03.06.2020

Blitz: Das Startup, bei dem man E-Roller als Firmenfahrzeug-Abo mietet

Das Startup Blitz bietet Unternehmen E-Roller auf Abo-Basis an. Dadurch werden die Mitarbeiter nicht bloß mobiler, es werden auch die lokalen Emissionen reduziert.
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Blitz Scooter
(c) Blitz Scooter

Der Frühling ist da, der Corona-Lockdown nähert sich schrittweise dem Ende – und schon bevölkern wieder die Elektro-Roller von Anbietern wie Lime, Bird und Tier die Straßen. Und was sich in den vergangenen Jahren vor allem bei Privatpersonen steigender Beliebtheit erfreute, das bietet das Mobility-Startup Blitz nun auch für Firmenkunden. Hier können Unternehmen die E-Scooter auf Abo-Basis mieten und in ihren Fuhrpark integrieren. So sollen Mitarbeiter ebenso wie Kunden die letzte Meile bewältigen.

Storyclash-Daten zeigten Potenzial für Blitz-Gründung

Die Gründungsidee entstand im Gespräch zwischen Mathias Fink, Andreas Gutzelnig und Richard Greslehner Anfang vergangenen Jahres. Denn noch bevor der Scooter-Trend Österreich und die EU erreichte, war aus den Insights der von Gutzelnig  gegründeten Social-Media-Monitoring-Lösung Storyclash erkennbar, dass der durch Elektroscooter neu geschaffene Markt der Mikro-Mobilität spannende Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle bot.

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Storyclash hatte zu dem Zeitpunkt bereits Elektroscooter für seine Mitarbeiter gekauft, die dieses neue Angebot sehr schätzten. Allerdings traten immer wieder Defekte oder Störungen auf, sodass die Geräte bereits nach einigen Wochen nicht mehr einsatzbereit waren. „Das war der entscheidende Punkt zur Entwicklung unseres Geschäftsmodelles als Mobilitätsservice für Firmen und Storyclash der erste Kunde“, sagt Fink: „Die Vermietung der Geräte, Service, Reparaturen sowie Branding der Scooter im Firmendesign ist im Blitz-Abo enthalten. Unternehmen mieten damit ein sorgenfreies, innovatives Mobilitätsservice und erhalten einen genialen Mitarbeiter-Benefit.“

Fink ist nun Gründer und CEO von Blitz, Gutzelnig und Greslehner begleiten das Projekt als Advisors. Wie bei Storyclash ist auch bei Blitz der CDA-Verlag als Company-Builder und Inkubator aktiv. „Das Sales-Team des CDA-Verlags hilft zum Beispiel mit, die Lösung zu vertreiben“, sagt Fink: „Im Laufe dieses Jahres wird die Ausgründung in eine GmbH vorgenommen und das Team aufgestockt.“

Image-Video: Blitz-Scooter im Einstaz

Kosten und Nutzen der Blitz Scooter

Der Preis des Scooter-Abos beläuft sich laut Website des Startups auf 50 Euro pro Monat und Scooter (exkl. MwSt., bei jährlicher Zahlung), darin enthalten sind zum Beispiel die kostenlose Lieferung und Einschulung vor Ort, Versicherungsschutz durch allgemeine Unternehmens- und Privathaftpflichtversicherung, ein garantierter Tausch bei Defekt innerhalb von 5 Werktagen und – ab zehn Scootern – ein kostenloses Branding im Firmendesign.

Denn neben dem Aspekt der Mobilität können die Blitz-Scooter einen zusätzlichen Marketing-Nutzen bringen, wenn sie mit einem entsprechenden Branding versehen sind.  Ein weiterer Vorteil ist der buchhalterische: Durch die unbegrenzte Nutzung entstehen planbare Fixkosten, die steuerlich einfach abgewickelt werden können. Und schließlich ist da noch der ökologische Aspekt: Im Vergleich zu vielen anderen Verkehrsmitteln verursacht der E-Scooter keine lokalen Emissionen.

Die Reichweite eines Blitz-Scooters beträgt laut Website des Startups 30 Kilometer, die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Die Roller sind zusammenklappbar und mit LED-Scheinwerfern ausgestattet. Neben Unternehmen als Fortbewegungsmittel für Kunden und Mitarbeiter könnten zum Beispiel auch Hotels die Roller nutzen, um Gästen zusätzlichen Komfort zu bieten, und Werkstätten könnten eine unkomplizierte Alternative zum Leihwagen bieten.

Die ersten Kunden der Blitz Scooter

Blitz startet offiziell im Juni 2020, konnte aber bereits fünf Early-Adopter Kunden – Storyclash, Greiner, MIC, Karriere.at, DS Automotion – mit insgesamt 50 Scootern für sich gewinnen. „Der ‚proof of concept‘ für das Geschäftsmodell ist erbracht“, sagt Fink: „Derzeit liegt der Fokus auf Wachstum und Expansion in Österreich. Wir sind auf der Suche nach einem Co-Founder sowie Sales und Business Development Mitarbeitern, um Teams für Verkauf und Service in den einzelnen Landeshauptstädten aufzubauen.“ Das Ziel ist ein sechsstelliger Jahresumsatz bis zum Ende des Jahres. Der Rollout für den DACH-Raum ist für das zweite Quartal 2021 geplant.

==> zur Website des Startups

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Blitz: Das Startup, bei dem man E-Roller als Firmenfahrzeug-Abo mietet

  • Der Frühling ist da, der Corona-Lockdown nähert sich schrittweise dem Ende – und schon bevölkern wieder die Elektro-Roller von Anbietern wie Lime, Bird und Tier die Straßen.
  • Und was sich in den vergangenen Jahren vor allem bei Privatpersonen steigender Beliebtheit erfreute, das bietet das Mobility-Startup Blitz nun auch für Firmenkunden.
  • Hier können Unternehmen die E-Scooter auf Abo-Basis mieten und in ihren Fuhrpark integrieren.
  • So sollen Mitarbeiter ebenso wie Kunden die letzte Meile bewältigen.
  • Die Reichweite eines Blitz-Scooters beträgt laut Website des Startups 30 Kilometer, die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h.
  • Blitz startet offiziell im Juni 2020, konnte aber bereits fünf Early-Adopter Kunden – Greiner, MIC, Karriere.at, DS Automotion – mit insgesamt 50 Scootern für sich gewinnen.

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