02.06.2021

Bitpanda macht eigene Trading-Infrastruktur für Fintechs zugänglich

Das Wiener Fintech startet ein "White Label"-Angebot, mit dem Neobanken und andere Finanzinstitute die Bitpanda-Infrastruktur für ihre Kunden nutzen können.
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die Bitpanda-Cofounder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth - Betriebsferien
Die Bitpanda-Cofounder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth | © Bitpanda

Dass das Wiener Fintech Bitpanda seine technische Infrastruktur anderen Unternehmen zur Verfügung stellen will, hatte Co-CEO Paul Klanschek bereits im brutkasten-Talk Anfang Mai angekündigt – nun ist das Unternehmen mit einer „White Label“-Lösung gestartet, mit der Finanzinstitute die Infrastruktur von Bitpanda über eine Programmierschnittstelle (API) nutzen können, um ihren Kunden ein ähnliches Angebot selbst zur Verfügung stellen können.

Man richte sich damit an „Neobanken, Multi-Banking-Apps sowie traditionelle Unternehmen“, heißt es in einer Aussendung von Bitpanda. Mit dem Schritt werde das Fintech nun zum Anbieter von digitalen Finanzinfrastrukturen. Gestartet ist man dabei mit drei Unternehmen aus Spanien, Italien und Frankreich, wie FinanceForward berichtete.

„Unsere Philosophie war es immer, die Infrastruktur selbst zu stellen, um beste Dienstleistungen anbieten zu können und unsere Expertise im Bereich Digital Finance zu nutzen. Jetzt öffnen wir unsere Infrastruktur für andere Akteure weltweit, damit sie ihren Kunden eine einfache und hochwertige User Experience bieten können“, sagte Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth in einer Stellungnahme, die dem brutkasten übermittelt wurde. Die Lösung bietet laut Bitpanda „höchste technische Expertise, eine sichere Infrastruktur, Branchen-Know-how und erfüllt gleichzeitig regulatorische Anforderungen sowie höchste Sicherheitsstandards“.

Angebot war bereits angekündigt

Im brutkasten-Talk im Mai hatte Paul Klanschek das Angebot folgendermaßen erklärt: „Wenn man als Bank eine große Kundenschicht hat und denen zusätzliche Produkte anbieten will, ist immer die Frage, ob man es selbst baut oder zukauft“. Ersteres sei aufwendig, für Zweiteres brauche man einen guten Partner. „Es gibt in Europa nicht viel Angebot, also kann man sich nur auf die paar Anbieter verlassen, die unserer Meinung nach zu wenig Serviceangebot haben, zu teuer sind oder zu schlechte Qualität haben“, sagt Klanschek. Bitpanda wolle hier gute ausgebaute Serviceangebote entwickeln, die man über eine API anschließen könne und mithilfe derer man Kunden das gesamte Angebot zur Verfügung stellen könne.

Aktuell 2,7 Mio. Kunden

Bitpanda hatte im März 2021 eine 170 Mio. US-Dollar schwere Series-B-Runde abgeschlossen und mit einer Bewertung von 1,2 Mrd. Dollar den „Unicorn“-Status erreicht. Anfang Mai wurde die Runde noch einmal erweitert. Bereits Ende April startete das Unternehmen „Bitpanda Stocks“, seitdem kann auf der Trading-Plattform auch in Aktien und ETFs investiert werden. Schon seit Mai 2019 ist auf Bitpanda der Handel mit Edelmetallen wie Gold und Silber möglich, nachdem das Unternehmen zuvor ein reiner Krypto-Broker war. Die Bitpanda-Plattform wird nach eigenen Angaben aktuell von 2,7 Mio. Menschen genutzt.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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