09.10.2017

Neue Förderung für Blockchain-Innovationen

Für die Forschung an und die Entwicklung von Innovationen mit Blockchain-Technologie sind nun Förderungen möglich. Insgesamt stehen für den Bereich Smart und Digital Services bei der FFG 8 Millionen Euro zur Verfügung.
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Seit Oktober 2017 wird im Rahmen der Smart and Digital Services Initiative der neue, zusätzliche Schwerpunkt Blockchain gesetzt. Die Forschung an und die Entwicklung von Dienstleistungsinnovationen mit Blockchain-Verfahren ist – unabhängig von Themenfeldern – im Rahmen der Initiative förderbar. Ermöglicht wird dies im Rahmen der Smart and Digital Services – Initiative (SDS-I), einer Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) zur Förderung von Service-Projekten mit F&E-Charakter mit zusätzlichen Budgetmitteln, und wird von der FFG abgewickelt.

+++ Wirtschaftsministerium: „9 Punkte Plan” für die Blockchain +++

Förderstelle richtet sich auch gezielt an Startups

Ausschlaggebend für die Förderwürdigkeit eines Projekts ist der Forschungscharakter (technologisch oder auch nicht-technologisch), der von der FFG beurteilt wird. Zielgruppe der Initiative sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen und Startups. Zudem können rund um den weiteren Schwerpunkt Industrie 4.0 sowohl produzierende Betriebe, als auch Dienstleister (Logistikbetriebe, Software-Entwicklungshäuser, Recyclingunternehmen, Ingenieurbüros etc.) einreichen, welche im Kontext Industrie 4.0 innovative Services mit F&E-Charakter entwickeln.

Redaktionstipps

Schwerpunkt Blockchain

Das „World Economic Forum“ prognostizierte, dass bereits im Jahr 2025 insgesamt zehn Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts mit Hilfe von Blockchain entstehen wird. Die Blockchain-Technologie nimmt derzeit schon Einfluss auf zukunftsweisende Entwicklungen in der Finanz- und Versicherungswelt, in der Verwaltung und im Energiebereich. Das zur Basis liegende Verfahren ermöglicht es, in allen Anwendungsbereichen sicher und transparent Daten zu verwalten und Werte auszutauschen – dezentral und ohne „Mittelsmänner“. Die Förderung der FFG erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen (für Startup-Unternehmen mit Aufstockung auf 70 Prozent mit Darlehen). Die Einreichung ist laufend und bis 31.Dezember 2018 möglich.

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Reploid will bis Jahresende bis zu 30 Mio. Euro über Wandelschuldverschreibung aufnehmen

Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid will Kapital aufnehmen, das kommendes Jahr mit Discount in Aktien umgewandelt werden soll. Das Angebot richtet sich an einen geschlossenen Kreis, die Zeichnung ist ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich.
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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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