20.04.2021

Blobber: „2Min2Mio“-Teilnehmer war bereits 2016 insolvent

Thomas Pasemann möchte mit seinem neuartigen Fahrradsattel Blobber für Entspannung bei Rücken und Gesäß sorgen, sowie eine frühzeitige Ermüdung verhindern. Damit startet der Gründer nach einem Konkurs vor wenigen Jahren wieder durch.
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Blobber
(c) Blobber - Der neuartige Sattel von Blobber soll Ermüdungserscheinungen von Radlern entgegentreten.

Viele Radler kennen das Problem: Je länger eine Strecke, desto schmerzhafter das Gesäß. Der Blobber von Thomas Pasemann möchte hier für Entlastung sorgen. Sein Sitz gilt als der erste Luftsattel mit Doppelkammersystem und einem integrierten 3D Druck-Dämpfungselement, welches für eine gleichmäßige und rasche Verteilung der Luft sorgen und dadurch die natürliche Pendelbewegung beim Radfahren unterstützen soll.

Kompensation von symmetrischen Abweichungen

Der Sitz verdrängt verzögerungsfrei die Luft und ermöglicht damit ein dynamisches Sitzen und eine ständig wechselnde und variable Sitzposition. Er ist flexibel und kompensiert symmetrische Abweichungen des Skelettsystems, etwa Beinlängendifferenzen. Und soll auch garantieren, dass die Sitzknochen vollständig aufliegen.

Blobber besteht aus zwei Komponenten: einem Hardpad, das wie ein herkömmlicher Sattel auf allen gängigen Sattelstützen montiert werden kann, sowie einem Kernmodul, dessen Doppelkammer über konventionelle Fahrradventile mit Luft befüllt wird und auf dem Hardpad auf- und abgesetzt werden kann.

Zweite Chance für Blobber-Gründer

Mit diesem Projekt versucht der Founder zum zweiten Mal sein Glück als Unternehmer. Bereits 2007 hatte Pasemann die Catering-Firma „Feed Your Soul“ gegründet. Dabei ging es um gesundes und biologisches Essen in der Steiermark in Form von Betriebskantinen und Schulbuffets. Der Gründer setzte dabei auf Bio-Snacks, Bio-Menüs und Getränke-Automaten. Allerdings musste das bis dato 30-Mitarbeiter-starke Unternehmen 2016 Konkurs anmelden. Drei Jahre später im November wurde entschieden, dass das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird.

Heute will er mit dem Motto „No Pain. Just Gain“ und als ehemaliger Triathlet das Radfahren entspannter machen. Durch die Bewegung des Beckens in horizontaler Ebene fände mit Blobber eine deutliche Entlastung des Körperapparats ab, was besonders Ganzjahresradlern zugutekommen würde, so der Gründer. Insbesondere die Aushebung des Keilhebels würde da mitspielen.

Blobber-Montage

Pasemann stellt seinen Blobber heute Abend bei „2 Minuten 2 Millionen“ vor und hofft auf ein Investment, um weiterzuwachsen. Weiters dabei: Cashy, Die Boys und Marie, Clever Edge und Fly Smash.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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