19.10.2018

EnliteAI bringt deutlich erweiterte Blockchain Landscape Austria 2.0

Nach Version 1.0 Anfang diesen Jahres brachte EnliteAI nun eine aktualisierte, deutlich umfangreichere Blockchain Landscape Austria 2.0.
/artikel/blockchain-landscape-austria-2-0
Blockchain Landscape Austria 2.0 - EnliteAI CryptoRobby
(c) EnliteAI

Es war im Jänner diesen Jahres, mitten im Krypto-Hype, als sich das Wiener AI-Startup EnliteAI nach seiner AI Landscape Austria in Zusammenarbeit mit Robert Schwertner („CryptoRobby“) auch an das Thema Blockchain heranwagte. Der Hype ging zu Ende, das österreichische Blockchain-Ecosystem wuchs trotzdem ordentlich weiter. Nun brachte EnliteAI die Blockchain Landscape Austria 2.0. Zahlreiche weitere Player finden sich in der Version 2.0 der Grafik. Und das Startup lieferte die inzwischen gewohnte Analyse mit Key Findings dazu.

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Blockchain Landscape Austria 2.0 - EnliteAI CryptoRobby
(c) EnliteAI

Key Findings der Blockchain Landscape Austria 2.0

  • Die Anzahl und das Volumen von ICOs verringerte sich in den zehn Monaten seit Version 1.0 deutlich. Vor allem Utility Token seien unter Druck gekommen.
  • Die institutionelle Organisation Austrian Standards sei sehr aktiv bei der Definition von Normen im Blockchain-Bereich für Österreich und auf EU-Ebene.
  • aws nahm sich des Themas an und startete eine spezifischen Call.
  • Die Tageszeitung DerStandard startete einen eigenen Krypto-Blog. Viel einschlägigen Content fände man auch beim brutkasten und bei Trending Topics.
  • Vier neue Startups, vier neue Software-Entwickler-Unternehmen und fünf weitere Beratungsunternehmen starteten Blockchain-Aktivitäten und wurden in die Liste aufgenommen.
  • Unterstützung auf institutioneller Ebene, vor allem wenn es um die Finanzierung von Blockchain-Aktivitäten geht, gebe es praktisch gar nicht.

Kommen und Gehen

Glücklicherweise gebe es eine Menge sehr aktive Personen im Feld, die Accelerators und Inkubatoren im gesamten Land betreiben, schreibt EnliteAI. Generell erwarten EnliteAI und CryptoRobby für 2019 eine weitere Konsolidierung. Einige Startups und Projekte dürften wieder verschwinden. Dafür werden sich weitere große Unternehmen des Themas annehmen.

⇒ Die Landscape auf der Page von EnliteAI

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Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 17. Juli 2018

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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