17.11.2022

Black Friday: So kann man gegen Amazon und Co. mithalten

Black Friday wird hierzulande nicht bloß mit Online-Angeboten, Deals und Schnäppchen assoziiert - US-Gigant Amazon nimmt in den Köpfen der Käufer:innen ebenso einen Großteil ein, wenn es um Rabatte geht. Nachstehend folgen Tipps, um sich in der Masse der Online-Riesen zu behaupten.
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Black Friday, KMUs, Amazon, sich gegen Amazon wehren, Tipps für Black Friday, Wie Black Friday nutzen
(c) Stock.Adobe/master1305 - "Black Friday"-Tipps, um mit den Größen des e-Commerce mitzuhalten.

Der „Black Friday“ naht und ist in Österreich als Start der Weihnachtseinkäufe beliebter als in anderen Ländern. Dies fand die Offerista Group in ihrer Studie „Kaufverhalten zu Weihnachten im europäischen Vergleich“ heraus. Dabei wurde die Umfrage im Oktober 2022 in Bulgarien, Deutschland, Polen, Rumänien, Ungarn und Österreich durchgeführt.

Black Friday ein Weihnachtseinkaufs-Turbo

Unter den sechs befragten Ländern ist Österreich am Stockerlplatz. Elf Prozent der Österreicherinnen und Österreicher starten am schwarzen Freitag ihren Weihnachtseinkauf, gefolgt von Bulgarien mit 8,9 Prozent, Deutschland (7,2) und Rumänien (6,3). In Ungarn starten nur drei Prozent am Black Friday, während es in Polen gar nur 1,6 Prozent sind.

Eine Analyse der Plattform Picodi zeigt zudem, dass 2019 in Österreich, am Haupttag des Black Friday-Ausverkaufs, die Zahl der Transaktionen 1.223 Prozent über dem Jahresdurchschnitt lag. Am „Cyber Monday“ hingegen stieg die Aktivität der Einkäufer „nur“ um 153 Prozent über dem Jahresdurchschnitt.

Laut Handelsverband Österreich nutzen knapp 55 Prozent der „Black Friday“-Shopper ausschließlich das Internet für die Suche nach Angeboten, rund 41 Prozent planen zusätzlich einen Besuch in lokalen Geschäften und immerhin fünf Prozent wollen ganz klassisch shoppen gehen.

Amazon dominiert

DIe Platform remazing hat den Black Friday 2021 auf Amazon mithilfe ihres Tools Remdash analysiert. Die Auswertung erfolgte anhand von 21.000 Produkten aller Kategorien.

Die Ergebnisse zeigen, dass der US-Gigant bereits mit dem Start der „Early Black Friday“-Deals am 19.11. 2021 einen Umsatzzuwachs (im Vergleich zum Durschnitt) von 62 Prozent verzeichnen konnte. Der letztjährige „schwarze Freitag“ bildete mit einer Umsatzsteigerung um 138 Prozent den Höhepunkt der „Black Week“ für das US-Unternehmen.

Diese Erfahrungswerte lassen darauf schließen, dass sich auch heuer wieder ein Großteil der Black-Friday-Käufe online und auf Amazon abspielen wird.

Fünf Punkte im Kampf gegen Online-Riesen

Annett Polaszewski-Plath (Managing Director für DACH beim Finanzdienstleister Mollie) ist jedoch überzeugt, dass auch KMUs eine größere Rolle neben den dominierenden Größen im Online-Handel spielen können.

Die „Cyber-Week“ und der „Black Friday“ seien die idealen Schaufenster, um bestehende Kundinnen und Kunden zu (re)aktivtieren und neue zu generieren. Dafür müsse jedoch entlang der gesamten „Customer Journey“ maximal performt werden – insbesondere in einem von schlechtem Konsumklima geprägten Jahr.

Die Finanz-Expertin hat fünf Punkte ausgemacht, die nötig sind, um „den ungleichen Kampf“ gegen Online-Riesen aufzunehmen:

  • Eine dezidierte Wachstumsmentalität, um sich kontinuierlich zu optimieren und neue Trends rechtzeitig zu erkennen.
  • Die kommerzielle Infrastruktur muss robust sein und sich nahtlos in die Infrastruktur des Webshops einbinden lassen.
  • KMUs müssen die Daten zu ihrer Zielgruppe und ihren Käuferinnen und Käufern effizient auswerten, um ein personalisiertes E-Commerce-Erlebnis zu schaffen.
  • Reibungsloser Shopping-Prozess: Schnell skalieren lässt sich nur, wenn Ressourcenplanungssysteme, CRM-Software, Analysetools und Versandlösungen unkompliziert ineinandergreifen.
  • KMUs müssen sicherstellen, dass ihre Zahlungsmöglichkeiten alle von ihrem spezifischen lokalen Markt bevorzugten Anbieter umfassen.

