19.05.2021

Berliner Krypto-Fintech Bitwala heißt jetzt Nuri

Mit der Neuaufstellung will das in 32 europäischen Ländern aktive Krypto-Fintech ein breiteres Publikum ansprechen. Neue Produkte sollen ebenfalls folgen.
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Bitwala heißt jetzt Nuri
Bitwala heißt jetzt Nuri | Foto: Nuri

Das Berliner Krypto-Fintech Bitwala will ein breiteres Publikum ansprechen – und hat dafür seinen Namen geändert: Ab sofort heißt es Nuri. Im Zuge dessen wurden auch die Smartphone- und die Web-App des Unternehmens neu überarbeitet. Eine Erweiterung der Produktpalette soll folgen, was genau geplant ist, ließ das Fintech aber vorerst noch offen. Klar ist jedoch, dass man Personen über die klassische Krypto-Zielgruppe hinaus ansprechen möchte. Dementsprechend betont Nuri auch, dass es neben Investitionen in Kryptowährungen ein „vollumfängliches mobiles Bankkonto“ mit einer VISA-Debitkarte anbiete.

„Die Blockchain-Technologie wird auch in Zukunft neue, bessere Finanzprodukte schaffen, als wir es uns heute vorstellen können. Um solche Produkte und Dienstleistungen mehr Menschen zugänglich zu machen, braucht es eine Marke und ein Nutzererlebnis, die inklusiv sind und diverse Zielgruppen ansprechen“, sagt Kristina Walcker-Mayer, die seit Anfang April das Fintech als CEO führt. Philipp Beer, der als Chief Growth Officer den Relaunch der Marke veranwortete, ergänzt: „Mit Nuri verbinden wir bestehende Banking-Infrastruktur mit innovativen Technologien wie Blockchain und Decentralised Finance, um jedem da draußen einen einfachen Zugang zur neuen Realität des Bankings zu ermöglichen“.

Bitcoin-Ertragskonto startete im Vorjahr

Nuri will sich dementsprechend im Bereich des langfristigen Vermögensaufbaus positionieren – und weniger im Trading-Segment. Für Trader ist das Krypto-Angebot wohl aber ohnehin etwas zu eingeschränkt: Angeboten werden lediglich Bitcoin und Ethereum. Beim Kauf und Verkauf von Coins fällt eine Gebühr von einem Prozent des Transaktionsvolumens an. Das Bankkonto selbst ist bei Nuri gratis. Da das Fintech über keine Banklizenz verfügt, wird es vom Kooperationspartner Solarisbank geführt.

Eine Besonderheit bei Nuri ist das sogenannte Bitcoin-Ertragskonto – über das man seine Coins gegen Gebühr verleihen kann und dafür Erträge erhält. Das Fintech stellt dafür bis zu 5 Prozent pro Jahr in Aussicht. Abgewickelt wird dies über das Londoner Krypto-Unternehmen Celsius, das ein Netzwerk für Krypto-Kredite betreibt. Die Ertragsrate, die ein Kunde erzielen kann, ist variabel und richtet sich nach der Marktnachfrage. Die Auszahlungen erfolgen wöchentlich jeden Montag.

200.000 Kunden in 32 europäischen Ländern

Nuri hat nach eigenen Angaben über 200.000 Kunden und ist in 32 europäischen Ländern aktiv – darunter auch Österreich. Wenig überraschend profitierte das Unternehmen zuletzt vom Krypto-Boom: Im ersten Quartal 2021 hat es rund 50.000 Neukunden dazu gewonnen. Die Belegschaft ist in den vergangenen sechs Monaten um mehr als 50 Prozent auf 120 Mitarbeiter gewachsen. Gegründet wurde das Unternehmen 2015 von Jan Goslicki, Benjamin Jones und Jörg von Minckwitz. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben operativ profitabel.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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