30.08.2021

Das sagt Blockpit-CEO Wimmer zu den Krypto-Steuerplänen des Finanzministers

Das Finanzministerium will die Besteuerung von Aktien und Krypto-Assets harmonisieren. Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen - dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Linzer Startups Blockpit.
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Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel
Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel

Finanzminister Gernot Blümel hat sich vergangene Woche bei einem Treffen mit Amtskollegen aus den deutschsprachigen Staaten für eine stärkere Regulierung von Krypto-Assets ausgesprochen. Außerdem will das Ministerium die Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen harmonisieren. Wie das genau aussehen soll, ist nocht offen.

Im Regierungsprogramm steht allerdings die Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der mit Aktien erzielte Kursgewinne steuerfrei sein sollen. Diese Haltefrist würde „im Idealfall“ auch für Kryptowährungen gelten, teilte das Ministerium auf Anfrage des brutkasten mit. Allerdings hat Finanzminister Blümel in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass die neue Frist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Bei Kryptowährungen sind Kursgewinne derzeit nach einem Jahr steuerfrei.

Wäre der Vorschlag also eine Verschlechterung für Krypto-Anleger – oder gibt es auch Vorteile? Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen – dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Startups Blockpit, das im Mai eine 10 Mio. schwere Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen hat.

Das Finanzministerium möchte Aktien und Kryptowährungen steuerlich harmonisieren. Ist dieser Vorstoß deiner Meinung nach eher eine Chance oder ein Rückschlag für Krypto-Anleger?

Ich finde es sehr spannend, dass wir hier vorstoßen. Es ist natürlich zweiseitig zu sehen. Viele sehen einen Rückschlag, andere sehen eine Chance. Ich finde, es ist auf jeden Fall eine Chance, wenn wir als Standort Österreich vorzupreschen – dass wir nicht darauf warten, was der Nachbar macht, sondern klare Ansagen liefern. Rechtssicherheit ist etwas, das im Krypto-Space immer noch fehlt und je mehr Rechtssicherheit wir bekommen, desto besser.

Bei der Besteuerung selbst wird eine Harmonisierung mit Aktien dazu führen, dass der Steuersatz mit 27,5 Prozent in den meisten Fällen im Vergleich zur Einkommenssteuer geringer sein wird. Aber Sachen, die dann wegfallen, stehen auf der anderen Seite. Grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, ob der Vorschlag gut oder schlecht ist. Es kommt darauf an, wie ich als Krypto-Investor oder Krypto-Trader mich verhalte. Je nachdem kann es Vor- oder Nachteile haben.

Für alle, die sich mit dem Thema noch nicht so stark auseinandergesetzt haben – wo liegt denn der Unterschied in der Besteuerung? Und was würde eine Verlängerung der Haltefrist bei Krypto-Assets bedeuten?

Wir sind da generell auch beim Thema der Aktien. Dort wurde die Haltefrist vor einigen Jahren gestrichen. Es gab damals eine Haltefrist für Steuerfreiheit bei Aktien. Da wird überlegt, die wieder einzuführen. Bei Kryptowährungen gibt es eine solche Haltefrist. Wenn ich einen Bitcoin ein Jahr lang halte und nicht angreife, ist er nach einem Jahr steuerfrei. Dann sind alle Gewinne, aber auch Verluste, bei der Steuer nicht mehr anzugeben.

Das soll dann bei der Harmonisierung gleichgestellt werden mit Aktien. Auf was diese Haltefrist angehoben werden soll, weiß man jetzt noch nicht ganz genau, aber definitiv länger als ein Jahr. Das ist natürlich für Leute, die einmal investieren, halten und erst viel später verkaufen wollen, ein Schlag ins Gesicht. Aber für jemanden, der aktiv tradet, ist der Steuersatz attraktiv: Denn dort sind wir aktuell beim Einkommensteuersatz im Bereich von 0 bis 55 Prozent – und bei den meisten Leuten, die investieren, definitiv über 27,5 Prozent.

