07.11.2023

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

Blankmile will mit seiner Anwendung die Ferndiagnose im Service- und Handwerksbereich für beide Seiten einfach und praktikabel machen. Unterstützt wird das Startup dabei vom oberösterreichischen Inkubator tech2b.
/artikel/blankmile-ooe-startup-erspart-service-technikerinnen-70-km-anfahrt-pro-auftrag
Die blankmile-Gründer (vlnr.) Dominik Reichinger, Andreas Holzapfel und Martin Schneglberger | (c) blankmile
Die blankmile-Gründer (vlnr.) Dominik Reichinger, Andreas Holzapfel und Martin Schneglberger | (c) blankmile
sponsored

Fast jeder hat es wohl schon erlebt: Oftmals reisen Service-Techniker:innen oder Handwerker:innen an, nur um festzustellen, dass sie für das Problem mit anderem Werkzeug bzw. den richtigen Ersatzteilen ein weiteres Mal kommen müssen. Das ist zeitaufwändig für die Betriebe und damit auch kostspielig für die Kund:innen, die für den Diagnose-Einsatz Arbeitsstunden und Weggeld zahlen müssen. Hier setzt das oberösterreichische Startup blankmile an – und wird dabei durch den oberösterreichischen Inkubator tech2b unterstützt.

„So barrierefrei und niederschwellig wie möglich“

„Die Frage war: Wie können Expert:innen ein Problem auch aus der Ferne sofort erkennen? Wir wollen das so barrierefrei und niederschwellig wie möglich lösen“, erklärt blankmile-Co-Founder und CEO Martin Schneglberger im Gespräch mit dem brutkasten. Kund:innen müssen, für die Ferndiagnose – etwa auch bei Reklamationen – nur ihre Handynummer bereitstellen. Der/die Handwerker:in gibt diese in der Anwendung ein. Der/die Kund:in bekommt eine SMS mit einem Link und wird direkt verbunden.

Über blankmile direkt im multifunktionalen Video-Call

Damit startet ein multifunktionaler Video-Call zwischen Expert:in und Kund:in. „Die Expert:innen können die Kund:innen anleiten, wo sie die Smartphone-Kamera genau hinhalten sollen. Beide Seiten können zur Erleichterung direkt im Bild Markierungen machen. Dann können Fotos oder Videos gemacht werden, was etwa auch für akustische Diagnosen sehr nützlich ist“, so der blankmile-Gründer. Zudem können während des Vorgangs Notizen gemacht werden. Am Ende erfolgt die Ausgabe als pdf, die etwa auch einem Kostenvoranschlag beigelegt werden kann.

(c) blankmile

Keine zusätzliche Hardware nötig

„Uns war es wichtig, Geräte zu nutzen, die jeder bereits hat. Weder die Firma, noch die Kund:innen brauchen irgendeine zusätzlich Hardware. Die Betriebe brauchen auch keine IT-Abteilung, die ihnen die Anwendung einrichtet. Sie bekommen eine pdf von uns und können gleich starten“, sagt Schneglberger und spielt damit auch auf andere Ferndiagnose-Lösungen an, bei denen etwa Datenbrillen zum Einsatz kommen.

Durchschnittlich 70 km Wegersparnis pro Auftrag via blankmile

Und nicht nur da spare die Nutzung Geld – auch und vor allem bei den oben erwähnten Wegzeiten. „Wir tracken bei unseren Pilotkunden den gesparten Weg pro Call. Im Durchschnitt sind es 70 Kilometer. Das entspricht etwa 25 Kilogramm CO2„, sagt der Gründer. Das habe natürlich auch damit zu tun, dass man aktuell mit Betrieben im ländlichen Raum zusammenarbeite, doch auch in Städten sei die Anfahrt nicht zu unterschätzen. In anderen Unternehmen würde man sich mit der „Last Mile“ beschäftigen. Diese falle mit der Lösung in sehr vielen Fällen weg – es sei eben die „blankmile“.

„Bei uns spart man Kosten, indem man es nachhaltig macht“

„Das ist wirtschaftlich gelebte Nachhaltigkeit. Oft muss man sich entscheiden, ob man es billig oder nachhaltig haben will. Bei uns spart man Kosten, indem man es nachhaltig macht“, so Schneglberger. Damit gewann blankmile kürzlich auch den Nachhaltigkeitspreis der Gemeinwohl-Ökonomie Landshut. „Die Jury bestand aus Leuten aus der Wirtschaft, die teilweise selbst das Problem von zu vielen Leerfahrten haben. Sie haben uns weiter in dem bestätigt, was wir tun“, sagt der Gründer.

