31.01.2022

Blockpit-Umfrage: Viertel der Kryptoanleger erwägt, Steuersitz zu verlegen

Das oberösterreichische Krypto-Steuer-Startup Blockpit befragte 1200 seiner User:innen im DACH-Raum zu mehreren Krypto-bezogenen Themen.
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Blockpit-Gründer und CEO Florian Wimmer; über die aktuelle Krypto-Studie, Krypto Tax, Krypto Steuern
Blockpit-Gründer und CEO Florian Wimmer | (c) Blockpit

Sieht man sich die demografische Aufteilung der 1200 Teilnehmer:innen einer vom oberösterreichischen Krypto-Steuer-Startup Blockpit durchgeführten Umfrage an, sticht eines sofort ins Auge: Fast 94 Prozent sind Männer. Auch das Bildungsniveau ist beachtlich: 62,2 Prozent haben entweder ein abgeschlossenes Studium oder studieren derzeit. Blockpit-Gründer Florian Wimmer schränkt im brutkasten-Talk ein: „Unsere Nutzer sind eine Nische: Es sind die, die sich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Das ist in der Krypto-Welt noch nicht so verbreitet“. Dabei sollte man dies auch angesichts der Neuregelung im Rahmen der Steuerreform, die im März inkrafttritt tun, meint der Gründer: „Es wird immer schwieriger sich herauszureden, wenn man erwischt wird“. Denn die Informationslage werde nachweislich immer besser.

Wimmer zu Steuersitzverlegung: „Ich hab das selbst auch schon überlegt“

Die Umfrage bringt einige auffällige Ergebnisse zutage. Das wohl markanteste: Bereits jede vierte befragte Person hat mit dem Gedanken gespielt, wegen Krypto ihren Steuersitz zu verlegen. „Ich hab das selbst auch schon überlegt – es ist nicht soweit hergeholt“, sagt Wimmer, denn Österreich und Deutschland zählten zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen. „Und natürlich gibt es Steuerparadiese, wo ich bis zu null Prozent Steuern auf Krypto zahle“, so der Gründer. In Ländern wie Portugal oder Malta gebe es noch dazu schönes Wetter. „Am Ende ist es natürlich nicht so einfach“, räumt er ein.

Unzufriedenheit mit Steuer-Regelungen, Steuerreform eher positiv bewertet

Abgefragt wurde auch die Meinung der österreichischen Umfrageteilnehmer:innen zu den aktuellen Steuer-Regelungen und zu den Maßnahmen im Rahmen der „Ökosozialen Steuerreform“. Nur 27,7 Prozent gaben an, mit den Vorgaben des Finanzministeriums bezüglich der Besteuerung von Kryptoassets derzeit zufrieden zu sein. Weniger als die Hälfte der Befragten denkt, dass die aktuellen Regelungen verständlich (45,7 Prozent) oder nachvollziehbar (39,4 Prozent) sind und nur 27,6 Prozent sehen sie als gerecht an. 67,5 Prozent meinen daher, dass die Steuergesetze den neuen Bedürfnissen von Kryptoassets angepasst werden müssen. Dazu passend wünschen sich 69,9 Prozent aller Befragten eine europaweit einheitliche Regelung.

Blockpit CEO Florian Wimmer im aktuellen brutkasten-Talk

Die Steuerreform 2022 bewertet etwas mehr als die Hälfte (55,3 Prozent) als positiv, insbesondere wegen der Gleichstellung von einigen Kryptoassets mit klassischen Finanzinstrumenten. Die Reform ermöglicht erstmals die Gegenverrechnung von Gewinnen und Verlusten mit anderen Kapitalmarkt-Assets, wie zum Beispiel Aktien. Zudem kommt fortan ein einheitlicher Steuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung. Eine freiwillige Optierung in die neuen Regelungen ist bereits mit 1. Januar 2022 möglich. Insgesamt halten 41,3 Prozent den Vorstoß des Finanzministeriums für „lange überfällig“. Auch Wimmer spricht im brutkasten-Talk von „Verbesserungen“ und hebt positiv hervor, dass Krypto zu Krypto-Trades nicht ehr steuerpflichtig sind, was aktiven Tradern nutze.

Krypto-Markt: Optimismus unter Blockpit-Nutzer:innen

Was die Entwicklung des Marktes angeht, herrscht unter den Befragten weiterhin positive Stimmung. Die Umfrage wurde allerdings im Dezember 2021 durchgeführt. Zwar hatte Bitcoin nach dem Allzeithoch im November bereits da eine Korrektur erfahren, seitdem entwickelte der Kryptomarkt aber bekanntlich nochmal negativer. 97,3 Prozent der Umfrage-Teilnehmer:innen aus dem DACH-Raum gaben jedenfalls an, im kommenden Jahr weiter in Kryptowährungen investieren zu wollen. 86,1 Prozent erwarteten noch im Dezember einen weiteren Aufschwung des Kryptomarktes.

Befragte sehen Bitcoin-Dominanz wackeln

Neben Investitionen in den Spitzenreiter Bitcoin (55,3 Prozent), gaben die Krypto Investoren an, auch in Kryptoassets aus dem Decentralized Finance wie in Cardano (41,0 Prozent), Solana (35,7 Prozent) oder Ethereum und darauf basierende Layer 2 Lösungen (54,3 Prozent) investieren zu wollen. Insgesamt gehen 76,3 Prozent davon aus, dass in 2022 die sogenannten „Altcoins“ zulegen werden, wohingegen nur 34,4 Prozent an die weitere Bitcoin-Dominanz glauben (im Vorjahr: 74,5 Prozent). Aufgeschlossen sind die Blockpit-User:innen auch gegenüber NFTs: Jeder Fünfte hat im vergangenen Jahr bereits darin investiert. Bei den klassischen Anlageformen plant eine knappe Mehrheit der Umfrageteilnehmer:innen (51,8 Prozent) Investitionen in Aktien, weit vor Investitionen in Immobilien (15,1 Prozent).

Blockpit-User:innen: Durchschnittsverdiener:innen mit fünfstelligen Krypto-Portfolios

Die angegebenen Portfoliogrößen der Befragten variieren aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger im Boom des Vorjahres stark. Während die Kryptoportfolios von Neuinvestoren (Einstieg 2020 oder 2021) im Durchschnitt zwischen 5.000 und 10.000 Euro groß sind, geben Frühinvestoren an, bereits über einen Gegenwert von 20.000 bis 35.000 Euro in digitalen Assets zu verfügen. Mehr als die Hälfte gibt an, die Assets mehr als ein Jahr zu halten. Im Schnitt investieren die Befragten rund 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in Finanzprodukte, wovon 46,4 Prozent in digitalen Assets angelegt werden. Dieses Einkommen liegt bei den Umfrage-Teilnehmer:innen bei 20 Prozent über 65.000 Euro netto pro Jahr. Die Mehrheit verfügt im Haushalt aber über ein Einkommen zwischen 25.000 und 45.000 Euro netto jährlich.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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