08.04.2019

Nach diesen Kriterien investieren 4 VCs in Blockchain-Startups

Nach welchen Kriterien investieren VCs in Blockchain-Startups? Und welche Lösungen sind für sie besonders spannend? Mark Cachia, Gründer von Scytale Ventures, Asim Ahmad, Head of Portfolio Management bei Eterna Capital, Aleksei Antonov, Managing Partner SCDE Ventures und Abhishek Punia, Crypto Analyst bei Draper Associates sprachen dazu am Panel beim ANON Blockchain Summit.
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Online-Rechner zur Startup-Bewertung - Nach welchen Kriterien VCs in Blockchain-Startups investieren
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„Wir haben seit 2016 allen Müll dieser Welt gesehen“, sagt Aleksei Antonov auf die Frage, ob es inzwischen mehr Investment-taugliche Blockchain-Startups gibt, als noch vor einem Jahr. Die in Moskau und London ansässige SCDE Ventures, wo Antonov Managing Partner ist, hat sich gänzlich auf Investments im Krypto- und Blockchain-Bereich spezialisiert. Tatsächlich wäre der Anteil an „investierbaren“ Startups, deren Pitch-Decks auf seinem Schreibtisch landen, inzwischen deutlich höher geworden, sagt Antonov am Panel „the future of blockchain investments“ beim ANON Bockchain Summit.

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Weniger Pitchdecks von Blockchain-Startups, mehr Potenzial

Diese Einschätzung teilen auch die anderen Redner auf der Bühne, Mark Cachia, Gründer von Scytale Ventures, Asim Ahmad, Head of Portfolio Management bei Eterna Capital und Abhishek Punia, Crypto Analyst bei Draper Associates. Es habe auch Ende 2017 und Anfang 2018 investierbare Startups gegeben, sie wären jedoch „nicht leistbar“ gewesen. Nun sei eine gute Zeit für spezialisierte VCs, sagt etwa Mark Cachia. Und Asim Ahmad stellt fest: „Wir haben jetzt weniger Investment-Möglichkeiten am Schreibtisch. Der Prozentsatz an Investment-tauglichen ist jedoch signifikant gestiegen“.

Punia, Chachia, Antonov und Ahmad am Panel beim ANON Blockchain Summit
(c) ANON: Punia, Chachia, Antonov und Ahmad am Panel beim ANON Blockchain Summit

Klassische Investmentkriterien vs. Tokenomics

Doch was sind die Kriterien, nach denen in Blockchain-Startups investiert wird? Für Ahmad – er nennt Team, Status und Potenzial des Projekts sowie die Bewertung – und Cachia – er nennt Team, Technologie, Business Case und Exit-Potenzial – unterscheiden sie sich de facto nicht zu klassischen Investment-Kriterien. Wo sich bei den Diskutanten die Geister scheiden ist das Thema „Tokenomics“. Cachia bleibt auch im Blockchain-Bereich bei klassischen Equity-Investments. Für Ahmad ist ein Token „nicht immer notwendig“. Er habe jedoch maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung. Und Abishek Punia erachtet eine Mischung aus Equity- und Token-Investments für sinnvoll.

„Du wirst der Letzte im Wettrennen sein“

Für Antonovs SCDE Ventures ist der Einsatz von Tokens in allen erdenklichen Feldern gleichsam die grundlegende Annahme. Ein Geschäftsfeld des VCs sind direkte Investments in Altcoins. „Wenn du in diesem Feld die Möglichkeiten der Tokenized Economy nicht ausnutzt, wirst du der Letzte im Wettrennen sein. Du wirst auch nicht die wirklichen Spezialisten als Arbeitskräfte bekommen“, sagt Antonov.

STOs: Außer Spesen nix gewesen?

Dennoch zieht er STOs (Security Token Offerings) in ihrer derzeitigen Form nicht für Investments in Betracht. „Man bekommt zwar das gleiche Ergebnis, wie bei klassischen Investments, STOs sind aber rechtlich umständlicher und teurer. Es gibt überhaupt erst einen Exchange, auf dem Securities gehandelt werden können und dort passiert nichts. Sie sind also auch nicht liquide“, sagt Antonov. Ahmad und Cachia können STOs als Mittel zur Tokenisierung von Assets wie etwa Immobilien zwar durchaus etwas abgewinnen. Beide betonen jedoch, dass das für sie aus Investoren-Perspektive irrelevant sei. Auch Punia zeigt sich bezüglich STOs skeptisch, zieht aber eine Analogie zur Frühzeit des Internets. „Am Anfang haben es die Leute dazu genutzt, schriftliche Beiträge online zu stellen. Erst mit der Zeit haben sich viele Usecases gefunden, die nur nativ im Internet funktionieren“, sagt er.

Fokus zwischen nativen Technologien und klassischen Branchen

Er setze im Blockchchain-Bereich daher generell auf Technologien, die nur dort funktionieren und einen entsprechenden Mehrwert liefern können. Antonov hingegen ist der Meinung, man müsse sich als VC innerhalb des Feldes auf bestimmte Branchen fokussieren – bei SCDE Ventures ist das etwa Decentralized Finance. Es ist ein Argument, dem auch Mark Cachia etwas abgewinnt, der mit Scytale Ventures etwa einen Fokus im Energie-Bereich setzt.

Zwischen Technologie und Ideologie

Ahmad ist mit Eterna Capital auf der Suche nach den großen neuen Technologien im Bereich. Es ist ein großes Thema für sich, wie sich in der Diskussion zeigt. Während Antonov in den Teichen unterschiedlicher Grundlagentechnologien fischt – „alle erfolgreichen Fonds sind auf das Business fokussiert. Die weniger erfolgreichen sind auf Ideologie fokussiert“ – räumt Cachia ein, dass bei Scytale Ventures praktisch nur in Ethereum-basierte Projekte investiert werde. Das treffe auch bei Draper Associates zu, sagt Punia. „Ethereum ist einfach die einzige Plattform, die es bislang in die Masse geschafft hat“, sagt er. Doch er schränkt ein: „Technologie ist nicht das, was vorrangig zählt“. Es ginge letztlich weniger um Transaktionen pro Minute als um die Services, die entwickelt werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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