29.09.2016

Die Blaue Sau: Zweiter Versuch nach fast 20 Jahren

Getränke-Startup einmal anders: Vor fast 20 Jahren verschwand der Energydrink Die Blaue Sau von der Bildfläche. Seit eineinhalb Jahren versucht Michael Lackner das blaue Getränk wieder auf dem Markt zu etablieren. Dem Brutkasten erzählte er, wie es dazu kam.
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(c) Die Blaue Sau

Nur wenige unter 30-jährige können sich wohl aktiv an diesen Energydrink erinnern, der vor rund 20 Jahren gegen Red Bull antrat: Mitten während des großen Energydrink-Hypes brachte TV-Moderator Dominic Heinzl gemeinsam mit seinem Bruder Michael 1995 Die Blaue Sau auf den Markt. Das nach Bubblegum schmeckende Getränk, das die Zunge blau färbt, wurde mit umfangreichen Werbekampagnen promotet und sorgte allein schon mit seinem Namen für Aufsehen. Und es lief zunächst nicht schlecht: Es gab eine treue Fan-Gemeinde und der Einstieg in andere europäische Märkte, etwa in Deutschland, gelang schnell.

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Schadhafte Dosen führen zur Katastrophe

Doch 1998 kam es zur wirtschaftlichen Katastrophe. Schadhafte Dosen verfälschten den Geschmack des Getränks und sonderten schädliche Stoffe ab. Es musste daraufhin komplett aus dem Handel genommen werden. Das und der damit verbundene Imageschaden trieben die Firma der Heinzl-Brüder in den Konkurs. Die ebenfalls österreichische Firma Indrinks übernahm damals die Markenrechte und versuchte die Marke weiterzuführen – vergeblich. Sie kam nicht mehr an ihre alte Größe heran und wurde wenig später eingestellt. Ein weiterer Launchversuch, 2002 in den USA unter dem Namen Blue Ox, wurde erfolgreich vom Konkurrenten Red Bull als Plagiat geltend gemacht. 2005 wurde der Drink auch dort wieder vom Markt genommen. Damit endete die Geschichte der Blauen Sau erst einmal. Bis Anfang 2015.

„Es sind genau Leute in meinem Alter, die Die Blaue Sau damals geliebt haben und sie gerne wieder haben wollten“

„Was ist eigentlich daraus geworden?“

(c) Die Blaue Sau: Founder Michael Lackner (Mitte)
(c) Die Blaue Sau: Founder Michael Lackner (Mitte)

Der 29-jährige Michael Lackner sah damals auf einer Gastro-Messe in Salzburg einen Stand des ebenfalls 1995 auf den Markt gebrachten Energydrinks Dark Dog. „Ich habe mich gewundert, dass es die noch immer gibt. Da musste ich an Die Blaue Sau denken und habe mich gefragt, was eigentlich daraus geworden ist“, erzählt er. Er hatte den Drink noch aus seiner Kindheit in Erinnerung, als sein Vater ihn in seinem Lokal im 6. Bezirk in Wien verkaufte. Er begann zu recherchieren und merkte schnell, dass er nicht der einzige war, der das Getränk vermisste. „Es sind genau Leute in meinem Alter, die Die Blaue Sau damals geliebt haben und sie gerne wieder haben wollten“, erklärt Lackner.

Mit dem Verteibspartner zu Nah & Frisch und Tankstellen

Er recherchierte weiter und stieß auf die Firma Indrinks, die nach wie vor die Markenrechte hat. Er besorgte sich von ihnen eine Lizenz und legte los. Schon davor hatte er es mit einer anderen Limonade versucht, doch darüber will er nicht weiter ins Detail gehen, will nicht einmal den Namen verraten. „Jetzt fahre ich jeden Tag quer durch Österreich und verbreite Die Blaue Sau“, erzählt Lackner. Und er kann bereits einige Erfolge verbuchen. So konnte er etwa den Großzulieferer Eurogast Kienast als Vertriebspartner gewinnen. Auf diesem Weg gelangt das Getränk etwa in Nah&Frisch-Märkte in ganz Ostösterreich. Auch Tankstellen der Doppler-Gruppe, darunter einige in Wien, werden bereits von ihm beliefert.

Die entscheidende Frage: Wo gibt’s das zu kaufen?

Und tatsächlich ist die Frage, wo sein Drink überhaupt erhältlich ist, für jene, die sich zum Geschmack der Jugend zurücksehnen, die entscheidende. Daher hat Lackner eine Google-Maps-Karte mit allen Standorten erstellt.“Die stimmen zu 99 Prozent. Aber ich habe keinen Logistiker. da ist es schwer, das komplett unter Kontrolle zu halten“, erzählt er. Ansonsten kommt seine Website, wie auch die Dose selbst im Retro-Design – nicht im besten Sinne des Wortes – daher. Doch das ist wohl verzeihlich, ist Lackner doch ein Einzelunternehmer im wahrsten Sinne des Wortes und macht wirklich fast alles selbst.

Das sind die Standorte, an denen Die Blaue Sau erhältlich ist:

„Das ist einfach eine Marke. das heißt halt so.“

Retro-Design – ganz so wie damals

Tatsächlich unterscheidet sich das Aussehen der Dose übrigens kaum von jenem Ende der 1990er-Jahre. „Ich habe nur die eine oder andere Kleinigkeit geändert. Für ein paar Sachen gibt es jetzt andere Bestimmungen“, sagt Lackner. Schließlich soll es ja ganz so sein wie damals. Das Ziel ist jetzt erstmals, dass Die Blaue Sau flächendeckend in Österreich erhältlich ist. Dann sollen auch andere europäische Märkte (wieder) erobert werden. Den Namen sieht Lackner da nicht als Hindernis: „Das ist einfach eine Marke. das heißt halt so.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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