24.04.2025
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„Blick über den Fahrbahnrand“: Asfinag sucht Ideen, um „blinde Flecken sichtbar zu machen“

In der Asfinag Challenge sind Startups und andere aufgerufen, Ideen für den Autobahnbetreiber einzubringen - auch und vor allem solche, die nicht auf der Hand liegen. Mit der Open Innovation Safari werden diese bei einem durchaus unkonventionellen Event präsentiert.
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Die Asfinag sucht Ideen für Autobahnen und Rastplätze, die nicht sofort auf der Hand liegen | (c) Asfinag
Die Asfinag sucht Ideen für Autobahnen und Rastplätze, die nicht sofort auf der Hand liegen | (c) Asfinag

Photovoltaik- und kleine Windkraft-Anlagen entlang der Autobahn – was man heute immer häufiger sieht, war vor einigen Jahren einmal eine Idee, die nicht gleich auf der Hand lag, als es um das Thema Innovation auf der Autobahn ging. Thomas Greiner, Innnovationsverantwortlicher beim Autobahnbetreiber Asfinag, bezeichnet solche Ideen als „unknown unknowns“ – man weiß vorher noch nicht einmal, dass man nichts davon weiß.

„Unbekannte Ideen sichtbar machen“ mit Open Innovation

Und wie kommt man dann auf diese Lösungen? Das Zauberwort heißt Open Innovation. Gerade jene innovativen Ideen, die über das Daily Business hinausgehen, kommen oft von außen. Greiner nennt das für die Asfinag den „Blick über den Fahrbahnrand“. Man wolle „unbekannte Ideen sichtbar machen“ – sowohl für das Asfinag-Management als auch für Stakeholder.

Asfinag Challenge unter anderem für Startups

Konkret macht der Autobahnbetreiber das aktuell mit der Asfinag Challenge, deren Bewerbungsphase noch bis 28. April läuft. Dabei sind unter anderem Startups, aber auch andere Unternehmen, und Einzelpersonen wie Studierende oder HTL-Schüler:innen aufgerufen, ihre Ideen einzubringen. „Die Asfinag Challenge zielt darauf ab, kreative und praxisnahe Lösungen zu finden, die unsere blinden Flecken sichtbar machen und unsere Infrastruktur verbessern und gleichzeitig neue Technologien und Ansätze integrieren“, erklärt Asfinag-Vorstand Hartwig Hufnagl.

Mit der externen Expertise durch Open Innovation wolle man nicht nur Lösungen für aktuelle, sondern auch für zukünftige Herausforderungen finden, so Hufnagl. Profitieren sollen natürlich auch die Ideengeber, erläutert Thomas Greiner: „Die Teilnahme an der Asfinag Challenge bietet die Möglichkeit, innovative Ideen zu präsentieren, wertvolle Kontakte zu knüpfen und potenziell zur Verbesserung unserer Mobilitätsinfrastruktur beizutragen.“

Open Innovation Safari: Event ohne Keynotes und Panels

Präsentiert werden die überzeugendsten Ideen, die zuvor von einer Jury aus externen Expert:innen und dem Asfinag-Management ausgewählt werden, dann bei der Open Innovation Safari am 21. Mai. Das Event in der Autobahnmeisterei Kaisermühlen ist durchaus unkonventionell: Es kommt ohne Keynotes und Panels aus. Die Siegerprojekte der Asfinag Challenge sowie jene aus einer parallel laufenden internen Innovations-Challenge werden nicht nur auf der Bühne vorgestellt, sondern können sich auch mit einem Stand im Rahmen der „Safari“ zeigen.

Greiner gibt das Motto aus: „Don’t talk, just act! Wir wollen den Fokus auf direkte Interaktion und praktische Workshops legen, die den Austausch von Ideen und die Entwicklung von Lösungen fördern.“ Man öffne mit der Open Innovation Safari eine Autobahnmeisterei für die Innovationswelt und schaffe die Möglichkeit zur Vernetzung mit führenden Expert:innen und Innovator:innen.

Networking, Einblicke und drei Challenges

Mit Programmpunkten wie einem Networking-Breakfast, einer „Highway Heroes Backstage Tour“, geführten Safari-Touren und Workshops liegt der Fokus der Open Innovation Safari klar auf Interaktion. So wird es im Zuge des Events unter anderem auch drei Challenges geben, an denen alle Besucher:innen teilnehmen können und Preise wie eine Tour zu den Asfinag-Lost-Places oder eine Fahrt im Schneepflug gewinnen können. Greiner resümiert: „Dieser Tag soll eine Grundlage für die Identifizierung von Lösungen bilden, die die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur gestalten. Und jeder der hier dabei ist, ist Teil dieser Lösung.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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