Black Friday: Website-Performance

Auch das Wiener Logistik-Startup Logsta hat sich ebenfalls Gedanken zum „Black Friday“ gemacht und einen Ratgeber spezifisch für Online-Shops verfasst, der folgende Punkte und potentielle „pain points“ beinhaltet:

  • Check deine ganze Website gründlich durch und schau erstmal, was du hier technisch verbessern und welche Prozesse du optimieren kannst.
  • Wie ist die Ladezeit deiner Website, vor allem auf mobilen Geräten?
  • Ist dein Online-Shop übersichtlich aufgebaut? Gibt es eine Suchleiste? Werden die Produkte prominent präsentiert, die du am „schwarzen Freitag“ verkaufen willst? Schon einmal über eine eigene Kategorie nachgedacht?
  • Ist der Bestellvorgang transparent? Sprich: Ist auf einen Blick erkennbar, welche Bezahl- und Versandoptionen es gibt, wie lange der Versand zu Black Friday dauern wird und wie viel es kostet?
  • Gib deinen Kund:innen die Wahl. Achte unbedingt darauf, mehrere Bezahlvarianten und Bestelloptionen anzubieten und diese ganz klar zu kommunizieren. Je mehr du abdecken kannst, desto besser. Denn jede und jeder hat andere Vorstellungen und Wünsche, was Bestellungen angeht.

Verbotene Begriffe in Deutschland

Was das Marketing zu „Black Friday“ und „Cyber Monday“ betrifft, hat Österreich im Vergleich zu einem der europäischen Top-Zielmärkte, Deutschland, einen großen Vorteil.

Bei unserem Nachbarn sind beide Begriffe eingetragene Marken und dürfen ohne Genehmigung der „Black Friday GmbH“ mit genau dieser Wort-Kombination nicht beworben werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Deshalb gebe es, laut Logsta, auch viele Umschreibungen davon – wie „Black Week“, „Cyber Day“ oder „Black Sale“.

In Österreich hingegen darf man mit „Black Friday“ und „Cyber Monday“ werben. Das österreichische Patentamt hat das Ansuchen der Firma auf Eintragung einer internationalen Marke abgelehnt.

Logstas Marketing-Tipps für „Black Friday“

Auch hierbei hat das Logistik-Startup ein paar hilfreiche Tipps parat, um in der Masse der „Black Friday“-Anbieter aufzufallen:

  • Weniger ist mehr. Vor allem bei geringem Werbebudget solltest du dich auf eine handvoll Produkte konzentrieren, die du bewerben willst und nicht zu sehr streuen. Überleg dir, welche deiner Produkte am gefragtesten sind und kombiniere sie mit jenen, die dir eine gute Marge bescheren.
  • Werte dafür deine vergangenen „Black Friday“-Aktionstage aus und durchleuchte das Internet, was deine Konkurrenz plant. Das sind immer klare Indikatoren, in welche Richtung es gehen könnte.
  • Beschränke dich dabei auf ein paar Highlights und push diese Produkte auf all deinen Werbekanälen.
  • Überleg dir auch, ob du Produkte zu speziellen „Bundles“ kombinieren kannst. So bringst du deinen Kund:innen einen finanziellen Mehrwert und dir eine im Endeffekt bessere Marge.
  • Achte auch darauf, Kund:innen nicht mit zahlreichen Top-Angeboten zu überfordern, sodass es ihnen schwerfällt, sich zu entscheiden. Halte deinen „Black Friday“-Sale so einfach wie möglich.

E-Mail- und Social Media-Marketing für Black Friday

  • Nutze deine bestehenden E-Mail-Listen und bereite deine Kund:innen gerne mit einem speziellen Newsletter auf deine Angebote vor.
  • Nutze den „Black Friday“ 2022 dafür, ein E-Mail-System einzurichten und Kund:innen mit einem extra Rabatt zur Registrierung zum Newsletter zu bewegen. So füllst du deine E-Mail-Listen schon für nächstes Jahr vor.
  • Instagram, Facebook und Co. können sehr nützlich sein, um Werbung – ohne es zu übertreiben – zu schalten.
  • Schreib kurze Blogartikel zu „Black Friday“, richte eine eigene Unterseite für deinen Sale ein, platziere dort entsprechend viele Inhalte zum Thema und update den Online-Shop. Färbe dein Logo schwarz, wenn möglich, richte einen sichtbaren Countdown ein und mach deinen Kund:innen deutlich, dass dieser Tag etwas Besonderes ist – mit einmaligen Angeboten.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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