30.08.2021

Das sagt Blockpit-CEO Wimmer zu den Krypto-Steuerplänen des Finanzministers

Das Finanzministerium will die Besteuerung von Aktien und Krypto-Assets harmonisieren. Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen - dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Linzer Startups Blockpit.
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Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel
Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel

Finanzminister Gernot Blümel hat sich vergangene Woche bei einem Treffen mit Amtskollegen aus den deutschsprachigen Staaten für eine stärkere Regulierung von Krypto-Assets ausgesprochen. Außerdem will das Ministerium die Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen harmonisieren. Wie das genau aussehen soll, ist nocht offen.

Im Regierungsprogramm steht allerdings die Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der mit Aktien erzielte Kursgewinne steuerfrei sein sollen. Diese Haltefrist würde „im Idealfall“ auch für Kryptowährungen gelten, teilte das Ministerium auf Anfrage des brutkasten mit. Allerdings hat Finanzminister Blümel in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass die neue Frist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Bei Kryptowährungen sind Kursgewinne derzeit nach einem Jahr steuerfrei.

Wäre der Vorschlag also eine Verschlechterung für Krypto-Anleger – oder gibt es auch Vorteile? Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen – dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Startups Blockpit, das im Mai eine 10 Mio. schwere Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen hat.

Das Finanzministerium möchte Aktien und Kryptowährungen steuerlich harmonisieren. Ist dieser Vorstoß deiner Meinung nach eher eine Chance oder ein Rückschlag für Krypto-Anleger?

Ich finde es sehr spannend, dass wir hier vorstoßen. Es ist natürlich zweiseitig zu sehen. Viele sehen einen Rückschlag, andere sehen eine Chance. Ich finde, es ist auf jeden Fall eine Chance, wenn wir als Standort Österreich vorzupreschen – dass wir nicht darauf warten, was der Nachbar macht, sondern klare Ansagen liefern. Rechtssicherheit ist etwas, das im Krypto-Space immer noch fehlt und je mehr Rechtssicherheit wir bekommen, desto besser.

Bei der Besteuerung selbst wird eine Harmonisierung mit Aktien dazu führen, dass der Steuersatz mit 27,5 Prozent in den meisten Fällen im Vergleich zur Einkommenssteuer geringer sein wird. Aber Sachen, die dann wegfallen, stehen auf der anderen Seite. Grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, ob der Vorschlag gut oder schlecht ist. Es kommt darauf an, wie ich als Krypto-Investor oder Krypto-Trader mich verhalte. Je nachdem kann es Vor- oder Nachteile haben.

Für alle, die sich mit dem Thema noch nicht so stark auseinandergesetzt haben – wo liegt denn der Unterschied in der Besteuerung? Und was würde eine Verlängerung der Haltefrist bei Krypto-Assets bedeuten?

Wir sind da generell auch beim Thema der Aktien. Dort wurde die Haltefrist vor einigen Jahren gestrichen. Es gab damals eine Haltefrist für Steuerfreiheit bei Aktien. Da wird überlegt, die wieder einzuführen. Bei Kryptowährungen gibt es eine solche Haltefrist. Wenn ich einen Bitcoin ein Jahr lang halte und nicht angreife, ist er nach einem Jahr steuerfrei. Dann sind alle Gewinne, aber auch Verluste, bei der Steuer nicht mehr anzugeben.

Das soll dann bei der Harmonisierung gleichgestellt werden mit Aktien. Auf was diese Haltefrist angehoben werden soll, weiß man jetzt noch nicht ganz genau, aber definitiv länger als ein Jahr. Das ist natürlich für Leute, die einmal investieren, halten und erst viel später verkaufen wollen, ein Schlag ins Gesicht. Aber für jemanden, der aktiv tradet, ist der Steuersatz attraktiv: Denn dort sind wir aktuell beim Einkommensteuersatz im Bereich von 0 bis 55 Prozent – und bei den meisten Leuten, die investieren, definitiv über 27,5 Prozent.

