehmen schon in frühen Jahren (Achtungs-)Erfolge erzielen. So wurde es etwa 2018 als „Born Global Champion“ ausgezeichnet, wie brutkasten berichtete. Damals hatte das Startup bereits rund 30 Mitarbeiter:innen und Kunden unter anderem in Kanada, Israel und Südkorea.

Blue Danube Robotics: „Airskin“ erspart Industriebetrieben Sicherheits-Zäune und damit Platz

Denn das Produkt verspricht Industriebetrieben einige große Vorteile. Die patentierte „Airskin“ von Blue Danube Robotics ist eine „fühlende Haut“ für Industrieroboter. Sie reagiert unmittelbar auf Berührung und soll so ein neues Level an Sicherheit für Arbeiter:innen bringen. Mit dem System erspare man sich auch Umzäunungen und somit viel wertvollen Platz, so eines der Hauptargumente.

Konkursantrag: „Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen“

Und die Argumente konnten – wie oben angeführt – durchaus überzeugen. Dennoch brachte Blue Danube Robotics nun einen Konkursantrag ein, wie unter anderem beim Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) ersichtlich ist. Das Unternehmen soll nicht fortgeführt werden. 99 Gläubiger:innen und 34 Dienstnehmer:innen sind betroffen. Die Höhe der Schulden ist noch nicht bekannt. Die Aktiva betragen rund 380.000 Euro.

Die offizielle Begründung laut AKV:

„Die gesetzten Unternehmensziele wurden nicht erreicht. Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen. Auch wesentliche zukünftige Kundenaufträge wurden so kalkuliert, dass sie zu negativen Deckungsbeiträgen führen werden.“

Anonyme Quelle und ehemaliger Geschäftsführer mit unterschiedlichen Darstellungen

Eine mit dem Unternehmen vertraute Person, die anonym bleiben will, führt die beim Konkursantrag dargelegte Begründung gegenüber brutkasten weiter aus und erhebt dabei Vorwürfe – vor allem gegen einen ehemaligen Geschäftsführer. Dieser äußert sich gegenüber brutkasten zu den Vorwürfen und bestreitet diese teilweise klar.

Vorwurf der „jahrelangen Misswirtschaft“ klar abgestritten

Es habe „jahrelange Misswirtschaft“ gegeben, so die anonyme Quelle. „Projekte sind so kalkuliert worden, dass das Unternehmen am Ende 30 Prozent auf die Projektsumme draufgezahlt hat. Produkte sind mit stark negativem Deckungsbeitrag verkauft worden. Auf große Airskins hat Blue Danube Robotics rund 10.000 Euro draufgezahlt. Es war Jahre lang komplett unprofessionell.“

Der ehemalige Geschäftsführer widerspricht gegenüber brutkasten klar. „Das ist falsch und das lässt sich recht einfach beweisen, wenn man in die Buchhaltung schaut. Wir haben 90 Prozent der Produkte mit Gewinn verkauft – teilweise mit Margen von 40 Prozent.“ Negativ sei man lediglich bei einzelnen ganz neuen Produkten gewesen, bevor diese in die Skalierung gegangen seien. „Da ging es aber um 3.000 Euro Minus, nicht um 10.000“, so der Ex-Geschäftsführer. „Wir hatten auch über all die Jahre ein monatliches Reporting an sämtliche Eigentümer mit allen Zahlen. Eine ‚jahrelange Misswirtschaft‘, wie behauptet, wäre da wohl früher aufgefallen.“

Mehrheitseigentümer soll „Prüfer“ geschickt haben – Geschäftsführer sei „ohne Übergabe gegangen“

Der größte Investor und mit rund 65 Prozent Mehrheitseigentümer AVV Investment GmbH habe über die Jahre etwa 30 Millionen Euro investiert – teilweise als eigenkapitalersetzende Darlehen, so die anonyme Quelle weiter. Nach Erstellung des Budgets für dieses Jahr, das weiterhin mehrere Millionen Euro Kapitalbedarf enthielt, habe die Beteiligungsgesellschaft einen Prüfer geschickt. „Dabei ist vieles ans Licht gekommen“, so die Quelle. Der verantwortliche Co-Founder und Geschäftsführer habe daraufhin „alles hingeschmissen“ und habe ohne Übergabe alle Funktionen niedergelegt.

