03.09.2018

„Blockchain wird Industrien neu definieren und den Welthandel verändern“ – Odelia Torteman, Deloitte Israel

Für Odelia Torteman von Deloitte Israel (Head of FinTech & Blockchain) waren Kryptowährungen erst der Anfang. Sie glaubt, dass die Blockchain in Zukunft verändern wird, wie viele Branchen heute funktionieren. Wir sprachen mit ihr auf dem Forum Alpbach.
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Odelia Torteman von Deloitte Israel sprach mit uns auf dem Forum Alpbach über die Zukunft der Kryptowährungen und der Blockchain.
(c) derbrutkasten. Odelia Torteman von Deloitte Israel sprach mit uns auf dem Forum Alpbach über die Zukunft der Kryptowährungen und der Blockchain.

Auf dem Forum Alpbach führten wir mit Odelia Torteman am 30.08. ein Live-Interview in englischer Sprache. Der folgende Artikel verwendet Teile des Interviews in deutscher Übersetzung. Das vollständige Video-Interview gibt es unten zu sehen.

Odelia Torteman: Kryptowährungen waren erst der Anfang

„Bitcoin und andere Kryptowährungen waren erst der Beginn und der erste Use Case der neuen und innovativen Blockchain-Technologie. Ich denke, 2017 war in der Tat das Jahr für Kryptowährungen, was die Bekanntwerdung betrifft“, summiert Odelia Torteman, Head of FinTech & Blockchain bei Deloitte Israel, im Interview mit derbrutkasten auf dem Forum Alpbach. Sie glaubt aber auch, dass die Technologie und das was sie bereit halte, viel Potential habe, viele Strukturen aufzubrechen. Kryptowährungen seien hier erst der Anfang gewesen.

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Use Cases in Supply Chain, Regierung und Gesundheitswesen

Die Technologie sei noch jung und müsse sich noch stark verändern und anpassen, um besser auf Use Cases zu passen, in denen sie Anwendung finden soll. Der Finanzsektor sei der erste und offensichtlichste Use Case. Aber auch in der Supply Chain, Regierung, im Gesundheitswesen, oder Herstellung gebe es weitere Anwendungsmöglichkeiten. 2017 sei auch das Jahr der ICOs gewesen. Ein dringend notwendiger regulatorischer Rahmen sei hier erst am Entstehen, der aber essentiell ist für die weitere Professionalisierung und Entwicklung des Bereichs.

Investments mit Kryptowährungen?

„Die Blockchain hat ihre eigenen Charakteristika. Die Technologie kann also nur genutzt werden, wenn die Eigenschaften richtig sind für die mögliche Verwendung.“ Im Laufe der Zeit werde sich die Technologie ihrer Meinung nach so verändern, wie der Markt sie brauche. Hierbei komme es darauf an, inwiefern sie bestimmte Prozesse effizienter gestalten könne. Schon jetzt gebe es spannende Use Cases für Banken. Sie hält es für wahrscheinlich, dass zukünftig auch Investments über Kryptowährungen laufen könnten.

Regierungen experimentieren mit Blockchain

„Viele weitere Branchen werden sich mit der Blockchain beschäftigen. 2018 und 2019 sind die Jahre, in denen die Technologie zur Marktreife gebracht wird und spezielle Use Cases in verschiedenen Branchen auftauchen werden. Sie wird Industrien neu definieren, und verändern, wie wir heute auf Welthandel und Ökonomie blicken.“ Zunächst werden nach Einschätzung von Odelia Torteman der Finanz- und Versicherungssektor die Technologie mehr und mehr annehmen. Die Niederlande experimentiere bereits mit der Blockchain, beispielsweise was die digitale Indentität der Bürger betrifft. Und erst kürzlich hat Venezuela die eigene Staatswährung an eine Kryptowährung gebunden.

Odelia Torteman im Interview über die Zukunft der Blockchain

The #Bitcoin hype was yesterday. What will the future of #cryptocurrencies bring? Odelia Torteman, #FinTech Sector Manager at Deloitte Israel, in live interview with Dejan Jovicevic.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 30. August 2018

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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