18.04.2019

Blackview Max 1: Smartphone mit eingebautem Beamer

Der Smartphone-Hersteller Blackview hat mit dem Blackview Max 1 ein Smartphone auf den Markt geworfen, dass sich durch eine Funtkion von der Konkurrenz besonders abhebt: einem integrierten Beamer.
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Blackview Max 1, Beamer,, Blackview
(c) Blackview - Beim Blackview Max 1 handelt es sich um ein Smartphone mit integriertem Beamer.

Blackview wurde im März 2013 in China von Serial-Entrepreneur David Xu gegründet. Auf sich aufmerksam gemacht hat das Unternehmen mit seinem Smartphone BV9600 Pro, das als „Indestructible phone“ gilt. Auf der Videoplattform Youtube hat sich dazu sogar ein kleiner Trend entwickelt, bei dem User das Mobiltelefon unter extremen Bedingungen testen. Sie frieren es ein, lassen es aus größer Höhe fallen, „ertränken“ es und jagen es mit kleinen Feuerwerkskörpern in die Luft. Es hält. Mit dem Blackview Max 1 möchte die Firma nun einen weiteren Schritt in Richtung Disruption setzen und jedes Zimmer per Beamer zu einem kleinen Vorführsaal verwandeln. Die Reaktionen auf das neueste Produkt sind grundlegend positiv, wobei es aber auch Kritik an der Leistung gibt.

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Fünf Stunden Wiedergabe

Zu den Daten: Das Blackview Max 1 läuft mit Android 8.1 Oreo und wiegt 216 Gramm. Es verfügt über einen internen Speicher von 64 Gigabyte (davon 53 GB frei), 6 GB RAM und einen 6 Zoll 18:9 Bildschirm. Die Kamera weist 16 Megapixel aus. Damit liegt das Smartphone verglichen mit anderen aktuellen Modellen im Durchschnitt. Die USP des Handys ist sein 720p-Projektor mit einer Helligkeit von 50 Lumen, inklusive fünfstündiger Wiedergabe bei vollem Akku. Das Bild kann auf einer Wand laut Hersteller bis zu einer Diagonale von 200 Zoll vergrößert werden.

Blackview Max 1, Beamer,, Blackview
(c) Blackview/Facebook – Laut Blackview vergrößere das Max 1 das projizierte Bild auf bis zu 200 Zoll.

Blackview Max 1: 19 statt 200 Zoll und nur in dunklen Räumen

Während dem Beamer in einem dunklen Raum und einer Projektions-Größe von rund 19 Zoll in Testberichten eine gute Performance attestiert wird, mehrt sich die Kritik jener, die im B2B-Bereich große Hoffnungen auf das Beamer-Handy gesetzt haben. Die Helligkeit in einem (sogar schwach) beleuchteten Raum und bei längerer Diagonale des Bildes sei zu gering, um damit wirklich große Präsentationen auszuführen. In einer Kritik ist etwa von einem „Taschenspielertrick“ die Rede, der Daheim oder auf Partys gut ankomme, aber für Business-Meetings nicht tauge. Andere wiederum sehen durchaus Potential im Entertainment-Bereich (Gaming, Filme ansehen und Videos herzeigen).

Man habe nämlich mit dem Blackview Max 1 – sofern man es schaffe, eine weiße Wand in einem dunklem Zimmer bereitzustellen – privat fast ein Kino-Erlebnis, wie es in anderen Kritiken heißt. Der User müsse nicht manuell fokussieren. Die intelligente Software führe automatisch Korrekturen bei Projektions-Fehlern durch. Mit dem Smartphone (mit einem Octa-Core MediaTek Helio P23 und einer CPU-Leistung von bis zu 2,3 GHz) wird ein Stativ und eine Fernbedienung mitgeliefert. Das Paket kostet rund 700 US-Dollar.

Promo-Video des Blackview Max 1


⇒ Zur Homepage des Smartphone-Herstellers

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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