Auf EU-Ebene wird auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert, die vorsieht, dass Kryptobörsen steuerrelevante Daten ihrer Kundinnen und Kunden direkt an die Finanzämter weitergeben müssen. Wird das noch einmal einen Push bringen für Blockpit und wann rechnest du damit, dass es in die Realität umgesetzt werden kann?

Für uns als Unternehmen sind es super News, dass diese Richtline kommt. Aktuell ist es noch so, dass erstens einmal die Aufklärung fehlt: Viele Leute wissen gar nicht, wie Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Aber dann fehlt auch die Steuer-Ehrlichkeit. Er wird nicht wirklich verfolgt und auch die Ressourcen sind aktuell nicht vorhanden, Steuerhinterziehung ordentlich nachzuverfolgen.

Mit dieser Richtline soll das jetzt automatisiert werden. Es lässt sich dann auf Basis dieser Daten sehr schnell erheben, welche Gewinne eine Person auf einer Börse realisiert hat und dann lässt sich mit der Einkommenssteuererklärung abgleichen, ob diese Gewinne auch erklärt wurden oder nicht.

Das ist wichtig für die Rechtssicherheit – es geht darum, Steuerhinterzieheung hier schwerer zu machen. Steuern sind ja durchaus etwas, was wichtig ist für unsere Gesellschaft. Und das hält jetzt auch bei Kryptowährungen Einzug. Die Richtlinie kommt aus dem Bankenwesen, mit der achten Extension werden jetzt auch Krypto-Asset-Provider miteinbezogen. Es ist also nichts Neues. Es ist so wie es auch bei der Anti-Geldwäsche-Richtlinien schon war – dass wir diese ganzen Kryptoprovider miteinbeziehen in die klassischen Finanzdienstleister.

Die EU-Kommission will außerdem die Geldwäsche-Richtlinie so ändern, dass anonyme Wallets in der EU illegal werden. Aber hältst du ein solches Verbot in der Praxis überhaupt für umsetzbar?

Sehr schwierig. Diese Deanonymisierung von Wallets betrifft großteils auch wieder großteils die Finanzdienstleister, die dann verpflichtet sind, wenn ich auf eine Wallet ein- oder auszahle, dies mit meinen Daten zu versehen. Das Ganze zu machen, ist rein strafrechtlich extrem schwer nachzuvollziehen. Da hätten wir sehr viele Leute, die illegal unterwegs wären und es nicht einmal wissen.

Außerdem kann jeder Wallets ziemlich schnell erzeugen. Es gibt auch sehr viele Services, die hundertausende von Wallets anlegen für mich, wo ich das selbst gar nicht mitbekomme. Das in der Praxis umzusetzen – vor allem auch, da wir uns in einem internationalen globalen System bewegen – halte ich für sehr, sehr schwierig. Die Finanzdienstleister in die Pflicht zu nehmen, ist ein Ansatz. Der ermöglicht es, hier stärker vorzugehen, auch zum Thema Anti-Geldwäsche, aber in der Praxis das zu 100 Prozent umzusetzen, wird wahrscheinlich nicht möglich sein.

Bei Steuer- und Regulierungsvorhaben kommt es immer stark auf die konkrete Umsetzung an. Was sollte von Finanzministerium dabei tunlichst vermeiden?

Grundsätzlich eine Entscheidung zu treffen ohne das ganze Hintergrundwissen zu haben. Wir sind technologisch bei einer ganz neuen, disruptiven Schiene angelangt. Zu verstehen, was in der Praxis überhaupt möglich ist und was passieren kann im Kryptomarkt, ist ganz, ganz wichtig – bevor man halbherzig eine Regulierung ins Leben ruft, die dann eventuell gar nicht anwendbar ist vonseiten des Steuerpflichtigen, aber vielleicht sogar auch nicht vonseiten der Strafverfolgung. Hier sollte man sich damit beschäftigen, vielleicht sogar Leute aus der Praxis miteinbeziehen und dann eben auf Basis dessen, was möglich ist, eine ordentliche Richtlinie schaffen.

Das Video-Interview von Blockpit-CEO Florian Wimmer mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel:

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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