31.05.2021

So verändert die Blockchain alle Bereiche der Immobilienbranche

Die diesjährige Blockchain Real findet am 24. Juni 2021 online statt - und widmet sich dem Thema "Die Blockchain im Lebenszyklus einer Immobilie".
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Blockchain Real
Foto: © Adobe Stock
kooperation

Angesichts der Hypes um Kryptowährungen könnte man manchmal fast übersehen, dass die Blockchain-Technologie deutlich mehr bietet als Grundlage für Spekulationsobjekte zu sein. Eine Veranstaltung, die aber genau das wieder ins Gedächtnis rufen wird, ist die „Blockchain Real“, die dieses Jahr am 24. Juni 2021 online abgehalten wird. Im Mittelpunkt steht dabei eine Branche, die für reale Werte steht wie nur wenig andere – die Immobilienbranche.

Das diesjährige Motto lautet „Die Blockchain im Lebenszyklus einer Immobilie“. Dabei wird eine ganze Bandbreite an Perspektiven behandelt: Von der öffentlichen Ausschreibung über die digitale Immobilienverwaltung, die Baufortschrittsdokumentation mittels Blockchain, die Tokenisierierung von Baumaschinen, das Identity Managment im Immobilienbereich und vieles weitere mehr.

Der Blick richtet sich dabei nicht nur auf das mögliche Potenzial von Blockchain-Anwendungen – sondern vor allem auf konkrete Projekte, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden. So können etwa Unternehmer*innen einen Blick darauf bekommen, wie blockchain-basierte Immobilienprojekte in der Praxis funktionieren und Rückschlüsse für ihr eigenes Unternehmen ziehen.

Internationale Top-Speaker auf zwei Bühnen

Internationale Top-Speaker werden auf zwei Bühnen die genannten Themen und noch viel mehr beleuchten. Dabei wird es auch einen rechtlichen „Reality Check“ geben – bei dem eine ganze Reihe an Fragen adressiert und geklärt werden: Was sind die regulatorischen Vorgaben? Welche rechtlichen Herausforderungen gibt es bei Blockchain-Projekten im Immobilienbereich? Welche steuerrechtlichen Besonderheiten muss ich berücksichtigen? Unterschiedliche Perspektiven von Finanzmarktaufsicht (FMA), über Rechts- und Steuerberatung sowie Startups bis hin zur Bau- und Immobilienbranche sorgen für eine 360-Grad-Sicht auf das Thema.

Shermin Voshgmir über Immobilientoken

Einer der bekanntesten Namen unter den zahlreichen namhaften Referent*innen ist wohl Shermin Voshmgir vom Blockchain Hub. Die Autorin des Buchs „Token Economy“ wird in ihrem Vortrag über Immobilientoken sprechen und erläutern, wie Blockchain-Netzwerke und das Web3 die Immobilienwirtschaft verändern werden. Außerdem wird Voshmgir an einer Podiumsdiskussion zum Thema Immobilienfinanzierung via Blockchain teilnehmen. Unter der Moderation von „CryptoRobby“ Robert Schwertner diskutieren neben Voshmgir Rechtsanwalt Ronald Frankl (Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte), Paul Pöltner von SimplyTokenized, Andreas Zederbauer von dagobertinvest und Domenic Kurz von Crowdlitoken.

Interview mit Rechtsanwalt Ronald Frankl von Lasky, Ganzger & Partner:

„Das Thema Tokenisierung eröffnet für Unternehmer völlig neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und der Finanzierung“, sagt Ronald Frankl. „Man kann das das Thema Tokenisierung ruhig als eine Art Crowdfunding 2.0 betrachtet“. Doch nicht nur für Unternehmer bietet es Vorteile: „Auf der anderer Seite erschließt es für Kleininvestoren eine völlig neue Assetklasse. Bis jetzt ist Kleininvestoren das Investment in Immobilienprojekte verschlossen geblieben.“ Da durch die Tokenisierung Assets aber in kleine Teile aufgestückelt werden können, seien solche Investments noch auch für Kleinanleger möglich. „Sowohl für Unternehmer als auch für Investoren kann ein großer Vorteil da sein durch Tokenisierung“, schlussfolgert der Rechtsanwalt.

Startup-Pitches unter anderem von Brickwise

Zu den Startups, die bei Blockchain Real auftreten, werden zählt etwa Brickwise. Das Grazer Unternehmen bringt interessierte Investoren und Immobilienverkäufer auf einem Marktplatz zusammen und ermöglicht ihnen den Handel tokenisierter Immobilienanteile. Für Startups sind 3-minütige Pitches im Programm vorgesehen. Zusätzlich wird Michael Murg von Brickwise in einer Breakout-Session darüber sprechen, wie einfach Immobilienhandel mittlerweile geworden ist.

Regulatorische Perspektive durch FMA

Auch regulatorische Themen werden eine große Rolle spielen. Bibiane Kaufmann von der Finanzmarktaufsicht (FMA) wird ein Update aus der Perspektive der Behörde liefern und darstellen, welche aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene wie auch in Österreich in Zukunft relevant werden. Der Rechtsanwalt Thomas Nägele von Nägele Attorneys wiederum wird einen Blick auf das Blockchain-Gesetz in Liechtenstein werfen und darstellen, warum es zur Schaffung von Rechtssicherheit und Vertrauen in die Token-Ökonomie beiträgt.

Dies waren aber nur einige Beispiele – das Programm der Blockchain Real umfasst zahlreiche weitere Punkte:

Die Blockchain Real findet am Donnerstag, den 24. Juni 2021, von 9.00 bis 17.00 als Online-Veranstaltung statt. Alle Brutkasten-Leser erhalten 10% Rabatt mit dem Code: BC21BRUD14
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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