Auf EU-Ebene wird auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert, die vorsieht, dass Kryptobörsen steuerrelevante Daten ihrer Kundinnen und Kunden direkt an die Finanzämter weitergeben müssen. Wird das noch einmal einen Push bringen für Blockpit und wann rechnest du damit, dass es in die Realität umgesetzt werden kann?

Für uns als Unternehmen sind es super News, dass diese Richtline kommt. Aktuell ist es noch so, dass erstens einmal die Aufklärung fehlt: Viele Leute wissen gar nicht, wie Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Aber dann fehlt auch die Steuer-Ehrlichkeit. Er wird nicht wirklich verfolgt und auch die Ressourcen sind aktuell nicht vorhanden, Steuerhinterziehung ordentlich nachzuverfolgen.

Mit dieser Richtline soll das jetzt automatisiert werden. Es lässt sich dann auf Basis dieser Daten sehr schnell erheben, welche Gewinne eine Person auf einer Börse realisiert hat und dann lässt sich mit der Einkommenssteuererklärung abgleichen, ob diese Gewinne auch erklärt wurden oder nicht.

Das ist wichtig für die Rechtssicherheit – es geht darum, Steuerhinterzieheung hier schwerer zu machen. Steuern sind ja durchaus etwas, was wichtig ist für unsere Gesellschaft. Und das hält jetzt auch bei Kryptowährungen Einzug. Die Richtlinie kommt aus dem Bankenwesen, mit der achten Extension werden jetzt auch Krypto-Asset-Provider miteinbezogen. Es ist also nichts Neues. Es ist so wie es auch bei der Anti-Geldwäsche-Richtlinien schon war – dass wir diese ganzen Kryptoprovider miteinbeziehen in die klassischen Finanzdienstleister.

Die EU-Kommission will außerdem die Geldwäsche-Richtlinie so ändern, dass anonyme Wallets in der EU illegal werden. Aber hältst du ein solches Verbot in der Praxis überhaupt für umsetzbar?

Sehr schwierig. Diese Deanonymisierung von Wallets betrifft großteils auch wieder großteils die Finanzdienstleister, die dann verpflichtet sind, wenn ich auf eine Wallet ein- oder auszahle, dies mit meinen Daten zu versehen. Das Ganze zu machen, ist rein strafrechtlich extrem schwer nachzuvollziehen. Da hätten wir sehr viele Leute, die illegal unterwegs wären und es nicht einmal wissen.

Außerdem kann jeder Wallets ziemlich schnell erzeugen. Es gibt auch sehr viele Services, die hundertausende von Wallets anlegen für mich, wo ich das selbst gar nicht mitbekomme. Das in der Praxis umzusetzen – vor allem auch, da wir uns in einem internationalen globalen System bewegen – halte ich für sehr, sehr schwierig. Die Finanzdienstleister in die Pflicht zu nehmen, ist ein Ansatz. Der ermöglicht es, hier stärker vorzugehen, auch zum Thema Anti-Geldwäsche, aber in der Praxis das zu 100 Prozent umzusetzen, wird wahrscheinlich nicht möglich sein.

Bei Steuer- und Regulierungsvorhaben kommt es immer stark auf die konkrete Umsetzung an. Was sollte von Finanzministerium dabei tunlichst vermeiden?

Grundsätzlich eine Entscheidung zu treffen ohne das ganze Hintergrundwissen zu haben. Wir sind technologisch bei einer ganz neuen, disruptiven Schiene angelangt. Zu verstehen, was in der Praxis überhaupt möglich ist und was passieren kann im Kryptomarkt, ist ganz, ganz wichtig – bevor man halbherzig eine Regulierung ins Leben ruft, die dann eventuell gar nicht anwendbar ist vonseiten des Steuerpflichtigen, aber vielleicht sogar auch nicht vonseiten der Strafverfolgung. Hier sollte man sich damit beschäftigen, vielleicht sogar Leute aus der Praxis miteinbeziehen und dann eben auf Basis dessen, was möglich ist, eine ordentliche Richtlinie schaffen.

Das Video-Interview von Blockpit-CEO Florian Wimmer mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel:

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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