Gründer-Trio machte HTL und FH gemeinsam

Der Name des Unternehmens hinter blankmile, der MAD Tech Gmbh, geht übrigens auf die Initialen der Vornamen der drei Gründer Martin Schneglberger, Andreas Holzapfel und Dominik Reichinger zurück. Ganz unbeabsichtigt ist die Zweideutigkeit aber nicht. „Wir machen verrückte Technik, statt Technik, die verrückt macht“, scherzt der CEO. Kennenglernt hat sich das Trio bereits auf der HTL in Braunau. Enger zusammengearbeitet habe man dann aber erst in der gemeinsamen Zeit an der FH Hagenberg, erzählt Schneglberger.

blankmile: Von der Masterarbeit zum Vollzeit-Job für drei Gründer

Dort ist auch die Idee zu blankmile entstanden – und wurde zur Masterarbeit des Gründers. „Das Thema hat mir keine Ruhe gelassen und die beiden haben mich unterstützt. Irgendwann waren wir an dem Punkt, an dem wir gemerkt haben: Wir müssen das alle drei Vollzeit machen, damit es funktioniert“, so der CEO.

tech2b wurde zum Gamechanger im Aufbau

Blankmile wurde mit seinem Forschungsprojekt ins FFG-Basisprogramm aufgenommen. Zum Gamechanger im Aufbau wurde dann der oberösterreichische Inkubator tech2b. „Wir haben uns damals beim Edison-Ideenwettbewerb von tech2b beworben und haben den dritten Platz in der Kategorie Innovation geholt. Damit war für uns klar, dass auch Expert:innen von außen unser Konzept spannend finden. Das war eine entscheidende Bestätigung“, erzählt Schneglberger.

„Profitieren vor allem von den Mentor:innen und vom Netzwerk, das tech2b uns bietet“

Seitdem ging die Reise mit tech2b weiter. Das Startup wurde ins Inkubationsprogramm aufgenommen. „Neben dem fachlichen Input in allen Bereichen des Unternehmensaufbaus profitieren wir vor allem von den Mentor:innen und vom Netzwerk, das tech2b uns bietet“, sagt Schneglberger. „Das sind Leute, die teilweise selber gegründet haben und viel Erfahrung mitbringen. Sie begleiten uns und ihre Meinung und Hilfe ist uns sehr wichtig“.

Learning 1: Nicht zu perfektionistisch werden

Und was waren bisher die wichtigsten Learnings im Aufbau von blankmile? „Erstens, dass man nicht zu perfektionistisch werden darf“, sagt Schneglberger. „Man hat eine Vision im Kopf, die man mit extrem viel Leidenschaft verfolgt. Aber eigentlich hat man auf dem Weg schon ein richtig gutes Produkt, mit dem man arbeiten kann, auch wenn die Zehn-Jahres-Vision noch nicht erfüllt ist“.

Learning 2: Schnell Meinungen vom Markt einholen

Das bringe ihn zum zweiten großen Learning, sagt der Gründer: „Man muss sich schnell Meinungen vom Markt einholen – hier hat uns tech2b extrem unterstützt. Man muss aber aufpassen, sich nicht von jedem Input gleich den kompletten Plan über den Haufen werfen zu lassen“. Denn jeder Kunde habe unterschiedliche Bedürfnisse, man könne aber nicht für jeden ein eigenes Feature bauen, sondern müsse auf das fokussieren, was alle gemeinsam haben.

Learning 3: Resilienz und emotionale Beständigkeit bilden

Was zum dritten großen Learning führt: „Man darf sich von positivem und negativem Feedback nicht so hin- und herreißen lassen. In manchen Wochen geht vieles gut, in anderen vieles schlecht. Man soll Erfolge feiern, aber sich nicht bei drei guten Mails gleich wie der König der Welt fühlen. Und auch nicht bei drei Absagen gleich depressiv werden“. Es gelte eben, Resilienz und emotionale Beständigkeit zu bilden.

tech2b bietet Beratung und Förderung für GreenTechs

Der Inkubator fördert Startups und Gründungsvorhaben mit direktem oder indirektem Beitrag für Umwelt- und Klimaziele am Standort Oberösterreich. Gefördert werden in erster Linie ökologisch-, ökonomisch- und sozial-nachhaltige Geschäftsmodelle. Das Förderprogramm umfasst interne Coachings, Fortbildungen zu den Themen Sustainable Vision, Mission und Business Modelling sowie Infrastruktur (Büro & Ausstattung). Je nach Gründungsstatus erhalten die besten Nachhaltigkeitsprojekte zusätzlich finanzielle Zuschüsse im Wert von 1.000 bis 10.000 Euro.

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

blankmile: OÖ-Startup erspart Service-Techniker:innen 70 km Anfahrt pro Auftrag