Hier widerspricht der Ex-Geschäftsführer der Darstellung vehement. Es sei kein „Prüfer“ geschickt worden, sondern der zuständige Beteiligungsmanager des Mehrheitseigentümers habe in einem Standardprozedere Geschäftszahlen durchleuchtet. „Der hat sich auch die Margen angesehen und festgehalten, dass wir bei den meisten Produkten positive Margen hatten und es zwei Projekte gab, bei denen wir leicht daneben waren“, so der Ex-Geschäftsführer. Auch ein externer Berater habe die Projekte über Jahre hinweg regelmäßig geprüft und positive Margen festgestellt.

Der Vorwurf, dass er „alles hingeschmissen“ habe und ohne Übergabe gegangen sei, tue ihm besonders weh, sagt er. Tatsächlich habe er nach einer Strategieänderung ab Ende 2024 eine Meinungsverschiedenheit mit Mehrheitseigentümer AVV gehabt. Das verbunden mit persönlichen Gründen habe ihn zur Kündigung bewogen. „Und ich habe mehrfach gesagt, dass ich natürlich für die Übergabe bereit stehe. Das wurde allerdings nicht wahrgenommen“, so der Ex-Geschäftsführer. „Ich bin immer noch Miteigentümer und sehe mich verantwortlich für die Mitarbeiter. Ich will, dass das Unternehmen gut läuft – auch ohne mich.“

Kein weiteres Investorengeld für Blue Danube Robotics

Doch bekanntlich kam es zum Konkursantrag. Der Hergang laut anonymer Quelle: Nach dem Abgang des Geschäftsführers hätten ein neu erstellter Budgetplan, neue Kalkulationen, neue Preise und Gespräche mit Kunden ergeben, dass Blue Danube Robotics durchaus profitabel werden könnte und viele Kunden auch bereit wären, den höheren Preis zu zahlen. „Aber es lässt sich nicht von Heute auf Morgen drehen“, so die Quelle. Der Mehrheitseigentümer sei nicht mehr bereit gewesen, die laut neuem Plan notwendigen fünf bis acht Millionen Euro zu investieren. Das sei direkt auf das vorangegangene „Missmanagement“ zurückzuführen. „Ein tolles, hochinnovatives Technologieunternehmen wurde aufgrund von Unfähigkeit in den Boden gerammt“, meint die Quelle.

Laut dem Ex-Geschäftsführer nahm die Entwicklung dagegen ihren Ausgang in besagtem Strategie-Wechsel ab Herbst 2024. Durch diesen seien Aufträge im Umfang mehrerer Millionen Euro hereingekommen. „Wir hatten dadurch einen hohen Bedarf für Vorfinanzierung, den der Haupteigentümer nicht decken wollte.“ Dieses fehlende Kapital sei „einer der Hauptgründe“ für die nunmehrige Insolvenz. „Ich habe zwölf Jahre in das Unternehmen investiert und glaube weiterhin voll an die Airskin-Technologie und dass sich diese am Markt durchsetzen kann und wird. Die Reaktionen, die ich nach der Insolvenz bekommen habe, unterstreichen das“, schließt er.

Patente, Anlagen und Co könnten aus Konkursmasse gekauft werden

Wie immer im Konkursfall besteht die Möglichkeit, Patente und Anlagen aus der Konkursmasse herauszukaufen. Das Ende der GmbH besiegelt also nicht zwingend das Ende des Produkts. Dieses könnte von einem anderen Unternehmen oder auch in einer neu gegründeten Gesellschaft fortgeführt werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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