31.01.2022

Blockpit-Umfrage: Viertel der Kryptoanleger erwägt, Steuersitz zu verlegen

Das oberösterreichische Krypto-Steuer-Startup Blockpit befragte 1200 seiner User:innen im DACH-Raum zu mehreren Krypto-bezogenen Themen.
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Blockpit-Gründer und CEO Florian Wimmer; über die aktuelle Krypto-Studie, Krypto Tax, Krypto Steuern
Blockpit-Gründer und CEO Florian Wimmer | (c) Blockpit

Sieht man sich die demografische Aufteilung der 1200 Teilnehmer:innen einer vom oberösterreichischen Krypto-Steuer-Startup Blockpit durchgeführten Umfrage an, sticht eines sofort ins Auge: Fast 94 Prozent sind Männer. Auch das Bildungsniveau ist beachtlich: 62,2 Prozent haben entweder ein abgeschlossenes Studium oder studieren derzeit. Blockpit-Gründer Florian Wimmer schränkt im brutkasten-Talk ein: „Unsere Nutzer sind eine Nische: Es sind die, die sich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Das ist in der Krypto-Welt noch nicht so verbreitet“. Dabei sollte man dies auch angesichts der Neuregelung im Rahmen der Steuerreform, die im März inkrafttritt tun, meint der Gründer: „Es wird immer schwieriger sich herauszureden, wenn man erwischt wird“. Denn die Informationslage werde nachweislich immer besser.

Wimmer zu Steuersitzverlegung: „Ich hab das selbst auch schon überlegt“

Die Umfrage bringt einige auffällige Ergebnisse zutage. Das wohl markanteste: Bereits jede vierte befragte Person hat mit dem Gedanken gespielt, wegen Krypto ihren Steuersitz zu verlegen. „Ich hab das selbst auch schon überlegt – es ist nicht soweit hergeholt“, sagt Wimmer, denn Österreich und Deutschland zählten zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen. „Und natürlich gibt es Steuerparadiese, wo ich bis zu null Prozent Steuern auf Krypto zahle“, so der Gründer. In Ländern wie Portugal oder Malta gebe es noch dazu schönes Wetter. „Am Ende ist es natürlich nicht so einfach“, räumt er ein.

Unzufriedenheit mit Steuer-Regelungen, Steuerreform eher positiv bewertet

Abgefragt wurde auch die Meinung der österreichischen Umfrageteilnehmer:innen zu den aktuellen Steuer-Regelungen und zu den Maßnahmen im Rahmen der „Ökosozialen Steuerreform“. Nur 27,7 Prozent gaben an, mit den Vorgaben des Finanzministeriums bezüglich der Besteuerung von Kryptoassets derzeit zufrieden zu sein. Weniger als die Hälfte der Befragten denkt, dass die aktuellen Regelungen verständlich (45,7 Prozent) oder nachvollziehbar (39,4 Prozent) sind und nur 27,6 Prozent sehen sie als gerecht an. 67,5 Prozent meinen daher, dass die Steuergesetze den neuen Bedürfnissen von Kryptoassets angepasst werden müssen. Dazu passend wünschen sich 69,9 Prozent aller Befragten eine europaweit einheitliche Regelung.

Blockpit CEO Florian Wimmer im aktuellen brutkasten-Talk

Die Steuerreform 2022 bewertet etwas mehr als die Hälfte (55,3 Prozent) als positiv, insbesondere wegen der Gleichstellung von einigen Kryptoassets mit klassischen Finanzinstrumenten. Die Reform ermöglicht erstmals die Gegenverrechnung von Gewinnen und Verlusten mit anderen Kapitalmarkt-Assets, wie zum Beispiel Aktien. Zudem kommt fortan ein einheitlicher Steuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung. Eine freiwillige Optierung in die neuen Regelungen ist bereits mit 1. Januar 2022 möglich. Insgesamt halten 41,3 Prozent den Vorstoß des Finanzministeriums für „lange überfällig“. Auch Wimmer spricht im brutkasten-Talk von „Verbesserungen“ und hebt positiv hervor, dass Krypto zu Krypto-Trades nicht ehr steuerpflichtig sind, was aktiven Tradern nutze.

Krypto-Markt: Optimismus unter Blockpit-Nutzer:innen

Was die Entwicklung des Marktes angeht, herrscht unter den Befragten weiterhin positive Stimmung. Die Umfrage wurde allerdings im Dezember 2021 durchgeführt. Zwar hatte Bitcoin nach dem Allzeithoch im November bereits da eine Korrektur erfahren, seitdem entwickelte der Kryptomarkt aber bekanntlich nochmal negativer. 97,3 Prozent der Umfrage-Teilnehmer:innen aus dem DACH-Raum gaben jedenfalls an, im kommenden Jahr weiter in Kryptowährungen investieren zu wollen. 86,1 Prozent erwarteten noch im Dezember einen weiteren Aufschwung des Kryptomarktes.

Befragte sehen Bitcoin-Dominanz wackeln

Neben Investitionen in den Spitzenreiter Bitcoin (55,3 Prozent), gaben die Krypto Investoren an, auch in Kryptoassets aus dem Decentralized Finance wie in Cardano (41,0 Prozent), Solana (35,7 Prozent) oder Ethereum und darauf basierende Layer 2 Lösungen (54,3 Prozent) investieren zu wollen. Insgesamt gehen 76,3 Prozent davon aus, dass in 2022 die sogenannten „Altcoins“ zulegen werden, wohingegen nur 34,4 Prozent an die weitere Bitcoin-Dominanz glauben (im Vorjahr: 74,5 Prozent). Aufgeschlossen sind die Blockpit-User:innen auch gegenüber NFTs: Jeder Fünfte hat im vergangenen Jahr bereits darin investiert. Bei den klassischen Anlageformen plant eine knappe Mehrheit der Umfrageteilnehmer:innen (51,8 Prozent) Investitionen in Aktien, weit vor Investitionen in Immobilien (15,1 Prozent).

Blockpit-User:innen: Durchschnittsverdiener:innen mit fünfstelligen Krypto-Portfolios

Die angegebenen Portfoliogrößen der Befragten variieren aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger im Boom des Vorjahres stark. Während die Kryptoportfolios von Neuinvestoren (Einstieg 2020 oder 2021) im Durchschnitt zwischen 5.000 und 10.000 Euro groß sind, geben Frühinvestoren an, bereits über einen Gegenwert von 20.000 bis 35.000 Euro in digitalen Assets zu verfügen. Mehr als die Hälfte gibt an, die Assets mehr als ein Jahr zu halten. Im Schnitt investieren die Befragten rund 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in Finanzprodukte, wovon 46,4 Prozent in digitalen Assets angelegt werden. Dieses Einkommen liegt bei den Umfrage-Teilnehmer:innen bei 20 Prozent über 65.000 Euro netto pro Jahr. Die Mehrheit verfügt im Haushalt aber über ein Einkommen zwischen 25.000 und 45.000 Euro netto jährlich.

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Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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